Krankenversicherung Flüchtlinge: Faktenlage in Deutschland!
Flüchtlinge im deutschen GesundheitssystemIm Jahr 2016 sind 722.370 Erstanträge auf Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingegangen. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak und dem Iran zu uns nach Deutschland. Wer aus einem Krisengebiet flieht und keine Aussicht auf Asyl oder Anerkennung als Flüchtling hat, kann unter subsidiären Schutz gestellt werden.PGRpdiBjbGFzcz0iZGlzdGFuY2UxIj48L2Rpdj4=Krankenversicherung & Voraussetzungen Unterschied zwischen Flüchtling, Migrant und Asylbewerber
Deutschland ist ein traditionelles Einwanderungsland, auch in der Weimarer Republik und im Deutschen Reich gab es immer schon Migranten. Erst seit dem Zweiten Weltkrieg sind mehr Menschen ein- als ausgewandert. Das bedeutet, dass es derzeit mehr Immigranten (Einwanderer) nach Deutschland als Emigranten (Auswanderer), die ihre deutsche Heimat verlassen, gibt. Im Allgemeinen spricht man bei Migranten von Menschen, die ihrer Heimat freiwillig den Rücken kehren, um zum Beispiel ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Als
notwendiger persönlicher Bedarf § 3a AsylbLG |
Grundleistungen § 3a AsylbLG Gesamt |
Regelleistungen |
Regelsatz |
|
---|---|---|---|---|
Alleinstehende |
131,00 € | 299,00 € | 368,00 € | 409,00 € |
Paare in einer |
131,00 € | 299,00 € | 368,00 € | 368,00 € |
Alleinstehende Erwachsene (Wohnung) |
145,00 € | 332,00 € | 409,00 € | 409,00 € |
Jugendlicher 14-17 Jahre |
76,00 € | 265,00 € | 311,00 € | 311,00 € |
Kind 6-13 Jahre |
93,00 € | 258,00 € | 291,00 € | 291,00 € |
Kind bis 6 Jahre |
81,00 € | 206,00 € | 237,00 € | 237,00 € |
Monatliche Bezugsgrößen laut geltendem AsylbLG in Euro für Asylbewerber. Stand: Januar 2017
Die Grundleistungen, die den „notwendigen persönlichen Bedarf“ abdecken sollen, werden auch als sozio-kulturelles Existenzminimum bezeichnet. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ausgaben für Kultur, Bildung, Freizeit, Verkehr oder auch Nachrichtenübermittlung, wie Telefonkosten. Nach dem Umzug in eine Wohnung wird der Bedarf für die Unterkunft, Heizung, Verpflegung und Hausrat zusätzlich gedeckt, möglich sind hier sowohl Sach- als auch Geldleistungen.
Flüchtlingen, die seit mehr als 15 Monaten in Deutschland leben, stehen Leistungen analog dem Sozialgesetzbuch XII zu, welches die Sozialhilfe regelt. Diese wurden im Januar 2017 im Sozialgesetzbuch (SGB II/XII) angepasst und sind vergleichbar mit den Bedarfssätzen von Hartz IV. Die Höhe kann sich prinzipiell jährlich ändern. Bis zum 1.November des Kalenderjahres werden die Bedarfssätze für den notwendigen und den persönlichen Bedarf festgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt publiziert.
PGRpdiBjbGFzcz0iZGlzdGFuY2UxIj48L2Rpdj4=Auch Flüchtlinge können in Deutschland studieren PGRpdiBjbGFzcz0iZGlzdGFuY2UxIj48L2Rpdj4=
Um in Deutschland studieren zu können, benötigt man, je nach Hochschultyp, die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Als Flüchtling wird man mit anderen internationalen Bewerbern bei der Zulassung zum Studium gleichgestellt. Auch die Krankenversicherung während des Studiums spielt eine entscheidende Rolle und muss vor der Immatrikulation festgelegt werden.
Krankenversicherung und Voraussetzungen für ein Studium
Am einfachsten erhalten Flüchtlinge eine Zulassung, wenn der Status anerkannt ist (z.B. Asylberechtigung, Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes). Aber auch, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder nur eine Duldung vorliegt, ist eine Studienzulassung möglich. Ob die Voraussetzungen für ein Studium vorhanden sind und ein eventuell begonnenes Studium in der Heimat angerechnet werden kann, entscheiden bei ausländischen Abschlüssen die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen oder die Servicestelle „uni-assist“. Wenn keine Dokumente, wie z.B. Schulzeugnisse oder Immatrikulationsbelege, vorliegen, muss die Eignung des Studienbewerbers laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.2015 in drei Stufen geprüft und bewertet werden.
Bundesland | Einführung der eGK | Hinweise |
---|---|---|
Schleswig-Holstein |
✓ |
Einführung: flächendeckend
Vertragspartner: AOK NordWest, BKK-Landesverband Nordwest, IKK Nord, Knappschaft, Novitas BKK, Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH) |
Mecklenburg-Vorpommern |
✗ |
Gründe: Die Gültigkeitsdauer wäre nur sehr kurz, aufgrund der schnellen Bearbeitung der Anträge und viele Flüchtlinge bleiben nicht in Mecklenburg-Vorpommern. |
Hamburg |
✓ |
Einführung: flächendeckend
Vertragspartner: AOK Bremen/Bremerhaven |
Bremen |
✓ |
Einführung: flächendeckend
Vertragspartner für Bremen und Bremerhaven: AOK Bremen/Bremerhaven |
Brandenburg |
✓ |
Einführung: bisher nur in Potsdam |
Berlin |
✓ |
Einführung: flächendeckend
Vertragspartner: AOK Nordost, DAK-Gesundheit, BKK VBU und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) |
Niedersachsen |
G |
Einführung: bisher nur in Delmenhorst |
Sachsen-Anhalt |
G |
Es ist eine ähnliche Karte wie die eGK geplant. |
Sachsen |
✗ |
Die Einführung wurde abgelehnt. |
Nordrhein-Westfalen |
✓ |
Vertragspartner für 20 Gemeinden:
AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit, Keine Einführung in: Essen, Herne, Hagen, Dortmund, Duisburg, Bottrop, Erkrath und Gelsenkirchen |
Thüringen |
✓ |
Einführung: flächendeckend
Je nach Kreis/Gemeinde beteiligen sich folgende Kassen an der Umsetzung: DAK, IKK classic, AOK plus, BKK VBU und Knappschaft Anerkannte Flüchtlinge oder die, die länger als 15 Monate in Deutschland sind, erhalten die gleichen Leistungen wie deutsche Versicherte. |
Hessen |
G |
Die Hessische Landesregierung möchte die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen und ist mit den Krankenkassenvertretern im Gespräch. |
Rheinland-Pfalz |
✓ |
Einführung in Trier, Kusel und Mainz |
Saarland |
✗ |
Grund: zu hohe Verwaltungskosten |
Baden-Württemberg |
✗ |
Es erfolgt keine Einführung der eGK aufgrund der rückläufigen Zahl von Flüchtlingen. |
Bayern |
✗ |
Die Einführung wurde abgelehnt. |
Pro | Contra |
---|---|
einheitliche Versorgung und Finanzierung | Angst vor höheren Gesundheitsausgaben |
spart Verwaltungskosten , da Behandlungsschein wegfällt | mehr Verwaltungskosten durch An- und Abmeldeverfahren bei den Krankenkassen |
Mehrheit der Bürger (54%) befürwortet die Einführung (Quelle: yougov.de) | Möglichkeit zum Missbrauch der Karte, da diese bei Leistungswegfall nicht gesperrt sondern nur eingezogen werden kann |
schnellere Abwicklung der medizinischen Leistungen | |
Reduzierung der Diskriminierung gegenüber regulär gesetzlich Versicherten | |
Ärztliche Leistung wird von Sozialbehörden gezahlt und nicht von Versichertengeldern |
Pflegebedürftige und Pflegepersonal mit Migrationshintergrund
Pflegebedürftige, ganz gleich ob mit oder ohne Migrationshintergrund, lassen sich häufig von den eigenen Kindern pflegen, jedoch können diese mit der steigenden Pflegebedürftigkeit irgendwann überfordert sein. Prognosen deuten einen Anstieg der Gruppe der über 65- Jährigen mit Migrationshintergrund bis zum Jahr 2030 auf 2,8 Mio. hin. Die 2010 durchgeführte Studie im Auftrag des BMG zu den „Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ zeigt, dass pflegebedürftige Migranten im Durchschnitt knapp 10 Jahre jünger als pflegebedürftige Nicht-Migranten sind. Dieses hängt mit schlechteren Arbeitsbedingungen, einer geringeren Inanspruchnahme von Präventionsangeboten oder auch den häufig schwierigeren Lebensbedingungen zusammen. Das heißt, dass sich zukünftig auch die jungen Migranten Gedanken um die Sicherstellung der Pflege ihrer Eltern machen müssen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) empfiehlt in ihrem Bericht „Pflegebedürftigkeit und Nachfrage nach Pflegeleistungen von Migrantinnen und Migranten im demographischen Wandel“ (2012) folgende Maßnahmen für die Verbesserung der pflegerisch-medizinischen Versorgung:Abbau von sprachlichen und kulturellen Barrieren im Umgang mit Pflegebedürftigen und beim Zugang zu Versorgungsangeboten des Gesundheits-und Pflegewesensmehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und sozialen Belastungenmehrsprachige InformationsbroschürenSchulungsprogramme für Fort- und Weiterbildung: Qualitätsverbesserungen und Rahmenbedingungen schaffen, die eine Umsetzung entsprechender Maßnahmen erleichternVerbesserung der Datenlage zur Gesundheit von Migrantinnen und Migranten: Möglichkeit nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund zu differenzieren, um Integrationserfolge und -defizite zu analysieren und zu planen.Die Pflege als berufliche Perspektive für FlüchtlingeBesonders in der Pflege gibt es in Deutschland einen Fachkräftemangel. Laut Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, sind jedes Jahr um die 20.000 zusätzliche professionelle Pflegekräfte nötig. Die Bundesregierung wirbt seit einigen Jahren um ausländische Pflegefachkräfte, u.a. in folgenden Ländern:
GriechenlandItalienPortugal und SpanienSerbienBosnien-HerzegowinaPhilippinenTunesien
Der Erfolg war bisher nur mäßig, denn für die überwiegend jungen männlichen Flüchtlinge zählt der Pflegeberuf in ihrer Heimat nicht zu den hoch angesehenen Berufen, da dieser dort größtenteils von Frauen aus der Familie ausgeführt wird. Die Sprachkenntnisse der Flüchtlinge, zum Beispiel arabisch und türkisch können hilfreich sein, um sich mit den Patienten aus unterschiedlichen Herkunftsländern zu verständigen und kulturelle Belange zu verstehen.
Das Berliner Netzwerk für Bleiberecht „bridge“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und möchte Flüchtlingen helfen, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Da gute Kenntnisse der deutschen Sprache eine wichtige Voraussetzung für den Beruf sind, werden individuelle Vorbereitungskurse, Deutschkurse und Eignungsprüfungen durch Praktika, Ausbildungen und Arbeitsvermittlungen angeboten. Die Förderung gilt jedoch nicht nur für Pflegeberufe, sondern auch für Berufe in der Gastronomie, im Reinigungsgewerbe und den gewerblich-technischen Bereich.