Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.


Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich über seine Mitglieds­beiträge finanziert und als bundesweite Interessen­vertretung der Hospiz- und Palliativ­einrichtungen in Deutschland fungiert. Das Ziel des Vereins ist es, die Belange von schwerst­kranken und sterbenden Menschen zu vertreten. Dabei ist der DHPV ein etablierter Partner sowohl im Gesundheitswesen, als auch in der Politik.

Daten & Fakten


1992 wurde der DHPV unter dem Namen Bundes­arbeits­gemeinschaft Hospiz e.V. ge­gründet und wächst seitdem stetig. Zu den Gründungs­mitgliedern des gemein­nützigen Vereins zählen sowohl haupt- als auch ehren­amtlich Engagierte aus den verschie­densten Profes­sionen. Seit 2006 ist der Geschäftsführer Benno Bolze.

Der Verband dient den rund 1.200 Hospiz- und Palliativ­diensten und Ein­richtungen, mit ihren mehr als 120.000 Mitarbeitern als Dachverband. Die Mitarbeiter engagieren sich sowohl ehrenamtlich und bürgerschaftlich, als auch hauptamtlich. Im Jahre 2010 gründete der DHPV eine eigene Stiftung, welche den Namen Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung (DHPStiftung) trägt. Die Organisation hat einen wissenschaftlichen Beirat, welcher die Aufgabe hat, die Wissenschaft und Forschung mit den Ein­richtungen der Hospiz- und Palliativ­­versorgung zu vernetzen. Darüber hinaus bringen sich die Mitglieder auch mit ihrem Expertentum ein und initiieren Forschungs­vorhaben in den unter­schiedlichen Fachbereichen.

Adresse & Kontakt


Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.

Aachener Straße 5, 10713 Berlin

Telefon: 030 / 820 075 8-0

[email protected]

www.dhpv.de

Leistungen


Grundlegend setzt der Verband sich dafür ein, den Tod mehr in das gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken und zu akzeptieren, dass er Teil des Lebens ist. Er sensibilisiert die Gesellschaft und fokussiert eine flächendeckende Versorgung an passenden Angeboten im Rahmen der Hospiz- und Palliativbetreuung und ‑versorgung. Die gesamte Hospizbewegung lehnt aktive Sterbehilfe ab und engagiert sich dafür, dass schwerstkranke und sterbende Menschen aktive Lebenshilfe erhalten. Die Hospizkultur und Palliativkompetenz soll eher als Gesamtkonzept betrachtet und gesellschaftlich verankert werden. Diese Hauptaufgaben stehen im Mittelpunkt:

  • Gestaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen
  • Bildung und Stärkung von Netzwerken
  • Aufklärungsarbeit und Schaffen von Transparenz in den Bereichen Behandlung, Pflege und Fürsorge
  • Sicherung der Qualität auf nationaler und internationaler Ebene
  • Förderung von Bildung und Forschung

PODCAST: Deutscher Hospiz- und PalliativVerband

„Am Ende zählt der Mensch.“


Ein Interview mit Prof. Dr. Winfried Hardinghaus

Wie geht eigentlich Gesundheit im Zusammenhang mit Sterbebegleitung? Welche Möglichkeiten bietet die moderne Palliativ- und Hospizversorgung? Und warum lohnt es sich, öffentlich mehr über den Tod und das eigene Lebensende zu diskutieren? Wir holen das Thema „Sterben“ ins Rampenlicht und haben uns dafür den Vorsitzenden des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands, Herrn Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, als Gast eingeladen.

Wie Hospiz- und Palliativarbeit Sterbende würdevoll begleitet: Ein Interview mit Prof. Dr. Winfried Hardinghaus

Wie Hospiz- und Palliativarbeit Sterbende würdevoll begleitet: Ein Interview mit Prof. Dr. Winfried Hardinghaus

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Ein Thema, was jeden betrifft, über das aber nur wenige sprechen: Der eigene Tod. Die Angst vor einem schmerzvollen Lebensende haben viele Menschen. Doch nur wenige wissen, welche Möglichkeiten Hospizeinrichtungen und Palliativmedizin bieten, um Sterbenden diese Ängste und Schmerzen zu nehmen.

In der heutigen Folge des Krankenkassen-Zentrale (KKZ) Podcast nehmen wir uns des Tabuthemas „Sterben“ an und erklären, was es mit den unterschiedlichen Formen der Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung auf sich hat. Unterstützt werden wir dabei vom Palliativmediziner und Vorsitzenden des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands, Prof. Dr. Winfried Hardinghaus.

Das erwartet dich in dieser Folge

Was der Unterschied zwischen Sterbehilfe, Sterbebegleitung und assistiertem Suizid ist

Wie die gesetzliche Lage zum Thema Hilfe zur Selbsttötung in Deutschland aussieht

Was die Aufgaben und Ziele der Hospiz- und Palliativmedizin sind

Wie die Öffentlichkeit der aktiven und passiven Sterbehilfe gegenübersteht

Was die Schweiz und die Niederlande von unserer deutschen Gesetzgebung zum Thema Sterbehilfe unterscheidet

„Autonomie wahren kann auch bedeuten, sich helfen zu lassen.“

Prof. Dr. Winfried Hardinghaus ist Arzt für Innere Medizin und Palliativ­medizin sowie Chefarzt der Klinik für Palliativ­medizin am Franziskus­ Krankenhaus Berlin.

Foto: © Deutscher Hospiz- und PalliativVerband


Deutscher Hospiz- und PalliativVerband Profil

Podcast Gesundheit aktuell

Alle Themen des Podcasts mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband im Überblick:

In der öffentlichen Diskussion werden die Begriffe rund um die aktive und passive Sterbehilfe und Sterbebegleitung oft durcheinander geworfen.

Aktive Sterbehilfe bezeichnet das absichtliche Herbeiführen des Todes durch einen anderen Menschen. Dies kann beispielsweise durch die Gabe eines todbringenden Medikamentes erfolgen. Ein anderer Begriff hierfür ist auch die Tötung auf Verlangen. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar.

Passive Sterbehilfe zählt zu einer Form der Sterbebegleitung. Durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen oder deren Abbruch wird der Tod, natürlich unter Beibehaltung von Grundpflege und einer schmerzlindernden Behandlung, nicht aufgehalten.

Indirekte Sterbehilfe gehört ebenfalls zu einer Form der Sterbebegleitung. Im Gegensatz zur passiven Sterbehilfe wird hier allerdings im Zuge einer schmerzlindernden Behandlung das Risiko in Kauf genommen, dass sie das Leben des Patienten verkürzt.

Assistierter Suizid oder auch Beihilfe zum Suizid beschreibt die Beschaffung bzw. Bereitstellung eines tödlichen Medikamentes, das der Patient dann selbstständig einnimmt. Seit 2015 war dies strafbar, wenn es geschäftsmäßig, d.h. regelmäßig angeboten wurde. Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieses Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gegen das Grundgesetz verstößt.

An erster Stelle steht hier, Gespräche mit den Patienten zu führen. Das eigene Lebensende wird oft begleitet durch viele Ängste, Sorgen und Ungewissheiten. Hospizarbeit kann hier ansetzen und die schwerst kranken und sterbenden Menschen in ihrer Not und auch in ihren Todeswünschen ernst nehmen und ihnen beistehen. Eine wichtige Aufgabe ist auch die Aufklärung über die Möglichkeit moderner Palliativmedizin.

Laut einer Umfrage des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) von 2017 können ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland nichts mit dem Begriff „Palliativ“ anfangen. Und wer den Begriff schon mal gehört hat, kann ihn oft nur unzureichend erklären. Das ist ein großes Problem, denn das Thema Tod betrifft nun einmal jeden – spätestens beim eigenen. Da hilft es, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen, um Berührungsängste abzubauen und Diskussionen in der Öffentlichkeit anzustoßen. Viele Menschen haben ein falsches Bild von der Hospiz- und Palliativarbeit und wollen an ihrem Lebensende vor allem eines: Niemandem zur Last fallen. Dass die Unterbringung in einem Hospiz und die Annahme von Hilfe auch eine große Erleichterung sein kann, ist vielen nicht bewusst.

Aktive Sterbehilfe ist in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden legal. In der Schweiz ist die „indirekte aktive Sterbehilfe“, also der assistierte Suizid erlaubt. Dem Patienten wird hier ein tödliches Medikament zur Verfügung gestellt, was sie selbst einnehmen. In den Niederlanden gab es laut Prof. Dr. Hardinghaus im Jahr 2016 insgesamt 6.091 Fälle von Tötung auf Verlangen. Er warnt vor einem „Dammbruch“, sollten die Gesetze auch in Deutschland weiter liberalisiert werden. Gerade ältere Menschen könnten dann viel eher aus dem Leben treten wollen, weil sie Angehörigen einfach nicht zur Last fallen wollen.

Pflege durch einen ambulanten Hospizdienst oder in einer stationären Einrichtung sowie palliativ-medizinische Maßnahmen können vom behandelnden Arzt verordnet werden und stellen eine ganz reguläre Leistung der Krankenkassen dar – sind also für den Patienten kostenlos. Außerdem informieren die Kassen ihre Kunden darüber, wo es in ihrer Umgebung ein Hospiz oder die sogenannte „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) gibt. Auch Ärzte, die sich auf die Palliativmedizin spezialisiert haben, können so ganz einfach gefunden werden.

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KKZ Podcast-Empfehlung


Quelle: DW Deutsch – Jeder Tag ist ein Geschenk – Leben und Sterben im Hospiz | Journal Reporter