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Darf mein Arbeitgeber mir den Nebenjob verbieten?

Darf mein Arbeitgeber mir den Nebenjob verbieten?

Eher ungewöhnlich, dass der Chef mehr Arbeit verbietet. Wenn man neben dem Hauptjob einen Nebenjob ergreifen will, dann kann das passieren. Manchmal verbietet der Chef den Nebenjob zu Recht.

Darf mein Arbeitgeber mir den Nebenjob verbieten?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, in der dem Arbeitnehmer die Aufnahme eines Nebenjobs untersagt wird. Grundsätzlich darf aber jeder frei einem Nebenjob nachgehen.

Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, die man beachten sollte:

  • Beamte dürfen zwar Nebentätigkeiten ausüben, müssen sich diese aber vorher genehmigen lassen.
  • Der Arbeitgeber hat das Recht, einen Nebenjob zu untersagen, wenn man für die Konkurrenz arbeitet.
  • Wenn der Nebenjob so anstrengend oder zeitaufwendig ist, dass man sich für den Hauptjob nicht ausreichend regenerieren können, kann der Arbeitgeber einschreiten.
  • Wenn die Arbeitszeiten des Nebenjobs mit den Arbeitszeiten des Hauptjobs kollidieren, dann muss man auf den Nebenverdienst selbstverständlich verzichten.
  • Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass man pro Werktag nicht mehr als 8-10 Stunden arbeiten darf. Eine entsprechende Zeit muss zur Erholung und Regeneration zur Verfügung stehen.
  • Im Urlaub soll man sich erholen und keinem Nebenjob nachgehen.
  • Wenn man sich bei dem Hauptjob krank gemeldet hat und stattdessen für den Nebenjob tätig ist, kann das zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen.
  • Auch für Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit oder Altersteilzeit befinden, gelten besondere Bestimmungen.

Nur wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel anführen kann, dass der Nebenjob Dich von der zufriedenstellenden Erledigung des Hauptjobs abhält, darf er diesen untersagen.

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Die Auskunftspflicht

Es gibt eine Auskunftspflicht dem Arbeitgeber gegenüber. Man muss dem Arbeitgeber mitteilen, wenn man in der Freizeit einem Nebenjob nachgeht, und zwar vor Antritt des Nebenjobs. Sollte der Arbeitgeber den Nebenjob untersagen, kann man das Recht auf einen Nebenjob einklagen.

Klauseln im Arbeitsvertrag, die grundsätzlich die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung untersagen, sind meist nicht zulässig.

Für ein freundliches und respektvolles Miteinander ist es jedoch besser, Nebenbeschäftigungen grundsätzlich mitzuteilen. Im Zweifelsfall befindest Du dich dann auf der sicheren Seite und in den meisten Fällen muss der Chef den Nebenjob sowieso genehmigen.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dagegen müssen sich immer an die Auskunftspflicht halten. Wenn man der Auskunftspflicht nicht nachkommt, führt das zu einer Abmahnung. Erst wenn man auch weiter einem nicht genehmigten Nebenjob nachgeht oder die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, hat der Chef das Recht, Dir zu kündigen.

Genehmigungsfreie Nebenjobs

Es gibt aber auch Nebenjobs, die keiner Genehmigung durch den Arbeitgeber bedürfen. Die folgenden Tätigkeiten kann man jederzeit ausführen:

  • Unentgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Die Verwaltung eines eigenen Vermögens
  • Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Arbeiten oder auch Vortragstätigkeiten
  • Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen oder in Selbsthilfeeinrichtungen

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Quellen:

Bild: StockLite/shutterstock.com