Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf umfangreiche Versicherungsleistungen. Doch seit der letzten Gesundheitsreform bietet insbesondere auch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Möglichkeiten, den Gesundheitsschutz individuell und preisgünstig zu gestalten. Dafür haben die richtigen Krankenkassen spezielle zusätzliche Leistungen, die separat vereinbart werden können (z.B. Wahltarife oder Beitragsrückerstattung). Mit Bonusprogrammen können Versicherte zudem finanzielle Vorteile erzielen. Diese Angebote sind als Satzungsleistungen in den Kassen-Statuten verankert. Lesen Sie hier, worauf beim Abschluss solcher Spezial-Tarife zu achten ist und welche Möglichkeiten die Krankenkassen bereit stellen.
Kurz und knapp – Das Wichtigste zur GKV
Vorteile
- Einkommensabhängige Beiträge
- GKV Wechsel ist einfach möglich
- Zusatzleistungen ähnlich wie bei der PKV
Nachteile
- Bindung an gesetzliche Regelleistungen
- Zuzahlungen für Medikamente & Co.
- Behandlung z.T. nur durch Vertragsärzte
- Die gesetzliche Krankenversicherung basiert in Deutschland auf dem Solidarprinzip
- Versicherte zahlen unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand unterschiedliche Beitragssätze
- Unabhängig vom Beitrag enthalten die Versicherungen zu 95% die gleichen Leistungen
Merkmale | GKV |
---|---|
Beitragsentlastung durch den Arbeitgeber | ✓ |
Krankenkasse frei wählbar | ✓ |
Keine Gesundheitsprüfung | ✓ |
Kostenfreie Familienversicherung | ✓ |
Bonusprogramme | ✓ |
Krankenversicherung Vergleich: Die günstigste Krankenkasse finden
Da es unterschiedliche Krankenkassenbeiträge in Deutschland gibt, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Für die Krankenkassen gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6%. Die Zusatzbeiträge können jedoch von jeder Kasse individuell festgelegt werden. Das führt dazu, dass man bei den Krankenkassen teure und günstige Kassen finden kann. Ein genauer Vergleich der Krankenkassen im Hinblick auf aktuelle Zusatzbeiträge ist zu empfehlen und kann jedes Jahr dreistellige Eurobeträge sparen. Streng genommen gibt es weiterhin einen allgemeinen Beitragssatz, der für alle Kassen einheitlich gilt. Dieser beträgt 14,6% (Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Beitrag und den Zusatzbeitrag je zur Hälfte). ABER: Dies ist nur der Sockelbetrag. Jede Krankenkasse hat das Recht einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser wird zusätzlich zum Sockelbetrag erhoben und ist nach oben offen.
die neue Kasse Sie aufnimmt. Es gibt in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Verpflichtung jeden Versicherten aufzunehmen, unabhängig von Vorerkrankungen, Alter oder Einkommen.auch Ihre Familie mit versichert wird.laufende medizinisch notwendige Behandlungen von der neuen Kasse weiter gezahlt werden.Sie keine Einbußen im Rahmen der gesetzlichen Pflichtleistungen haben werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Gestaltung der Leistungen an das Sozialgesetzbuch gebunden. Deshalb werden Sie bei einem Krankenkassenvergleich in diesem Bereich kaum Unterschiede finden. Faustregel ist, dass rund 95% der Leistungen identisch sind. Hierbei handelt es sich um die wichtigsten Punkte wie
- Behandlungen beim Arzt
- Behandlungen im Krankenhaus
- Behandlungen beim Zahnarzt
- Leistungen für Kinder
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Vorsorge und Impfungen
- Behandlung chronischer Krankheiten
- Heilmittel und Hilfsmittel
Krankenkasse zu teuer? Mehr Leistungen?
Bruttoeinkommen | Anteil Arbeitnehmer (7,3%) + Arbeitgeber (7,3%) | Kasse 1 (0,3% Zusatzbeitrag) | Kasse 2 (1,0% Zusatzbeitrag) | Kasse 3 (1,7% Zusatzbeitrag) |
---|---|---|---|---|
1.000 € / Monat | 146,00 € | 3,00 € | 10,00 € | 17,00 € |
12.000 € / Jahr | 1752,00 € | 36,00 € | 120,00 € | 204,00 € |
2.500 € / Monat | 365,00 € | 7,50 € | 25,00 € | 42,50 € |
30.000 € / Jahr | 4380,00 € | 90,00 € | 300,00 € | 510,00 € |
Bessere Versorgung durch fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG)
Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll fairer werden. Spahns Entwurf des „Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) wurde am 9.10.2019 vom Bundeskabinett zugestimmt. Einzig die Öffnung der regionalen Kassen auf bundesweiter Ebene ist kein Bestandteil des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz.
Schritt für Schritt zur richtigen Krankenkasse
- Zusatzleistungen wählen
- Welcher Service ist mir wichtig?
- Tarifoptionen ermitteln
- Sonderkündigung in Anspruch nehmen
- GKV-Wechsel
Gesetzliche Krankenkasse vergleichen – Worauf Verbraucher achten sollten
Arbeitnehmeranteil: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag x %
Arbeitgeberanteil: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag x %
Wie wird der GKV-Beitrag ermittelt?
Grundsätzlich wird der Kassenbeitrag anhand des Bruttoeinkommens ermittelt. Dabei spielen verschiedene Berechnungskriterien eine Rolle. Vor allem die beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherungsnehmers stehen dabei im Mittelpunkt. Bei freiwillig Versicherten wird hingegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet. Ausschlaggebend können dabei beispielsweise Unterhaltszahlungen, aber auch Einkünfte aus Vermietung sein.
Berechnungskriterien:
- Arbeitsentgelt (auch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)
- Sozialhilfe
- Einnahmen aus Kapitalanlagen
- Versorgungsbezüge
- Miet- und Pachteinnahmen
- Unterhaltszahlungen seitens des geschiedenen / getrennt lebenden Ehegatten
- gesetzliche Rentenzahlungen (auch Witwen- und Waisenrenten)
Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Abhängig vom Bruttoeinkommen und dem jeweiligen Zusatzbeitrag können die Kosten für die Krankenversicherung variieren. Eine Rolle spielt darüber hinaus auch der Beruf und der damit verknüpfte Tarif des Versicherungsnehmers. Selbstständige haben meist mit mehr Kosten zu rechnen als Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Weiterhin gelten andere Berechnungsgrundlagen für Studenten. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen beispielhaft anfallende Kosten je nach Berufsgruppe:
Das Beispiel gilt für einen Selbstständigen mit beitragspflichtigen Einnahmen von 3.000 € und einem Zusatzbeitrag von 1,1% inkl. Krankengeldanspruch.
Berechnung | Kosten |
---|---|
2.000 € Brutto x 7,30 % Beitragsanteil | 146,00 € |
2.000 € Brutto x 0,55 % Zusatzbeitrag | + 11,00 € |
Monatlicher KV-Beitrag | = 157, 00 € |
Das Beispiel gilt für einen Studenten mit einem BaföG Höchstsatz von 744 €. Der Beitragssatz liegt hier bei 10,22% zzgl. eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags.
Berechnung | Kosten |
---|---|
744 € x 10,22 % | ≈
76,04 € |
744 € x 1,10 % | + 8,12
€ |
Monatlicher KV-Beitrag | ≈ 84,22 € |
Berechnung | Kosten |
---|---|
3.000 € x 14,00 % | 438,00 € |
3.000 € x 1,10 % | +33,00 € |
Monatlicher KV-Beitrag | = 471,00 € |
Berechnung | Kosten |
---|---|
3.000 € x 14,00 % | 420,00 € |
3.000 € x 1,10 % | +33,00 € |
Monatlicher KV-Beitrag | = 453,00 € |
Wer kann sich gesetzlich krankenversichern?
Tarif-Optionen in der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten sich zu versichern. Zu den gängigen Tarifen gehören die Pflichtversicherung, die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung sowie die Familienversicherung. Darüber hinaus gibt es gesonderte Tarife für Studenten. Verbraucher können ihre Krankenversicherung zudem mit optionalen Wahltarifen ausstatten und so die Versicherungsleistung erhöhen. Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern, haben im Übrigen die Möglichkeit zwischen einer Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeld-Anspruch zu wählen. Der Beitragssatz beträgt je nach Auswahl 14,6 % mit Krankengeld-Anspruch bzw. 14,0% ohne Anspruch. Verbraucher sollten sich vor Abschluss einer Krankenversicherung dringend über die unterschiedlichen Tarifoptionen informieren, um gegebenenfalls Kosten zu sparen.
- Seit dem 01.01.2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle Personen
- Pflichtversicherungen beinhalten alle wichtigen medizinischen Behandlungen und Präventionsmaßnahmen sowie die Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
- Zusätzlich zur Pflichtversicherung können oftmals weitere Extraleistungen ausgewählt werden
- Weitere Infos zur Krankenversicherungspflicht
- Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können sich freiwillig gesetzlich versichern, auch Studenten steht zu Beginn ihres Studiums die Wahl zwischen GKV und PKV frei
- Die aktuelle Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Einkommen von 5.212,50 € monatlich
- Der Krankenkassenbeitrag wird anhand des Bruttoeinkommens festgelegt
- Weitere Infos zu freiwillige Krankenversicherung
- Ehepartner, die keine Einkünfte, Einnahmen aus Selbständigkeit bis maximal 435 € haben oder einen Minijob bis 450€ ausüben, können kostenfrei mitversichert werden
- Kinder versicherter Mitglieder können ebenfalls kostenfrei bis zum Ende des 23. Lebensjahres mitversichert werden, solange sie nicht erwerbstätig sind
- Während einer Ausbildung oder eines Studiums kann der Zeitraum bis zum 25. Geburtstag verlängert werden
- Weitere Infos zur Familienversicherung
- Für Studenten, die aufgrund ihres Alters nicht mehr über die Eltern versichert werden können
- Es gilt die Mindestbemessungsgrenze in Höhe von 1061,67 € (2020) mit einem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent
- Bisher galten vergünstigte Bedingungen bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zum 30. Lebensjahr, seit dem 01.01.2020 fällt die Begrenzung der Fachsemesteranzahl jedoch weg
- Weitere Infos zu Krankenkasse Studenten
Unsere Leser fragen – wir antworten: Die beliebtesten FAQ
Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Für jeden Verbraucher sind unterschiedliche Aspekte und Leistungen wichtig. Unabhängige Institute und Ratingagenturen führen jedoch in regelmäßigen Abständen Tests durch, um die Qualität der Versicherungen zu überprüfen. So kürte die Stiftung Warentest beispielsweise die hkk sowie die BKK Firmus zu den günstigsten Krankenversicherungen 2019.
Weitere Testergebnisse: Gesetzliche Krankenkassen Test
Welche Kosten die Krankenkasse übernimmt, hängt von dem jeweiligen Tarif des Versicherungsnehmers ab. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung all die Leistungen, die laut § 12 (SGB V) für wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig gehalten werden. Darüber hinaus haben Versicherte die Möglichkeit weitere Zusatzleistungen vor Abschluss der Versicherung zu wählen.
Erfahren Sie mehr über Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung
Um die Krankenkasse kündigen zu können, müssen Versicherungsnehmer bereits seit 12 Monaten oder länger Mitglied sein. Bei einem Statuswechsel oder einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gelten besondere Regelungen. Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich zum Ende eines Monats eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und wird immer zum Ende des Monats ausgeführt.
Weitere Informationen zum Krankenkassen Wechsel.
Eine Wiederaufnahme in der GKV ist möglich, wenn Privatversicherte mit ihrem Brutto-Jahreseinkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Erfüllt ein Versicherungsnehmer die Bedingungen für eine Familienversicherung, ist der Wechsel zurück in die Gesetzliche ebenfalls möglich. Für einzelne Berufsgruppen bestehen besondere Regularien, die im Sozialgesetzbuch geregelt sind (§5, 6 und 9 SGB V).
Mehr zur Rückkehr in die GKV
Wer einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkassen stellen möchte, sollte dies in Form eines Einschreibens mit Rückschein tun. So können Versicherungsnehmer sicher gehen, dass der Antrag auch wirklich ankommt. Begründen Sie in Ihrem Schreiben welche Behandlung zu welchen Kosten übernommen werden soll und warum. Fügen Sie ggf. Anlagen bei, die ihre Angaben bestätigen.
Erfahren Sie hier mehr über Tarife mit Kostenerstattung.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt die maximal zu leistenden Versicherungsbeiträge und lag im Jahre 2019 bei 4.537,50 € im Monat. Im Jahr 2020 soll der Wert auf voraussichtlich 4.687,50 € ansteigen.
Erfahren Sie hier mehr über die Beitragsbemessungsgrenze
Der Anspruch auf Krankengeld gilt grundsätzlich ab dem Tag, an dem der Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Bei Arbeitnehmern ruht dieses Anrecht jedoch zunächst, da diese in der Regel bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber erhalten. In der Regel erhalten Versicherungsnehmer das Krankengeld maximal 78 Wochen lang bzw. 72 Wochen bei Arbeitnehmern. Die Auszahlungen sind innerhalb einer Blockfrist geregelt und sind weitestgehend unbeweglich.
Weitere Information zum Krankengeld
Weitere Tipps der Redaktion
- Prävention
- Pflegeversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Private Krankenversicherung
Die wichtigsten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind fest im Sozialgesetzbuch (SGB V) der Bundesrepublik Deutschland verankert. Demnach ist es die Aufgabe der GKV, die Gesundheit ihrer Versicherungsnehmer zu erhalten, wiederherzustellen sowie langfristig zu verbessern. Im Fokus steht dabei die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz der Versicherten, um schwerwiegenden Krankheiten und anhaltenden Einschränkungen vorzubeugen. Grundsätzlich haben Versicherte Anspruch auf folgende Behandlungen:
Allgemeine Leistungen:
- ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung von Krankheiten
- Krankheitsfrüherkennung und Krankheitsverhütung (Prävention)
- (häusliche) Krankenpflege
- Rehablitationsmaßnahmen
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
In der Regel sind die angebotenen Leistungen der insgesamt 109 gesetzlichen Krankenkassen identisch. Nur etwa 5 Prozent der jeweiligen Leistungskataloge beinhalten zusätzliche Leistungen. Diese variieren von Versicherung zu Versicherung. Ausgangspunkt für die Einführung von Zusatzleistungen war die Gesundheitsreform 2012. Ziel war es den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen, aber auch den privaten Krankenkassen zu stärken. Mittlerweile bieten zahlreiche Krankenkassen umfangreiche Zusatzleistungen für verschiedene Zielgruppen an. Dazu gehören unter anderem:
Zusätzliche Leistungen:
Für einige Reisegebiete gibt es eine Vielzahl empfohlener Impfungen, die für die Betroffenen sehr hohe Kosten verursachen können. Einige Anbieter übernehmen neben den regulären Impfungen auch die Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie vom Robert-Koch-Institut empfohlen worden sind. Die Erstattung erfolgt entweder anteilig oder komplett. Die BKK Euregio, die BKK Exklusiv, die hkk oder die AOK Nordwest bieten diesen Service neben anderen an.
Viele Krankenkassen bieten einen medizinischen Telefonservice an, bei dem sich Versicherte durch einen Experten zu sämtlichen Themen im Bereich Gesundheit beraten lassen können. Das betrifft beispielsweise den Bereich Familienplanung, eine ärztliche Zweitmeinung, Transplantationen, aber auch Unklarheiten nach einem Arztbesuch. Je nach Krankenkasse ist der Service bis zu 24 Stunden täglich verfügbar. Dazu gehören zum Beispiel alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Bergische Krankenkasse, die IKK gesund plus sowie die Techniker.
Der Bereich der alternativen Medizin findet immer mehr Anhänger und Befürworter. Daher bieten mittlerweile immer mehr Krankenkassen auch die Erstattung alternativer Behandlungsmethoden oder homöopathischer Medikamente an. Dazu zählen unter anderem die Audi BKK, die BKK firmus, die BKK Freudenberg, die BKK ProVita, die BKK HMR, die BKK VerbundPlus, die BKK VBU, die HEK sowie viele andere bundesweit oder regional agierende Krankenkassen.
Während einer Schwangerschaft schafft es Sicherheit, wenn die Möglichkeit zu zusätzlichen Untersuchungen besteht oder die Kosten beispielsweise mehrere Ultraschalltermine übernommen werden. Auch ein Hebammenrufservice wird von vielen Krankenkassen ohne weitere Beiträge übernommen. Viele Versicherer bieten sogar beide Leistungen in vollem Umfang an, dazu gehören unter anderem die BKK Herkules, die IKK Brandenburg und Berlin oder die AOK Niedersachsen.
Viele Versicherte müssen in der Aussicht auf einen Facharzttermin mehrere Monate warten. Zahlreiche Krankenkassen erleichtern die Terminfindung durch einen speziellen Service, der häufig telefonisch oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse angeboten wird. Für die Versicherten wird die Wartezeit durch die direkte Vermittlung häufig um einige Woche verkürzt. Diesen Service bietet beispielweise die actimonda Krankenkasse, die pronova BKK oder die IKK gesund Plus.
Viele Krankenkassen belohnen das Gesundheitsbewusstsein ihrer Versicherten mit sogenannten Bonusprogrammen. Wer sich um einen gesunden Lebensstil bemüht, erhält von seiner Versicherung Geld- und Sachprämien sowie zweckgebundene Prämien. Ziel ist es den Präventionsgedanken bei den Versicherungsnehmern voranzutreiben. Neben Prämien für die Mitgliedschaft im einem Fitnessstudio, erhalten Versicherte, die regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen ebenfalls Boni. Zu den Spitzenreitern der Krankenversicherungen mit Bonusprogramm zählen laut Focus Money AOK Plus, AOK Rheinland/Hamburg, die DAK Gesundheit und die Techniker.
Gesetzliche Krankenversicherung: So leicht geht der Wechsel!
Es gibt viele Gründe sich für einen anderen Versicherer zu entscheiden, denn jeder hat seine eigenen Vorstellungen von der richtigen Krankenkasse. Je nach Krankenkasse und Verdienst, kann man bei einem Kassenwechsel derzeit bis zu 902,70 € im Jahr sparen. Das sollte jedoch nicht der einzige Grund sein zu wechseln: Wichtige Kriterien sind unter anderem lukrative Bonusprogramme, besondere Extraleistungen und kompetenter Kundenservice. Es lohnt sich auch die Krankenkassen Testsieger verschiedener Kategorien genauer unter die Lupe zu nehmen, um seinen persönlichen Favoriten zu finden.
- Vergleichen Sie Service, freiwillige Zusatzleistungen und Preis der Krankenkassen.
- Kündigen Sie ihrer aktuellen Krankenkasse schriftlich.
- Die Mitgliedschaft in der GKV kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden.
- Beantragen Sie die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse, diese braucht dazu die offizielle Kündigungsbestätigung.
Fristen in der GKV für Wechsel und Kündigung
Für die Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nicht nur verschiedene Gründe, sondern es sind auch bestimmte Fristen einzuhalten. Die Bedingungen und Unterschiede für eine reguläre – also ordentliche Kündigung – im Gegensatz zu einer außerordentlichen Vertragsbeendigung, auch Sonderkündigung genannt, werden im Folgenden erklärt:
Um die Krankenkasse kündigen zu können, müssen Versicherungsnehmer 18 Monate Mitglied bei ihrer Krankenversicherung gewesen sein. Die Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich zum Ende eines Monats eingereicht werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate und wird immer zum Ende des Monats ausgeführt. Mehr auf GKV Wechsel
Bei der erstmaligen Erhebung oder der Erhöhung des bisherigen Zusatzbeitrages greift das Sonderkündigungsrecht. Damit ist bereits vor Ablauf der regulären Mindestbindungszeit von 18 Monaten ein Krankenkassenwechsel möglich, allerdings greift auch hier die zweimonatige Kündigungsfrist. Mehr auf GKV Wechsel
Alles zur Digitalisierung in der GKV
Elektronische GesundheitskarteTelematik und VideosprechstundenTelemedizin – Ärztliche Versorgung per KlickE-Health – Digitalisierung im Gesundheitssektor
Krankenkassenliste (GKV) | Zentrale
Vollständige Liste aller Gesetzlichen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag (ZB), vorsortiert nach „Zusatzbeitrag 2020“. Umsortierung mit Klick auf die Spalten-Überschrift. Wir aktualisieren Daten & Adressen regelmäßig.
*Der Krankenkassenbeitrag der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird individuell berechnet und ist nur für landwirtschaftliche Betriebe geöffnet.
Bei den bundesweit offenen Krankenkassen ist die HKK – Handelskrankenkasse mit einem Zusatzbeitrag von 0,39 % und einem Gesamt-Krankenkassenbeitrag von 14,99 % führend.
Seit dem 1.1.2019 erfolgt die paritätische Finanzierung von regulärem Beitrag zusammen mit dem Zusatzbeitrag.
Legende
BW: Baden-Württemberg | BY: Bayern | BE: Berlin | BB: Brandenburg |
HB: Bremen | HH: Hamburg | HE: Hessen | MV: Mecklenburg-Vorpommern |
NI: Niedersachsen | NW: Nordrhein-Westfalen | RP: Rheinland-Pfalz | SL: Saarland |
SN: Sachsen | ST: Sachsen-Anhalt | SH: Schleswig-Holstein | TH: Thüringen |
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