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Geringfügige Beschäftigung – Die wichtigsten Infos auf einen Blick!

Geringfügige Beschäftigung – Die wichtigsten Infos auf einen Blick!

Ob Minijob, geringfügige Beschäftigung oder 450-Euro Job: All diese Bezeichnungen beschreiben eine Art von Arbeitsform.

In Deutschland sind immer mehr Menschen neben ihrem Hauptjob noch in einem Minijob tätig. In 2020 waren es stolze 3,5 Millionen.

Aber was bedeutet eigentlich geringfügige Beschäftigung? Wie hoch darf der Verdienst sein? Und müssen Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt werden?

Was ist eine geringfügige Beschäftigung?

Eine geringfügige Beschäftigung beschreibt eine Beschäftigung, deren Verdienst die 450 Euro monatlich und die 5.400 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Unterschiede zu einem normalen Arbeitsverhältnis bestehen auch im Bereich der Sozialversicherung und Rentenversicherung.

Des Weiteren richten sich hier die Urlaubstage nach den Wochenarbeitstagen. Ausgeübt werden darf eine geringfügige Beschäftigung sowohl von Schülern, Arbeitnehmern, Arbeitslosen aber auch von Studenten, Ferienjobbern und Rentnern.

Ist eine geringfügige Beschäftigung das gleiche wie ein Minijob?

Ein Minijob ist das gleiche wie eine geringfügige Beschäftigung, nur dass man hier noch zwischen kurzfristigen Minijobs unterscheidet. Ein kurzfristiger Minijob liegt dann vor, wenn im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als 70 Arbeitstage oder 3 Monate in dem Job gearbeitet wurde Die Höhe vom Verdienst ist in diesem Fall unrelevant.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

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Muss ich bei einer geringfügiger Beschäftigung Beiträge in die Sozialversicherungen leisten?

Bei einer geringfügigen Beschäftigung besteht keine Sozialversicherungspflicht, so dass keine Beiträge in die Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Trotzdem besteht noch eine Rentenversicherungspflicht. Es besteht aber die Möglichkeit sich davon befreien zu lassen.

Wie viel darf ich bei einer geringfügiger Beschäftigung verdienen?

Um eine geringfügige Beschäftigung handelt es sich immer dann, wenn der Verdienst pro Monat durchschnittlich die 450 Euro nicht übersteigt und im gesamten Jahr nicht über 5.400 Euro liegt, so dass in einem Monat auch mal weniger und im anderen Monat dafür mehr verdient werden darf.

Eine feste Arbeitszeiten-Regelung gibt es hier nicht mehr. Diese wurde im Januar 2013 abgeschafft. Bis dahin durfte die Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreiten.

Habe ich Urlaubsanspruch währen einer geringfügiger Beschäftigung?

Auch geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf Urlaub. Dieser richtet sich nach der geleisteten Arbeitszeit und wird wie folgt berechnet: Die 24 gesetzlich festgelegten Urlaubstage bilden hierbei die Grundlage.

Berechnung Urlaubstage bei einem Minijob:

1 Arbeitstag pro Woche

  • Arbeitstage: 1 mal pro Woche
  • Berechnung Urlaub: 1 x 24/ 6 = 4
  • Urlaubsanspruch: 4 Tage pro Jahr

4 Arbeitstage pro Woche

  • Arbeitstage: 4 mal pro Woche
  • Berechnung Urlaub: 4 x 24/6 = 16
  • Urlaubsanspruch: 16 Tage pro Jahr

6 Arbeitstage pro Woche

  • Arbeitstage: 6 mal pro Woche
  • Berechnung: 6 x 24/ 6 = 24
  • Urlaubsanspruch: 24 Urlaubstage

Hinweis: Der Gesetzgeber nimmt hier immer noch die Sechs-Tage-Woche als Berechnungsgrundlage, weshalb durch 6 geteilt wird.