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Studentenjobs - welche Möglichkeiten gibt es?

Studentenjobs – welche Möglichkeiten gibt es?

Egal, ob man mit seinem Nebenjob einfach nur ein bisschen was dazuverdienen will, und dabei die grauen Zellen lieber ausgeschaltet lässt, oder ob man die theoretischen Inhalte des Studiums mal praktisch anwenden will. Für jeden ist was dabei.

Eine Möglichkeit besteht in den klassischen Varianten: ProdukttesterKellnerUmzugshelfer, Nachhilfelehrer. Mit diesen Nebenjobs lässt sich karges Einkommen aufbessern.

Es gibt aber auch die Möglichkeit schon während des Studiums, Erfahrung in den Bereichen zu sammeln, in denen man später einmal arbeiten möchte. Das bietet gleich mehrere Vorteile:

  • Vertiefung und Anwendung des theoretischen Wissens
  • Überprüfung, ob der Wunschberuf wirklich das Richtige ist
  • Deutlich bessere Bezahlung als für einfache Hilfsarbeiten

Möglicherweise lernt man während eines Nebenjobs sogar einen späteren Arbeitgeber kennen. Auf jeden Fall wird man für potentielle Arbeitgeber interessanter, wenn man bereits mit praktischen Erfahrungen aufwarten kann.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

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Wer gilt als Student?

Als Studenten gelten sowohl Studenten von Hochschulen als auch von Fachhochschulen. Grundsätzlich zählen auch die Schüler von Berufs-, Techniker- oder Meisterschulen zu den Studenten. Ganz allgemein kann man sagen, dass Schüler- und Studentenjobs das Gleiche sind, und steuerrechtlich auch gleich behandelt werden.

Zu beachten ist, dass ein Job, der regelmäßig neben dem Studium ausgeübt wird, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche überschreiten sollte. Der Schwerpunkt liegt dann nicht mehr auf dem Studium. Man verliert den Studentenstatus, und damit alle steuerlichen Privilegien.

Falls man die Beschäftigung (z.B. als Kellner) nur am Wochenende, in den Abendstunden oder während der Semesterferien nachgeht, kann man trotzdem die Grenze von 20 Stunden überschreiten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Klassische Studentenjobs

Diese Art von Studentenjobs findet man über Stellenbörsen im Internet, aber auch in der Zeitung oder als Aushänge an der Uni oder Geschäften. Der Vorteil dieser Studentenjobs besteht darin, dass man sie in der Regel gut neben dem Studium bewältigen kann.

Man muss meist nur einige Stunden pro Woche investieren und braucht keine Zeit für die Vor- oder Nachbereitung einzuplanen. Der Nachteil besteht darin, dass diese Studentenjobs (mit Ausnahme der Messe- oder Modeljobs) relativ schlecht bezahlt werden, da sie von jedem ungelernten Arbeiter erledigt werden können.

Klassische Studentenjobs sind zum Beispiel:

Welche Verdienstgrenzen soll ich als Student beachten?

Man sollte immer vor Augen halten, dass das Studium das Wichtigste ist. Man muss sich zunächst entscheiden, ob man nur in den Semesterferien arbeiten möchten oder, ob man permanent einem Studentenjob nachgehen will. Grundsätzlich gilt, dass man nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich neben dem Studium arbeiten darf.

Ab dem 01. Januar 2013 ist die Verdienstgrenze für Minijobs auf 450 € im Monat gestiegen. Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) müssen monatlich aufgerechnet werden. Du als Student bleibst von Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung befreit.

Man sollte auch bedenken, dass man bei einem monatlichen Gehalt, das 450 € übersteigt, den Anspruch auf Bafög-Zahlungen verlieren kann. Auch das Kindergeld wird nur weiter gezahlt, wenn man nicht zu viel mit dem Studentenjob verdient.

Für genauere Infos und Einzelfälle informiere dich bei Deinem zuständigen BAföG-Amt.

Kann man auch mehreren 450 € Jobs nachgehen?

Ja, aber die Summe der Einkommen darf die Verdienstgrenze von 450€ monatlich nicht überschreiten.

Jeder Student kann im Jahr 5400€ steuerfrei verdienen. Wer diesen Betrag überschreitet, hat noch eine Werbungskostenpauschale seit 2011 von 1000€, die er geltend machen kann. Das kann ganz hilfreich sein, wenn man weiter BAföG und Kindergeld beziehen möchte.

Kurzfristige Beschäftigungen für Studenten

Viele Studenten arbeiten nicht neben ihrem Studium, sondern möglichst nur in den Semesterferien, damit ihnen möglichst viel Zeit für ihr Studium bleibt. Für solche Studenten bietet sich eine kurzfristige Beschäftigung an. Dabei handelt es sich meist um Saison- oder Aushilfstätigkeiten, die zeitlich begrenzt sind.

Eine kurzfristige Beschäftigung darf an 50 Arbeitstagen oder zwei Monaten im Kalenderjahr ausgeübt werden. Der Arbeitgeber hat keinerlei Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Dabei ist es gleichgültig, wie viel der Student mit seiner Tätigkeit verdient. Der Lohn ist allerdings uneingeschränkt lohnsteuerpflichtig.

Vorsicht bei Sonderzahlungen!

Sonderzahlungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, werden anteilig auf jeden Arbeitsmonat eines Kalenderjahres angerechnet. Als Student sollte man sich vorher erkundigen, ob es solche Sonderzahlungen gibt, damit man nicht am Ende des Jahres über die Verdienstgrenze rutscht.

Muss ich als Student Beiträge in die Rentenversicherung zahlen?

Studenten brauchen für ihre Minijobs keine Beiträge in die  Rentenversicherung einzahlen. Sie können es allerdings auf freiwilliger Basis tun und ihre Rentenansprüche dadurch enorm verbessern.

Studentenjobs als Einstieg in den späteren Job

Wenn man in dem Studium bereits einige Kenntnisse erworben hat oder einfach privat über besondere Fähigkeiten verfügt, hat man die Möglichkeit, an deutlich besser bezahlte Studentenjobs heranzukommen.

Am gefragtesten sind IT- oder Fremdsprachenkenntnisse. Für diese Jobs muss man eventuell etwas mehr Zeit einplanen.