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Kündigung im Minijob

Kündigung im Minijob

Wer in einem Minijob arbeitet, hat die gleichen Rechte und natürlich auch Pflichten, wie ein Arbeitnehmer in jedem anderen Arbeitsrechtsverhältnis.

Das gilt für Krankheit und Urlaub genauso so, wie etwa für alle Fragen rund um die Kündigung.

Wer seinen Minijob kündigen will oder aus einem Minijob gekündigt werden soll, sollte deshalb seine Rechte und Pflichten kennen.

Kündigung im Minijob muss schriftlich erfolgen

So muss eine Kündigung grundsätzlich schriftlich erfolgen. Ein einfaches Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber reicht weder für die eine, noch für die andere Seite aus. Ganz traditionell muss das Kündigungsschreiben in Papierform vorliegen. Dem Arbeitgeber die Kündigung auf elektronischem Weg, etwa per Mail oder per SMS, zu übermitteln, ist rechtlich nicht bindend. Auch ein Fax reicht rein arbeitsrechtlich nicht aus.

Angaben im Kündigungsschreiben

In das Kündigungsschreiben eines Arbeitnehmers für seinen Minijob gehören zwingend bestimmte Angaben. Neben dem eigenen Namen und der eigenen Adresse sollte die vollständige Adresse des Arbeitgebers aufgeführt sein. Dazu kommt unbedingt das Datum. Das ist wichtig, wenn es später Streit um Fristen gibt.

Von Arbeitsrechtlern empfohlen wird eine Betreffzeile. Als Zweck des Schreibens wird so explizit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses genannt. Im Schreiben selbst teilt man seinem Chef noch einmal diese Absicht mit. Man nennt ein konkretes Datum, zu dem man den Minijob beendet will. Oder man weist auf das frühestmögliche Datum hin.

Grund der Kündigung

Für eine ordentliche Kündigung des Minijobs müssen Arbeitnehmer keinen besonderen Grund in ihren Kündigungsschreiben angeben. Wird der Minijob dagegen mit einer außerordentlichen Frist gekündigt, gehört ein solcher Grund sehr wohl in das Schreiben.

Um sicher zu gehen, sollte man abschließend seinen Arbeitgeber um die Bestätigung bitten, dass er das Schreiben erhalten hat. Der Wunsch nach einem Arbeitszeugnis kann ebenfalls an dieser Stelle ausgesprochen werden.

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Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

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Welche Kündigungsfristen gelten im Minijob?

Für ordentliche Kündigungen gelten auch bei einem Minijob Fristen. Wie diese Fristen aussehen, ist unter Umständen bereits im jeweiligen Arbeitsvertrag festgehalten. Bevor das Kündigungsschreiben aufgesetzt wird, sollte man deshalb dort nachschauen.

Rechtlichen Vorgaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Ist im Arbeitsvertrag zum Minijob keine Frist festgehalten, gelten die rechtlichen Vorgaben aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort sind vier Wochen als ordentliche Kündigungsfrist festgelegt. Eine Kündigung kann zur Mitte eines Kalendermonats, das heißt, bis zum 15. des Monats, ausgesprochen werden. Möglich ist auch die Kündigung zum Ende des Monats.

Je länger das Arbeitsverhältnis, desto länger die Kündigungsfrist

Mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses verändern sich die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das gilt auch für einen Minijob. Besteht das Arbeitsrechtsverhältnis schon für zwei Jahre, ist nur noch eine Kündigung zum Ende des Monats gültig.

Arbeitet der Minijobber schon fünf Jahre für seinen Arbeitgeber, gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Auch dann ist das Monatsende der entscheidende Termin. Nach 20 Jahren gilt übrigens eine Kündigungsfrist von insgesamt sieben Monaten. In der Probezeit dagegen reichen zwei Wochen als Frist zur Kündigung aus.

Kündigungsfrist für kurzfristige Minijobs

Für kurzfristige Minijobs gelten keine Kündigungsfristen. Der Grund ist einfach. Diese Jobs sind von Vornherein bereits befristet. Sie enden ohne weiteres Zutun zu dem Zeitpunkt, der im Vertrag angegeben ist.

Außerordentliche Kündigung im Minijob

Neben ordentlichen Kündigungen mit entsprechenden Fristen sind auch bei einem Minijob außerordentliche Kündigungen rechtlich möglich. Diese außerordentlichen Kündigungen brauchen keine Fristen und heißen deswegen auch fristlose Kündigungen. Weil sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor große Probleme stellen können, braucht es triftige Gründe für eine sofortige Beendigung eines Arbeitsrechtsverhältnisses.

Grund der fristlosen Kündigung

Solche wichtigen Gründe muss auf der einen Seite der Arbeitnehmer haben. Der Wunsch, schnell mal etwas anderes, eventuell sogar lukrativeres, zu machen, reicht nicht aus. Auch der Arbeitgeber muss für eine fristlose Kündigung seines Arbeitnehmers einen hieb- und stichfesten Grund aufführen. In der Regel muss er ihm vorher eine Abmahnung aussprechen.

Als allgemeine Orientierung gilt, dass eine fristlose Kündigung dann rechtens ist, wenn es einer der beiden Seiten objektiv nicht mehr zugemutet werden kann, das Arbeitsrechtsverhältnis fortzusetzen. Diebstahl und Unterschlagung können ein solcher Grund sein. Auch Beleidigungen und Übergriffe gehören zu den Gründen. Im Zweifel muss ein Arbeitsrichter entscheiden. Denn auch Minijobber haben das Recht, Gerichte anzurufen, wenn sie sich benachteiligt fühlen.

Kündigung vor Gericht widersprechen

Streit vor Gericht sollte bei der Kündigung eines Minijobs die Ausnahme bleiben. Am besten ist es, wenn sich beide Seiten einvernehmlich trennen. Das ist durchaus möglich. Denn oft liegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit ihren Wünschen gar nicht so weit auseinander. Dann kann ein Minijob auch mit einem Aufhebungsvertrag beendet werden. In diesem Vertrag legen beide Seiten fest, unter welchen Bedingungen sie sich einvernehmlich trennen.