Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit, kurz BA, unterliegt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und erbringt Leistungen für den Arbeitsmarkt. Darunter fallen beispielsweise die Arbeitsvermittlung, die Arbeitsmarktberatung sowie die Berufsberatung.
Daten & Fakten
Grundstein für die heutige Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde erstmals im Jahr 1927 gelegt. Nach dem zweiten Weltkrieg folgte die Neuerrichtung unter dem Namen „Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“. Das heutige Verwaltungszentrum der BA steht in Nürnberg.
Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Rund 2.800 ehrenamtliche Vertreter/-innen entscheiden, auf zentraler und örtlicher Ebene, über die Arbeitsförderung und deren Weiterentwicklung im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Zusammengesetzt ist die Vertretung aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und öffentlichen Körperschaften. Insgesamt zehn Regionaldirektionen setzen die Strategie der Bundesagentur deutschlandweit um und leiten die Agenturen für Arbeit vor Ort. Darüber hinaus sind die Dienststellen der Bundesagentur, in Form von Familienkassen, für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs und die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags verantwortlich.
Adresse & Kontakt
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Hotline für Arbeitnehmer: 0800 / 45 55 50
Hotline für Arbeitgeber: 0800 / 45 55 52 0
Hotline Familienkasse: 0800 / 45 55 53 0
Email: [email protected]
www.arbeitsagentur.de
Leistungen
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeitskräften.
- Hilfe bei Fragen zur Förderungen und bei Personalplanung und -entwicklung.
- Individuelle Beratung zu Arbeitsmarktentwicklung, alternative Bewerber, Arbeitsplatz- bzw. Arbeitszeitgestaltung, Aus- und Weiterbildungen, finanzielle Unterstützungen.
- Vermittlung kompetenter Auszubildende und Arbeitskräfte.
- Finanzielle Unterstützung z.B. Förderungen bei Aus- und Weiterbildungen, Förderungen bei Arbeitsaufnahme von Menschen mit Behinderungen, geflüchtete Menschen oder Langzeitarbeitslose.
- Finanzielle Unterstützung im Bereich Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld oder Europäischer Globalisierungsfonds.
- Hilfe bei Personalplanung, wenn keine eigene Personalabteilung vorhanden bzw. Expertenvermittlung bei Kompetenzüberschreitung.
Quelle: BA | eServices – Kurzarbeit Antrag & Abrechnungliste ONLINE