Bundesagentur für Arbeit (BA)


Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA, unter­liegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und erbringt Leistungen für den Ar­beitsmarkt. Darunter fallen beispielsweise die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsmarkt­beratung sowie die Berufsberatung. 

Daten & Fakten


Grundstein für die heutige Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde erstmals im Jahr 1927 gelegt. Nach dem zweiten Weltkrieg folgte die Neuerrichtung unter dem Namen „Bundesanstalt für Arbeits­ver­mittlung und Arbeits­losenversicherung“. Das heutige Verwaltungszentrum der BA steht in Nürnberg.

Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Rund 2.800 ehren­amtliche Vertreter/-innen entscheiden, auf zen­tra­ler und örtlicher Ebene, über die Ar­beits­för­de­rung und deren Weiterent­wick­lung im Bereich der Arbeits­losen­versicherung. Zusam­men­gesetzt ist die Vertretung aus Ar­beitnehmern, Arbeit­gebern und öffentlichen Körperschaften. Ins­ge­samt zehn Regional­di­rek­tionen setzen die Stra­te­gie der Bundes­agentur deutsch­landweit um und leiten die Agenturen für Ar­beit vor Ort. Da­rü­ber hinaus sind die Dienststellen der Bundes­agen­tur, in Form von Familien­kassen, für die Durch­füh­rung des steuerlichen Familien­leis­tungs­­ausgleichs und  die Berech­nung und die Aus­zahlung des Kin­der­zuschlags verant­wortlich.

Adresse & Kontakt


Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg

Hotline für Arbeitnehmer: 0800 / 45 55 50

Hotline für Arbeitgeber: 0800 / 45 55 52 0

Hotline Familienkasse: 0800 / 45 55 53 0

Email: [email protected]

www.arbeitsagentur.de

Leistungen

  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeits­kräften.
  • Hilfe bei Fragen zur Förderungen und bei Personalplanung und -entwicklung.
  • Individuelle Beratung zu Arbeits­markt­ent­wicklung, alternative Bewerber, Arbeits­platz- bzw. Arbeits­zeitgestaltung, Aus- und Weiterbildungen, finan­zielle Unter­stützungen.
  • Vermittlung kompetenter Auszubildende und Arbeitskräfte.
  • Finanzielle Unterstützung z.B. Förderungen bei Aus- und Weiter­bildungen, För­­de­rungen bei Arbeits­aufnahme von Menschen mit Behin­derungen, geflüchtete Menschen oder Langzeitarbeitslose.
  • Finanzielle Unterstützung im Bereich Kurz­arbeitergeld, Insolvenzgeld oder Euro­pä­ischer Globalisierungsfonds.
  • Hilfe bei Personalplanung, wenn keine eigene Personalabteilung vorhanden bzw. Expertenvermittlung bei Kompetenz­über­­schreitung.

Quelle: BA | eServices – Kurzarbeit Antrag & Abrechnungliste ONLINE