Beratungshilfeschein

yippy
von yippy
3 min
09.12.2023 00:00:00

Beratungshilfeschein

Auch Menschen mit geringen Einkünften sollen die Möglichkeiten haben, eine Rechtsberatung in Anspruch zunehmen und sich auch Gerichtsverfahren leisten zu können.

Für diese Zwecke steht der Beratungshilfeschein und die Prozesskostenhilfe andererseits zur Verfügung. In unserem Beitrag erfährt man mehr darüber.

Was ist ein Beratungshilfeschein?

Der Beratungshilfeschein wird für alle aussergerichtlichen Rechtsprobleme gewährt, die Prozesskostenhilfe (PKH) gilt dagegen nur im Bereich von Gerichtsverfahren.

Mit dem Beratungshilfeschein kann man sich anwaltliche Beratung leisten, auch wenn man nur über ein geringes Einkommen verfügt oder ALG II bezieht.

Abgedeckt wird vom Beratungshilfeschein allerdings immer nur eine Rechtsberatung pro Rechtsangelegenheit.

Wer bekommt einen Beratungshilfeschein?

  • Hartz 4 Empfänger
  • Menschen mit geringem Einkommen

Ein Anrecht auf die Ausstellung eines Beratungshilfescheins haben nicht nur Hartz 4 Empfänger, sondern alle Menschen mit geringem Einkommen, die sonst keine Möglichkeit hätten, die Kosten für eine Beratung aufzubringen.

Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass keine Rechtschutzversicherung besteht, die die Kosten für die anwaltliche Beratung abdecken würde.

Ob Anspruch auf eine Beratungshilfe besteht, wird auf dem gleichen Weg berechnet wie bei der Prozesskostenhilfe. Das Berechnungsverfahren ist umständlich und kompliziert.

Hätte der Rechtssuchende nach der Berechnung Anrecht auf sogenannte ratenfreie Prozesskostenhilfe, hat er auch Anrecht auf einen Beratungshilfeschein. Einkünfte aus dem ALG II sind in den meisten Fällen so gering, dass fast immer Anspruch besteht.

Die Rechtsgrundlage für den Beratungshilfeschein ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Es stellt sicher, dass in Deutschland alle Menschen gleichermaßen beraten lassen können und durch ein geringes Einkommen keine Nachteile haben.

Jeder Anwalt ist normalerweise verpflichtet, Beratunghilfe zu leisten und einen Beratungshilfeschein zu akzeptieren, obwohl er für die Beratung eine deutlich geringere Vergütung als üblich erhält. Ablehnen darf der Anwalt eine Beratung nur im Ausnahmefall, wenn er besondere Gründe glaubhaft machen kann.

Für welche Beratungen gilt der Beratungshilfeschein?

Den Beratungsschein kann man nur für bestimmte Rechtsfälle beantragen.

  • Sozialrechtsfälle
  • Verwaltungsrechtsfälle
  • Zivilrechtssachen oder
  • Verfassungsrechtsfälle

Auch für Schiedsgerichtsfälle (sogenannte Güteverfahren) zur außergerichtlichen Einigung kann Beratungshilfe gewährt werden.

Im Bereich des Sozialrechts könnte das beispielsweise einen rechtlichen Rat in Bezug auf die eigene Grundsicherung bedeuten, oder die Überprüfung der Richtigkeit eines Hartz 4 Bescheids durch einen spezialisierten Anwalt.

Jeder vom Jobcenter erlassene Bescheid stellt dabei wieder einen neuen Rechtsfall dar, für den wiederum Beratungshilfe beantragt werden kann.

Wie kann man den Beratungshilfeschein beantragen?

Der Beratungshilfeschein muss vom Rechtssuchenden am zuständigen Amtsgericht (Wohnsitz) beantragt werden.

Der Antrag ist durchaus umfassend, es muss das Rechtsproblem klar dargestellt werden, daneben muss die persönliche Einkommenssituation belegt werden.

Für Hartz 4 Empfänger bedeutet das zumindest folgende Unterlagen:

  • den korrekt und vollständig ausgefüllten Antrag
  • Arbeitslosenbescheid / Bewilligungsbescheid Hartz 4
  • Kontoauszüge
  • eventuell Nachweise über bestehende Schulden

Wenn nötig kann das Amtsgericht auch noch die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Alternativ kann auch direkt selbst im Amtsgericht vorgesprochen werden oder die Beratungshilfe gemeinsam mit dem beratenden Rechtsanwalt beantragt werden.

Gerade bei komplizierten Fällen ist die Beantragung durch den Rechtsanwalt oft die bessere Lösung. Er leitet den Antrag dann auch direkt an das zuständige Amtsgericht weiter.

Welche Kosten können beim Beratungshilfeschein entstehen?

Der Anwalt kann eine pauschale Gebühr von 15 € verlangen.

Die Beratung sollte möglichst erst dann erfolgen, wenn das Gericht zugestimmt hat, dass Beratungshilfe gewährt wird. Ist die Beratung schon erfolgt und weist das Gericht den Beratungshilfeantrag zurück, muss man als Ratsuchender dann die vollen Kosten für die anwaltliche Beratung nach der üblichen Gebührenordnung für Anwälte selbst tragen.

Gibt es Ausnahmen bei Rechtshilfe in Hamburg, Bremen und Berlin?

In Hamburg, Bremen und Berlin greift die Beratungshilfe in dieser Form nicht. Dort gibt es öffentliche Rechtsberatungs- und Vergleichsstellen (ÖRA), die eine kostenlose Beratung übernehmen. In vielen Fällen sind diese Stellen aber stark überlastet, so dass man oft sehr lange auf freie Termine warten muss.

Was muss man bei Prozesskosten beachten?

Prozesskostenhilfe kann immer dann beantragt werden, wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist und Klage vor Gericht erhoben wird (etwa vor dem Sozialgericht).

Das Rechtsverfahren muss lediglich vernünftig sein und auch Aussichten auf Erfolg haben. Die PKH deckt dann die Gerichtskosten für das Verfahren und die Kosten des Anwalts.

Bei nicht ganz so großer Bedürftigkeit des Antragstellers wird häufig ein sogenanntes Justizdarlehen gewährt. Die anfallenden Kosten müssen dann in Raten zurückgezahlt werden. Dabei können aber bestimmte Freibeträge abgezogen werden.

Die Beantragung ist noch um ein Vielfaches aufwändiger als beim Beratungshilfeschein und es muss dem Gericht der gesamte Fall schlüssig dargelegt werden, damit Prozesskostenhilfe gewährt wird. Der Antrag sollte daher immer schon im Vorfeld gemeinsam mit dem Anwalt ausgearbeitet werden.