Ihre Corona Impfung in NRW

Ihre Corona Impfung in NRW

Eine Corona Impfung in NRW in Anspruch zu nehmen, wird immer einfacher und ist nach wie vor kostenlos. Was Sie bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus beachten müssen und wie Sie einen Impftermin im Impfzentrum oder beim Hausarzt in NRW erhalten, erfahren Sie hier.

Wer erhält in NRW eine Corona Impfung und wo befinden sich die ImpfzentrenAblauf und welcher Impfstoff wird verwendetEinen Termin zur Impfung ausmachen, wahrnehmen und was ist notwendigWelche Nebenwirkungen können auftreten

Aktualisierung: 01.06.2021

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Corona Impfung wird in NRW nur mit Impftermin durchgeführt.
  • Die erste und zweite Corona Impfung läuft identisch ab.
  • Die Impfzentren bietet Beratungsgespräche im Vorfeld an.
  • Die Corona Impfung in NRW ist kostenlos.
  • Die Terminvergabe der Corona Impfung ist telefonisch und online möglich.
  • Mit welchem Impfstoff Sie geimpft werden, ist unter anderem abhängig von den vorhandenen Corona Impfdosen.
  • Das Coronavirus lässt sich durch die Schutzimpfung nicht vollständig ausschließen aber die Verbreitung wird reduziert und der Verlauf kann abgeschwächt werden.
  • Das Gesundheitsministerium informiert über aktuelle Regeln zum Coronavirus, der Terminvergabe und der Impfstoffe.

Wer erhält in NRW eine Corona Impfung?

Seit dem 06.05.2021 ist eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus für weitere Personen der Prioritätsgruppe 3 möglich. Abhängig von der Anzahl vorhandener Impfdosen kann sich diese Freigabe jedoch ändern. Informieren Sie sich daher über den aktuellen Stand beim Gesundheitsministerium, im Impfzentrum oder beim Hausarzt, wenn Sie einen Termin für die Erstimpfung vereinbaren möchten.

Zur Personengruppe der Priorität 3 zählen Sie und sind damit zur Terminvergabe für die Impfung gegen den Coronavirus berechtigt, sofern die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Versorgung von Kindern mit schweren Erkrankungen, Pflegebedürftigen und Schwangeren,
  • Lehrer/innen und Beschäftige an Schulen,
  • Beschäftige in Drogerie- und Lebensmittelmärkten,
  • Personen im Justizvollzug mit Kontakt zu Gefangenen,
  • Personen im sozialen Dienst der Justiz,
  • Gerichtsvollzieher/innen,
  • Angestellte im Bereich der Justizbehörden, einschließlich Richter und Staatsanwaltschaft.

Der Corona Impfstoff wird so eingeteilt, dass zunächst Personen mit einem höheren Risiko immunisiert werden. Mit der Zeit wird jedoch immer mehr Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung stehen. Hierdurch stellt das Gesundheitsministerium sicher, dass eine Herdenimmunität erreicht werden kann.

Wo befinden sich die Corona Impfzentren in NRW?

Ihnen stehen Stand Mai 2021 insgesamt 53 Corona Impfzentren in NRW zur Verfügung, wodurch keine lange Anfahrt nötig ist. Welches Impfzentrum für Ihre Schutzimpfung zuständig ist, erfahren Sie bei der Terminvergabe. Einen Überblick erhalten Sie hier.  

Einen Termin zur Coronavirus Impfung ausmachen und wahrnehmen: Das ist notwendig

Um die Corona Impfung in NRW zu erhalten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Diese kann telefonisch über die Nummer 0800-116 117-01 für das Rheinland und unter 0800-116 117-02 für Westfalen erfolgen. Einen Impftermin zu vereinbaren ist online aber ebenfalls auf der Seite www.116117.de möglich.

Wenn der Zeitpunkt feststeht, benötigen Sie die entsprechenden Nachweise und Dokumente für die Corona Impfung in NRW. Dabei handelt es sich um:

  • Personalausweis,
  • Nachweis für die Terminvergabe,
  • Impfausweis (sofern dieser vorhanden ist),
  • elektronische Gesundheitskarte (ebenfalls sofern vorhanden).

Hierdurch wird es möglich, dass auch Personen ohne einen aktuellen Versicherungsschutz geimpft werden können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Schulden bei der Krankenkasse bestehen.

Denken Sie zudem an eine Maske. Auch bei dem Impftermin muss diese getragen werden.

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Ablauf der Impfung

Mit Sicherheit haben Sie zahlreiche Fragen zum Ablauf der Impfung. Mit welchen Impfstoffen wird geimpft? Was passiert bei der Injektion und im Anschluss daran? Gibt es Unterschiede zwischen der ersten und zweiten Impfung?

Das Vorgehen weicht nicht von anderen Impfungen ab. Im Vorfeld können Sie ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dieses kann dabei helfen, noch bestehende Unklarheiten und Unsicherheiten zu beseitigen. Eine notwendige Voraussetzung für die Corona Impfung in NRW ist es allerdings nicht. Für ein möglichst effizientes Zeitmanagement ist es sinnvoll, den Wunsch nach einem Beratungsgespräch bereits bei der Terminvergabe zu äußern.

In jedem Fall sinnvoll ist eine vorherige Beratung, wenn Sie aktuell unter einer Infektion oder anderen Erkrankungen leiden. Bei chronischen Erkrankungen sollten Sie sich ausführlich informieren lassen, ob eine Corona Impfung zu diesem Zeitpunkt angeraten ist. Zusätzlich können entsprechende Untersuchungen notwendig sein.

Zu dem Impftermin für die erste und zweite Impfung müssen Sie lediglich die erforderlichen Dokumente und Nachweise mitbringen. Nach der Beratung wird im Impfzentrum ein abgetrennter Bereich aufgesucht, um die Injektion durchzuführen. Im Anschluss daran erfolgt eine halbstündige Beobachtung. Mit dieser soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Komplikationen kommt. Darunter fallen beispielsweise allergische Reaktionen und Kreislaufbeschwerden. Diese treten zwar ausgesprochen selten auf. Die Wartezeit im Anschluss soll dennoch dafür sorgen, dass sofort eingegriffen werden kann. Daher handelt es sich bei der anschließenden Wartezeit nicht nur um eine vom Gesundheitsministerium ausgehende Vorschrift, sondern um eine sinnvolle Vorbeugung.

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Welcher Corona Impfstoff im Impfzentrum zum Einsatz kommt, ist von den aktuell vorhandenen Impfdosen und Ihrem Wunsch abhängig. Sollten Sie Bedenken gegen einen bestimmten Impfstoff haben, können Sie diese äußern. Eine vom Gesundheitsministerium ausgehende Pflicht besteht nicht, daher haben Sie ebenso die Wahl in Bezug auf den Impfstoff und den Impftermin. Auch wenn Sie sich für die Corona Erstimpfung entscheiden, können Sie noch absagen. Das ist sinnvoll, da somit keine Impfdosen verschwendet werden müssen.

Welche Nebenwirkungen können auftreten?

Sogenannte Impfreaktionen sind möglich. Darunter beispielsweise:

  • Rötungen,
  • Schwellungen,
  • Schmerzen an der Injektionsstelle,
  • Abgeschlagenheit,
  • Fieber.

Kurz nach der Impfung können Sie sich also wie bei einer Infektion fühlen. Die Symptome sollten jedoch innerhalb weniger Tage abklingen. Halten die Beschwerden für längere Zeit an, könnte es sich tatsächlich um eine Infektion oder bestehende Erkrankungen handeln.

Schutzimpfung: Ja oder nein?

Aufgrund der aktuell noch nicht ausreichenden Impfdosen findet in NRW weiterhin eine Priorisierung statt. Hierdurch benötigen Sie einen Impftermin. Mit der Zeit kann die Anzahl der Impfdosen zunehmen, da immer mehr Personen einen Impftermin wahrnehmen beziehungsweise wahrgenommen haben.

Bewahren Sie Geduld und lassen Sie sich direkt beraten. Dadurch sind Sie bereits bei der Erstimpfung entsprechend vorbereitet. Beachten Sie zudem: Wenn Sie Ihren Impftermin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Hierdurch kann der Impfstoff für andere Personen in dem Impfzentrum verwendet werden und wird nicht verschwendet. Das ist besonders wichtig, da sich die Impfdosen nicht lange halten. Durch die Impfung kann die Ausbreitung der Infektion und die Anzahl der Erkrankungen effektiv verhindert werden.