Mehrere Minijobs gleichzeitig

yippy
von yippy
3 min
09.12.2023 00:00:00

Mehrere Minijobs gleichzeitig

Es steht jedem frei, mehrere Minijobs gleichzeitig anzunehmen und auszuführen. Der erhoffte positive finanzielle Effekt kann dadurch jedoch ins Wanken geraten. Denn natürlich gibt es festgelegte Grenzen für die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben.

Unter einem Minijob oder dem sogenannten 450-Euro-Job ist eine geringfügige Beschäftigung zu verstehen. Für den Arbeitnehmer besteht lediglich eine Rentenversicherungspflicht, von der er sich unter Umständen jedoch befreien lassen kann.

Arbeitgeber zahlen hingegen pauschale Beiträge zur Kranken- sowie Rentenversicherung. Ebenso möglich ist eine Pauschalisierung der Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags.

Aufgrund dieser Regelungen sind Minijobs äußerst beliebt. In bestimmten Lebenssituationen oder für spezielle Personengruppen ergeben sie durchaus einen Sinn.

Szenario #1: Mehrere Minijobs bis zur Verdienstgrenze von 450 Euro

Sämtliche geringfügige Beschäftigungen, die man ausübt, werden zusammen gerechnet. Dies lässt sich auch nicht umgehen, da jede Tätigkeit der Minijob-Zentrale und damit der Bundesknappschaft gemeldet werden muss. Außerdem muss man jeden Arbeitgeber darüber informieren, wenn man sich für eine weitere Beschäftigung entscheidet. Verdient man beispielsweise in einem ersten Minijob 200 Euro, dann darf man selbstverständlich eine weitere Arbeit auf Minijob-Basis annehmen.

Insgesamt darf der Verdienst aller Jobs die Grenze von 450 Euro jedoch nicht überschreiten. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen, die keiner Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung nachgehen.

Szenario #2: Mehrere Minijobs mit Verdienst zwischen 450 Euro bis 850 Euro

Du hast mehrere Minijobs angenommen und kannst im Laufe der Zeit vielleicht die Anzahl der Stunden bei dem einen oder anderen Arbeitgeber erhöhen. Das wirkt sich zwar positiv auf die Arbeitssituation aus, setzt in diesem Fall jedoch auch die Mini-Job-Regelung außer Kraft.

Sobald der gesamte Verdienst monatlich mehr als 450 Euro beträgt, landet man in der sogenannten Gleitzone und erwirbt damit einen kompletten Versicherungsschutz. Das heißt in der Folge aber auch, dass sämtliche Arbeitgeber Beiträge in die Sozialversicherung leisten sowie unter Umständen Steuern abführen müssen.

Für Dich ergeben sich jedoch weitere Vorteile: Du bist bei einem Midijob eigenständig krankenversichert, kannst Krankengeld oder auch Mutterschaftsgeld beziehen und erwirbst Ansprüche durch die Arbeitslosenversicherung.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

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Szenario #3: Mehr als ein Minijob bei einer vorhandenen hauptberuflichen Tätigkeit

Sobald man einer hauptberuflichen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, in der Form einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, gelten für Dich andere Bestimmungen. Man darf in dieser Situation lediglich einen beitragsfreien Minijob annehmen, ohne dass zusätzliche Abgaben dafür fällig wären.

Bestehen bleiben lediglich die ohnehin regulär anfallenden Steuern und Versicherungen des Hauptberufs. Dabei spielt es auch keine Rolle, wie hoch der Verdienst dieses Minijobs ist und ob man die Grenze von 450 Euro erreicht.

Nimmt man nun einen zweiten oder gar dritten Minijob an, werden diese Tätigkeiten mit der hauptberuflichen Beschäftigung zusammen gezählt. Das heißt, man muss für diese Jobs sowie den Hauptberuf sämtliche Abgaben, mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung, in voller Höhe leisten.

Die Praxis zeigt, dass sich in den allermeisten Fällen diese Art des Hinzuverdienstes nicht lohnt und deshalb vorab zu überdenken ist. Ratsam wäre es, sich lediglich einen lohnenden Minijob zu suchen, mit dem man tatsächlich 450 Euro verdienen.

Abgabenfrei ist ausnahmslos der erste angenommene Minijob. Man darf sich bei mehreren vorhandenen Minijobs nicht aussuchen, für welchen man Abgaben leisten möchten. Es zählt also der Beginn des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses und nicht die Höhe des Verdienstes.

Beispiel: Du hast neben Deinem Hauptberuf einen Minijob, bei dem Du 150 Euro verdienst. Nun beginnst Du eine weitere geringfügige Beschäftigung, bei der Du 250 Euro monatlich erhältst. Sozialabgaben und Steuern werden zukünftig für den Hautberuf sowie für den 250-Euro-Job fällig. Es steht Dir nicht frei, den ersten Minijob auszuwählen, da dieser früher begonnen wurde.

Lohnende Alternative zu mehreren Minijobs

Wenn man aufgrund des Hauptberufs nur einen abgabefreien Minijob annehmen kann, bietet sich als echte Alternative eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung an.

Diese zählt zwar auch zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wird jedoch nicht mit einem Minijob zusammen gerechnet. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, den Hinzuverdienst positiv zu erhöhen.

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind ebenso meldepflichtig und werden wie Minijobs der Länge nach zusammen gerechnet. Diese Tätigkeiten sind grundsätzlich von Abgaben befreit. Lediglich der Arbeitgeber leistet Abgaben in Form von Steuern sowie Umlagen. Erst wenn man die vorgegebenen Fristen überschreitet, muss man Beiträge zur Sozialversicherungspflicht leisten.

Kurzfristige Beschäftigungen lohnen sich vor allem für Schülerinnen und Schüler, Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf, Studentinnen sowie Studenten oder wenn man selbstständig tätig ist.

FAQ:

[sc_fs_multi_faq headline-0="h3" question-0="Kann man mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?" answer-0="Man kann zwei Minijobs gleichzeitig haben. Wenn man die 450 Euro Grenze überschreitet, müssen Beiträge in die Sozialversicherung bezahlt werden." image-0=" headline-1="h3" question-1="Welche Steuern zahlt man, wenn mit mehren Minijobs nicht mehr als 450 Euro verdient werden?" answer-1="Verdient man mit mehreren Minijobs nicht mehr als 450 Euro im Monat, müssen keine Steuern bezahlt werden." html="true" css_class=„"]

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Quellen:

Bild: stockfour/shutterstock.com

minijob-zentrale.de