Corona Impfung: Freiheiten für Geimpfte?
Corona Impfung: Freiheiten für Geimpfte?
Seit Anfang 2020 begleitet uns Covid-19. Im Dezember des gleichen Jahres noch erhielt die erste Person in Deutschland ihre Corona Impfung. Auch wenn die Impfkampagne zu Anfang des Jahres 2021 etwas schleppend verlief, ist mittlerweile fast ein Drittel der Deutschen zumindest einmal geimpft. Da es infolge hoher Inzidenzen zu erheblichen Einschränkungen der Freiheiten und Grundrechte kam, ist es – angesichts nun zur Verfügung stehender Corona Impfstoffe – an der Zeit, über Lockerungen für geimpfte Menschen zu diskutieren und zu entscheiden.
Impfpriorisierung in DeutschlandWelche Lockerungen werden von Bund und Länder gewährtWie wird die Impfung nachgewiesen und wer muss sich impfen lassenDie verschiedenen Impfstoffe Welche Freiheiten für Geimpfte, Genesene und negativ GetesteteKönnen sich Geimpfte und Genesene erneut mit dem Coronavirus infizieren
Corona Impfung: Freiheiten für Geimpfte?
Seit Anfang 2020 begleitet uns Covid-19. Im Dezember des gleichen Jahres noch erhielt die erste Person in Deutschland ihre Corona Impfung. Auch wenn die Impfkampagne zu Anfang des Jahres 2021 etwas schleppend verlief, ist mittlerweile fast ein Drittel der Deutschen zumindest einmal geimpft. Da es infolge hoher Inzidenzen zu erheblichen Einschränkungen der Freiheiten und Grundrechte kam, ist es – angesichts nun zur Verfügung stehender Corona Impfstoffe – an der Zeit, über Lockerungen für geimpfte Menschen zu diskutieren und zu entscheiden.
Impfpriorisierung in DeutschlandDie verschiedenen Impfstoffe Welche Lockerungen werden von Bund und Länder gewährtWelche Freiheiten für Geimpfte, Genesene und negativ GetesteteWie wird die Impfung nachgewiesen und wer muss sich impfen lassenKönnen sich Geimpfte und Genesene erneut mit dem Coronavirus infizieren
Aktualisierung: 01.06.2021
Erfahren Sie hier,
- wer die Corona Impfung wann erhält,
- welche Impfstoffe es gibt, wo sie verimpft werden, und für wen sie infrage kommen,
- welche Lockerungen für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete geplant sind,
- wie der Impfstatus nachgewiesen wird,
- ob eine erneute Infektion mit dem Virus oder eine Ansteckung trotz Corona Impfung möglich ist und welche Wege aus der Pandemie führen.
Die Impfpriorisierung in Deutschland: Wer ist wann mit der Corona Impfung an der Reihe?
Um die Auswirkungen der Pandemie möglichst gering zu halten und die vulnerablen Gruppen so gut es geht zu schützen, wurde in Deutschland eine Reihenfolge beschlossen, in der sich die Bürgerinnen und Bürger impfen lassen können. Diese Reihenfolge gilt verbindlich für Bund und Länder. Insgesamt gibt es vier Gruppen, die nach absteigender Priorität geordnet sind. In der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität befinden sich alle über 80-Jährigen, medizinisches Fachpersonal sowie Pflege- und Betreuungspersonal. Nach erfolgter Corona Impfung dieses Personenkreises ist die zweite Gruppe mit hoher Priorität an der Reihe: Alle über 70-Jährigen, außerdem Personen mit schweren Vorerkrankungen, bestimmte Polizeikräfte, Kita- und Grundschulbeschäftigte und alle Personen, für die ihrem Beruf wegen ein besonders hohes Infektionsrisiko besteht.
Die Gruppe drei mit erhöhter Priorität versammelt alle über 60-Jährigen, darüber hinaus alle weiteren Personen mit Vorerkrankungen sowie Menschen, denen von ärztlicher Seite ein individuell hohes Risiko eines schweren bis tödlichen Verlaufs bescheinigt wird. Eine Corona Impfung in dieser Priorisierungsgruppe soll weiterhin erhalten, wer in der sogenannten
Kritischen Infrastruktur
beschäftigt ist, also als systemrelevant gilt. Zusätzlich erhalten all jene einen Impfschutz, die eine besonders relevante Position in ihrer Organisation innehaben. Nachdem alle Gruppen mit Priorisierung ein Impfangebot erhalten haben, können sich diejenigen impfen lassen, die ein geringes bis sehr geringes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben: alle Personen aus Gruppe vier ohne Priorität. Dieser Personenkreis erhält die Corona Impfung zum Schluss und damit auch als letztes seine Freiheiten zurück.
Die verschiedenen Impfstoffe und wo sie verimpft werden
Aktuell sind in Deutschland vier Impfstoffe zugelassen: Ein mRNA-basierter Impfstoff von Biontech/Pfizer, ein weiterer dieses Typs von Moderna, außerdem ein Vektor-Impfstoff des Herstellers AstraZeneca sowie ein zweiter Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson. Auch wenn mRNA- und Vektor-Impfstoffe auf unterschiedliche Weise wirken, sind beide Typen gleichermaßen wirksam und schützen zu bis zu 96 Prozent vor schweren Verläufen durch Covid-19. Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe sind sicher und bieten einen zuverlässigen Schutz für Geimpfte, wobei nicht alle Impfstoffe für alle demographischen Gruppen verwendet werden. So ist es derzeit beispielsweise nicht möglich, Kinder gegen das Virus zu impfen. Außerdem wird der Impfstoff von AstraZeneca erst ab einem Alter von über 60 Jahren empfohlen.
Die Corona Impfung wird dabei generell über Impfzentren abgewickelt. Das Vorgehen ist jedoch nicht überall gleich, Bund und Länder verfolgen hier keine einheitliche Linie. Je nach Bundesland können sich die dort Lebenden auch in Hausarztpraxen, an Impfmobilen oder in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern impfen lassen. Derzeit ist es noch nicht möglich, sich einen der Impfstoffe auszusuchen. Wenn Sie eine Einladung zum Impfen mit einem Impfstoff erhalten haben, mit dem Sie nicht geimpft werden möchten, können Sie die Corona Impfung natürlich ablehnen. Die Entscheidung gegen einen der vorgesehenen Impfstoffe kann jedoch mit einer längeren Wartezeit auf Impfstoff und damit verbundene Freiheiten einhergehen, nämlich, bis allen Menschen aller Priorisierungsgruppen ein Impfangebot gemacht wurde.
Ein Interview mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
Welche Lockerungen gewähren Bund und Länder?
Seit dem 23. April 2021 greift in Deutschland eine aktualisierte Fassung des Infektionsschutzgesetzes. Darin geht es um eine bundeseinheitliche Notbremse, die Inzidenzwerte von über 100 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen betrifft. Ist dies in einer Stadt oder einem Landkreis der Fall, müssen zur Eindämmung der Pandemie unter anderem die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
- Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur mit maximal einer weiteren Person treffen.
- Ausgangsbeschränkungen: Zwischen 22 und 5 Uhr darf das Haus nur verlassen, wer einen wichtigen Grund vorzuweisen hat.
- Homeoffice: Wo es möglich ist, muss das Arbeiten aus dem Homeoffice nicht nur angeboten, sondern auch wahrgenommen werden.
- Schließung von Schulen und Kitas: Ab einer Inzidenz von 165 werden Präsenzunterricht und Regelbetreuung ausgesetzt.
Dass es sich hierbei um Eingriffe in die Grundrechte der Menschen handelt, ist offenkundig. Doch Geimpfte und Genesene werden aller Wahrscheinlichkeit nach schon bald einige Freiheiten und damit notwendige und wichtige Grundrechte zurückerhalten. Zumindest sprachen sich Teile der Bundesregierung wie auch die meisten Landesregierungen für mehr oder weniger umfangreiche Lockerungen für Geimpfte und Genesene aus, darunter unter anderem der Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Markus Söder (CSU) sowie Armin Laschet (CDU), Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens. Zwar sollten die geplanten Erleichterungen nach Corona Impfung oder durchgemachter Infektion für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, ob Bund und Länder in dieser Frage jedoch tatsächlich an einem Strang ziehen werden, bleibt abzuwarten.
Welche Freiheiten wird es für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete geben?
Laut Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sind für Personen mit erfolgter Corona Impfung sowie Genesene diverse Lockerungen angedacht, im Zuge derer zuvor eingeschränkte Grundrechte zurückgegeben werden sollen. Da allerdings noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit von den Gruppen
Geimpfte
und
Genesene
tatsächlich keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, sollen die angekündigten Freiheiten langsam und schrittweise zurückgegeben werden, um gegebenenfalls nachjustieren zu können und eine Überlastung der Intensivstationen und des Gesundheitssystems ganz allgemein abzuwehren. Zu den anstehenden Erleichterungen sollen vor allem die Rücknahme der Ausgangsbeschränkungen und der Kontaktverbote zählen, sodass Geimpfte und Genesene sich wieder mit mehr als einer weiteren Person treffen können und zudem zwischen 22 und 5 Uhr das Haus verlassen dürfen. Diese Personengruppen wären darüber hinaus bei sogenannten körpernahen Dienstleistungen oder beim Einkaufen in Geschäften von der Testpflicht befreit, was aktuell in den meisten Bundesländern noch ausschließlich mit negativem Testergebnis möglich ist.
Ziel soll es daher sein, den Wert einer Corona Impfung oder einer überstandenen Infektion einem negativen Testergebnis anzugleichen. Jedoch ist hier von einem vollständigen Impfschutz die Rede; Das bedeutet, eine einmalige Corona Impfung genügt nicht, um von den Lockerungen profitieren zu können. Es müssen beide Impfungen stattgefunden haben, damit Geimpfte einige ihrer Freiheiten zurückerhalten. Auch was das Einreisen nach Deutschland betrifft, soll eine Corona Impfung einem negativen Testergebnis gleichgesetzt werden. Mit einem vollständigen Impfschutz wäre es dann möglich, ohne Quarantäneauflagen oder negativem Testergebnis nach Deutschland zu reisen und sich hier aufzuhalten. Gleiches soll für Menschen gelten, die die Krankheit bereits überstanden haben.
Kritik an Erleichterungen und zu weitreichenden Freiheiten
Kritik kommt vor allem vonseiten einiger Virologen sowie Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), die mahnen, dass zu frühe Lockerungen und zu weitreichende Freiheiten verheerende Konsequenzen für das deutsche Gesundheitssystem und die Situation auf den Intensivstationen haben könnten. Der Ministerpräsident Niedersachsens Stephan Weil (SPD) kritisiert weiterhin, es fehle an echten Perspektiven für Menschen, die sich noch nicht impfen lassen können und betont die Bedeutung von negativen Corona-Tests als Möglichkeit, Freiheiten wiederzuerlangen. Er sieht sowohl die Corona Impfung als auch das Testen als geeignete Instrumente, in den kommenden Wochen Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Gastronomie und den Tourismus wiederzubeleben, sodass nicht nur den betroffenen Branchen wieder Umsätze in Aussicht gestellt würden, sondern auch Geimpfte, Genesene sowie negativ Getestete viele Freiheiten zurückerhalten könnten, ohne dabei die Lage der Pandemie immens zu verschärfen. Allerdings sind diese Bereiche von der Verordnung zu Lockerungen und Erleichterungen nicht abgedeckt. Hier wird es in den kommenden Wochen und Monaten darauf ankommen, welche Entscheidungen die einzelnen Länder jeweils für sich treffen. Eine bundeseinheitliche Linie zur Rücknahme der derzeit geltenden Beschränkungen in Kultur, Sport und Freizeit wird es vorerst nicht geben.
Wie wird die Corona Impfung nachgewiesen?
Damit Geimpfte und Genesene in den Genuss der angekündigten Freiheiten kommen können, müssen sie über einen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. ein negatives PCR-Testergebnis nachweisen, das mindestens 28 Tage alt ist. Zusätzlich müssen Genesene symptomfrei sein, ihre Quarantäne beendet. Die zweifach erfolgte Corona Impfung kann einerseits auf konventionellem Weg durch den Impfpass nachgewiesen werden, andererseits können Geimpfte das zusätzliche Angebot des elektronischen bzw. digitalen Impfnachweises nutzen, per kostenloser App auf dem Smartphone. In beiden Fällen werden die verwendeten Impfstoffe und alle weiteren erforderlichen Informationen eingetragen bzw. gespeichert, sodass Geimpfte ihren vollständigen Impfschutz belegen und von Lockerungen profitieren können. Arztpraxen wie auch Impfzentren bieten Impflingen grundsätzlich beide Optionen an – die analoge und die digitale Variante.
Wer muss sich impfen lassen? Die Impfpflicht in Deutschland
Seit dem 1. März 2020 gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Impfung gegen Masern, die für Kinder ab einem Jahr gilt, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie einer Kita betreut werden oder die Schule besuchen. Die Corona Impfung hingegen stellt ein Angebot dar, das in der Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung steht und sich als wirksam bei der Eindämmung des Coronavirus gezeigt hat. Die gegen Corona eingesetzten Impfstoffe schützen Geimpfte und ihr Umfeld vor schweren Verläufen des Virus und stellen eine Grundlage bereit, auf der die Bevölkerung ihre Grundrechte und die ihr rechtmäßig zustehenden Freiheiten zurückerhalten und ausüben kann. Eine Pflicht, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, besteht jedoch nicht.
Können sich Geimpfte und Genesene erneut mit dem Coronavirus infizieren?
Aktuellen Daten zufolge bleibt der Impfschutz
mindestens sechs Monate
lang erhalten. Ob auch darüber hinaus eine Immunität gegen das Virus besteht, ist derzeit noch nicht geklärt. Studien dazu, wie lange Geimpfte geschützt sind, befinden sich momentan in der Durchführung. Von ungefähr sechs Monaten Immunität können auch Personen ausgehen, die die Krankheit überstanden haben. Danach ist es möglich, sich erneut zu infizieren, die Wahrscheinlichkeit steigt mit fortschreitender Zeit zur durchgemachten Erkrankung. Es ist außerdem bekannt, dass es trotz Impfschutz zu Corona-Infektionen kommen kann. Dies betrifft nicht nur diejenigen, die nur eine Corona Impfung erhalten haben, sondern auch Geimpfte mit vollständigem Impfschutz. Nicht selten sind auch über 80-Jährige davon betroffen.
In diesen Fällen hat sich allerdings gezeigt, dass die Krankheitsverläufe bei erfolgter Corona Impfung mild bis sehr mild ausfallen und nur selten einen Krankenhausaufenthalt notwendig machen. Intensivmedizinisch versorgt werden müssen Geimpfte praktisch nie. Dementsprechend ist ein Kernpunkt in der Bekämpfung der Pandemie, dass auch Genesene sich impfen lassen. Um schließlich zur Normalität zurückzukehren und zuvor entzogene Grundrechte wieder wahrnehmen zu können, sind neben einem vollständigen Impfschutz durch eine Corona Impfung nach wie vor Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen von medizinischen Masken angezeigt. Diese Maßnahmen sind allen dringend angeraten, um einmal gewährte Lockerungen nicht wieder aufheben zu müssen. Expertinnen und Experten in Deutschland geben an, eine Herdenimmunität gegen das Coronavirus sei bei einer Impfquote von circa 70 Prozent erreicht. Spätestens wenn dieses Ziel erreicht ist, sollten die zuvor eingeschränkten Freiheiten zurückgegeben werden.
Die Pandemie endgültig hinter uns lassen
Wir alle möchten so schnell und so sicher wie nur möglich unsere Freiheiten zurückerhalten und der Pandemie den Rücken kehren. Die Politik ist auf unserer Seite: Sie hat Lockerungen bereits für die nahe Zukunft vorgesehen, die Impfungen sind in vollem Gang, die ersten beiden Priorisierungsgruppen in den meisten Bundesländern zumindest einmal geimpft. Ab dem Sommer 2021 ist mit einer Aufhebung der Priorisierung zu rechnen, sodass schließlich für alle Impfstoffe zur Verfügung stehen. Spätestens dann sollte es auf allen Seiten Erleichterungen geben, das Virus weitestgehend unter Kontrolle sein, und Grundrechte dürften nicht mehr eingeschränkt werden.
Doch was tun, damit der Zustand anhält? Als Gesellschaft zusammenstehen, auf adäquate Hygiene achten, Solidarität zeigen. Künftige Angebote für Corona-Impfungen nutzen. Nur gemeinsam schaffen wir es durch die Pandemie und dahin, dass die Freiheiten, die wir zurückerlangten, uns auch bleiben.