Gesundheitsfonds: Sammelstelle für das Geld der Kassenpatienten
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Aktuelle ZahlenFinanzierungsbasisDie Einführung des Gesundheitsfonds zählt zur jüngeren Geschichte der Krankenversicherung und war ein zentraler Punkt der Gesundheitsreform von 2009, um die finanziellen Strukturen der Krankenkassen transparent und nachvollziehbar zu machen. Durch ihn wurde die Finanzierungsseite der gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt und ausgestaltet. Beiträge werden vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet und setzten sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen.
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Zum KrankenkassenvergleichEinführung durch die Gesundheitsreform 2009Zusammen mit dem Gesundheitsfonds wurde auch der einheitliche Beitragssatz eingeführt. Alle gesetzlich Versicherten werden nach dem gleichen Beitragssatz abgerechnet – Unterschiede zwischen den Krankenkassen wurden damit aufgehoben. Mit dem ab 01. Januar 2015 gültigen Gesetz zur Krankenkassenfinanzierung wird dies jedoch neugeregelt. Ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag soll dann den Wettbewerb zwischen den Kassen anregen und zu einem verbesserten Preis-Leistungs-Verhältnis führen. Weiterhin werden die Mitgliedereinnahmen und Steuermittel gemeinsam in den Fonds fließen. Einen Steuerzuschuss in Höhe von vier Milliarden Euro zur Abgeltung versicherungsfremder Leistungen wurde seitens der Bundesregierung für das Jahr 2009 bewilligt. 2010 wurden die Zuschüsse um jeweils 1,5 Milliarden Euro erhöht – bis der Gesamtbetrag von 14 Milliarden Euro erreicht wurde.Info: Der Risikostrukturausgleich (RSA)Aus dem Gesundheitsfonds beziehen die Krankenkassen ihre Beitragseinnahmen. Jede Kasse erhält abhängig von ihrer Versicherten- und Krankheitsstruktur die finanziellen Mittel, die zur Versorgung notwendig sind. Eine Kasse mit vielen jungen Versicherten erhält demzufolge weniger Mittel aus dem Fonds als eine Kasse mit vielen älteren und chronisch Kranken. Manchmal genügen die Mittel durch den Risikostrukturausgleich aber nicht aus und die Krankenkasse muss einen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern erheben.
Entstehung des Gesundheitsfonds
in Mio. € 1 | 2009* | 2010* | 2011** | 2012*** | 2013**** |
---|---|---|---|---|---|
Einnahmen insgesamt | 164.466 | 174.583 | 184.202 | 185.686 | 195.600 |
Einnahmen durch Beiträge | 157.397 | 159.045 | 169.070 | 171.846 | 181.133 |
Einnahmen durch Bundeszuschüsse | 7.112 | 15.535 | 14.133 | 13.841 | 11.500 |
Ausgaben insgesamt | 166.992 | 170.346 | 178.946 | 185.435 | 194.400 |
Ausgaben durch Zuweisungen | 166.953 | 170.303 | – | – | 192.000 |
Ausgaben für Verwaltung | 39 | 43 | – | – | 60 |
Differenz | – | -2.526 | 4.237 | 5.256 | 251 |
* amtliche Daten des Bundesversicherungsamtes, ** Daten Schätzerkreis 13.03.11, *** Daten Schätzerkreis 12.10.12, **** Daten des Bundesministerium für Gesundheit
Grundlohnsumme und Rentensumme
in Mio € | Grundlohnsumme | Rentensumme |
---|---|---|
2008 | 817.566,0 | 201.311,8 |
2009 | 822.115,0 | 206.590,2 |
2010 | 836.755,6 | 206.590,4 |
2011* | 861.305,0 | 207.294,0 |
2012* | 882.340,0 | 209.741,0 |
* Daten Schätzerkreis 12.10.11Finanzierungsbasis des GesundheitsfondsAusgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind so zu gestalten, dass keine Beitragserhöhungen notwendig werden. Die Berechnungsgrundlage für diese Verpflichtung ist die sogenannte Grundlohnsumme, welche alle beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Sozialversicherung darstellt. Die Grundlohnsumme ist die Finanzierungsbasis der beitragsfinanzierten Sozialversicherung.
Für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gilt selbiges Prinzip, hier handelt es sich um die sogenannte Rentensumme. Die Steigerung der Grundlohnsumme zwischen 2008 und 2011 beträgt lediglich 3,59 Prozent. Die der Rentensumme 3,1 Prozent. Die geringen Steigerungen von etwa 0,9 Prozent p.a. machen deutlich, wo die Probleme des gesetzlichen Systems liegen: Während die Ausgaben steigen, wachsen die Einnahmen (bezogen auf die Löhne) nicht im notwendigen Maße mit. Daher wurde in den vergangenen Jahren versucht über die Beiträge die Einnahmenseite der Krankenkassen zu stabilisieren.