Längerer Heimatbesuch in Deutschland? Was du beachten musst

4 min
09.12.2023 00:00:00

Längerer Heimatbesuch in Deutschland? Was du als Tourist im eigenen Land beachten musst

Bei Heimatbesuchen in Deutschland von ein paar Wochen brauchst du dir nicht viele Sorgen machen aber spätestens ab einem Aufenthalt von zwei Monaten wird es kritisch. Zum einen ist da die Krankenversicherung und zum anderen kommst du ab dieser Dauer auch in Konflikt mit Steuer- und Meldegesetzen. Seit meiner Abmeldung vor 5 Jahren war ich immer nur für ein paar Wochen im Jahr in der Heimat, weshalb ich mir als "Tourist" wenig Gedanken machen musste. Was aber passiert, wenn ich mal wieder mehrere Monate am Stück den deutschen Sommer genießen möchte? Diese Frage versuche ich in diesem Beitrag zu beantworten und freue mich auf deine Kommentare.  

Melderecht bei Heimatbesuchen

Nach § 27 Abs. 2 Bundesmeldegesetz gilt für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, eine Frist zur Anmeldung nach Ablauf von drei Monaten. Wenn du weniger als drei Monate in Deutschland bleibst, gilt das also immer noch als Urlaub. Anders ist das, wenn du eine eigene Wohnung langfristig beziehst oder permanent nach Deutschland zurückkehrst, denn dann gilt eine 2-Wochen-Frist zur Wiederanmeldung. Das gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem du Verfügungsgewalt über diese Wohnung hast und dort langfristig wohnen bleiben möchtest. Ein vorübergehende An- und Abmeldung, um beispielsweise den internationalen Führerschein zu beantragen, den Reisepass zu verlängern oder in die alte Krankenkasse aufgenommen zu werden, ist auch möglich. Weitere Infos zum Melderecht bekommst du in diesem Beitrag.  

Steuerpflicht bei Heimatbesuchen

Deine Steuerpflicht ist an deinen Wohnsitz gebunden. Befindet sich dieser in Deutschland, bist du dort unbeschränkt (mit deinem Welteinkommen) steuerpflichtig. Ist dein Wohnsitz im Ausland, dann bist du beschränkt (bei Einkünften aus Deutschland) oder nicht steuerpflichtig. Zur Feststellung des Wohnsitzes wird oft die 183-Tage-Regel erwähnt. Demnach bist du dort steuerpflichtig, wo du dich länger als ein halbes Jahr aufhältst. Ganz so einfach ist es in der Praxis leider nicht. Hinter dem Wohnsitz oder auch gewöhnlichem Aufenthaltsort steckt weitaus mehr, als nur deine in Tagen gemessene physische Anwesenheit und auch der Begriff der Wohnung ist Auslegungssache. Mit Luft für Auslegungen sagt § 9 Abgabenordnung dazu: “ Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen …“ Auch unabhängig von dieser starren Frist von 6 Monaten kann es zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts kommen, wenn du dich regelmäßig, wiederkehrend und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang auch von der sozialen und beruflichen Bindung, die wir mit einem Ort haben. Um als Nicht-Steuerpflichtiger in Deutschland auf der sicheren Seite zu sein, solltest du also mehr Zeit in einem anderen Land als in Deutschland verbringen und keine Verfügungsgewalt über eine deutsche Wohnung haben. Eine ausführliche Betrachtung zur Steuerpflicht findest du im großen Steuern Guide.  

Krankenversicherung bei Heimatbesuch

Das ist der wohl wichtigste Punkt für Heimatbesuche. Normale Reiseversicherungen schließen das Geburtsland vom Versicherungsschutz aus, weshalb du dir eine andere Absicherung suchen solltest. Entweder du gehst vorübergehend zurück in die gesetzliche Krankenkasse oder schließt eine spezielle Versicherung für Heimatbesuche ab. Die gesetzliche Grundlage für die Versicherungspflicht (gleichzeitig auch das Versicherungsprivileg) in Deutschland ist im § 5 SGB V geregelt. Versicherungspflichtig sind demnach alle im Inland gemeldeten Personen. § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V sagt: “ Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.” Sobald du dich wieder in Deutschland anmeldest, bist du versicherungspflichtig. Wenn du vor der Ausreise gesetzlich pflichtversichert warst oder eine Anwartschaft abgeschlossen hat, ist deine alte Krankenkasse (auch vorübergehend) dazu verpflichtet, dich wieder aufzunehmen. Ist dies nicht der Fall, kannst du dich in einer privaten Krankenversicherung im Basistarif versichern lassen. Was aber wenn du dich für den vorübergehenden Heimatbesuch in Deutschland nicht anmelden möchtest? Dann hast du zwei Optionen:
  1. Auslandskranken- oder Reiseversicherung, die einen Schutz für Heimatbesuche beinhaltet
  2. Incoming-Versicherung für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt schon länger als 2 Jahre im Ausland haben
  Die meisten  Auslandskrankenversicherungen beinhalten den Schutz für Heimatbesuche für bis zu 6 Wochen im Jahr. Meine Versicherung (Integra Global) habe ich mit einer ausländischen Adresse abgeschlossen, weshalb ich in Deutschland sogar unbegrenzt versichert bin, solange ich dort nicht wieder fest wohne. Auch einige Reiseversicherungen beinhalten bei Abschluss für mehr als ein Jahr den Schutz für Heimatbesuche (z.B. Hanse Merkur). Nach 6 Wochen Heimaturlaub ist aber in der Regel Schluß. Wenn du länger als 6 Wochen am Stück in Deutschland bleiben möchtest, gibt es die sogenannte Incoming-Versicherung. Ausländische Besucher wie Studenten, Au-Pairs oder Sprachschüler, die Deutschland für eine längere Zeit besuchen und ein Schengen-Visa benötigen, müssen für die Beantragung des Visums eine Krankenversicherung nachweisen, die den Anforderungen der EU entspricht. Dieser Schutz wird als Incoming-Versicherung (oder auch Besucherversicherung) bezeichnet. Sie gelten in der Regel für eine einmalige Reise nach Deutschland, die nicht länger als ein Jahr dauert. Auch Deutsche können diese Incoming-Versicherung nutzen, wenn sie für eine bestimmte Zeit ihren Lebensmittelpunkt im Ausland hatten. Dazu habe ich einige Versicherer gefragt, die mir folgende, in ihren Details etwas widersprüchliche, Antworten gaben:
  • Dr. Walter GmbH: ”Deutsche können sich über eine Incoming-Versicherung versichern, wenn Sie seit mindestens einem Jahr Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben, dort über eine ausländische Vollversicherung versichert sind und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr gemeldet haben.“
  • BDAE Expat Visit: "Gerne können Sie für Ihren geplanten Urlaub in Deutschland Versicherungsschutz im Tarif EXPAT Visit beantragen, sofern Ihr ständiger Wohnsitz seit mindestens zweit Jahren im Ausland ist. Der Vertrag muss jedoch für den gesamten Reisezeitraum/Aufenthaltszeitraum (ca. 3 Monate) abgeschlossen werden. Der EXPAT Visit kann nicht als Anschluss- oder Vorversicherung zu Ihrer bereits bestehenden AKV, die Ihnen nur 6 Wochen Versicherungsschutz bieten würde, verwendet werden. Wichtig! Der EXPAT Visit bietet kein Versicherungsschutz bei Geschäftsreisen oder für berufsbedingte Auslandsaufenthalte. Der Versicherungsvertrag muss vor Eintritt der Abreise abgeschlossen werden."
  • Reisepolice Globetrotter: "Wir bieten auch Incoming Krankenversicherungen an. Dabei ist entscheidend, dass Du als Deutscher bereits mehr als 2 Jahre im Ausland lebst und Deine dortige Adresse als Versicherungsnehmer angibst."
  Wie so oft gibt es Unklarheiten bei den Details, sowohl bei der Auslegung von Rechtstexten als auch dem Kleingedruckten von Versicherern. Genau deshalb wäre ich dir, lieber Leser, wahnsinnig dankbar, wenn du deine Erfahrungen bei längeren Heimatbesuchen mit uns teilst.

Auf welche Probleme bist du bei längeren Heimatbesuchen gestoßen und wie hast du diese gelöst?