Mit Minijob mehr als 450 € verdienen

yippy
von yippy
4 min
09.12.2023 00:00:00

Mit Minijob mehr als 450 € verdienen

Minijobs haben praktische Vorteile. Mit 450 € Einkommen im Monat gelten sie zwar als geringfügig entlohnt. Doch dafür werden für den Minijobber weder Steuern noch Sozialabgaben auf den Verdienst fällig.

Um dieses Steuer- und Abgabenprivileg zu behalten, darf man nicht mehr als diese 450 € monatlich aus dem Minijob einnehmen. Allerdings hat diese Regel eine Ausnahme. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, mit dem Minijob mehr Geld zu verdienen, ohne dass Fiskus und Sozialkassen zugreifen.

Beim Minijob ist Jahresverdienst entscheidend

Grundsätzlich dürfen mit einem Minijob nicht mehr als 450 € pro Monat verdient werden. Doch bei der Wertung, ob es sich bei der Tätigkeit tatsächlich um einen von der Steuer und den Sozialabgaben befreiten Job handelt, werden Kriterien angesetzt.

So zählt primär nicht der Blick auf einen Monat. Zugrunde gelegt wird ein Zeitraum 12 Monaten. Daraus errechnet sich der durchschnittliche monatliche Verdienst.

Dem Gesetzgeber war bei dieser Regel klar, dass sich die Auftragslage von vielen Unternehmen saisonal ändert. In Firmen leisten Arbeitnehmer weniger Arbeitsstunden, wenn die Auftragslage stagniert. Umgekehrt werden bei Auftragsspitzen mehr Stunden gefordert. Das ist etwa in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder im Einzelhandel der Fall.

Auch Jahreszeiten oder Feiertage sorgen in vielen Branchen für mehr oder aber auch weniger Aufträge. Um die Weihnachtszeit herum arbeiten Aushilfen im Handel wesentlich länger. Mitarbeiter in Hotels und Restaurants müssen zu den Urlaubszeiten viele Stunden ableisten. Dafür gibt es andere Wochen im Jahr, in denen eine Flaute herrscht.

Das Einkommen in den einzelnen Monaten eines Jahres oder eines Zeitraums ist für die Mitarbeiter in solchen Branchen nicht konstant. Es schwankt im Verhältnis zur Auftragslage. Ist das der Fall, müssen die Arbeitgeber von vornherein den Lohn für die Spanne eines Arbeitsjahres schätzen. Dabei muss es sich übrigens nicht um ein Kalenderjahr handeln.

Ergibt diese Schätzung über 12 Monate ein voraussichtliches Arbeitseinkommen von unter 5.400 €, dann handelt es sich um einen echten Minijob. Wie hoch der monatliche Verdienst ist und ob er in einzelnen Monaten über der 450-Euro-Grenze liegt, ist unerheblich.

Verdient ein Arbeitnehmer zum Beispiel zwischen Februar und Oktober jeden Monat 410 €, ergibt das eine Zwischensumme von 3.690 Euro. Liegt das Einkommen des gleichen Arbeitnehmers in den Monaten November bis Januar dagegen bei 480 €, kommt er dabei insgesamt auf 1.440 €.

Dass er in den drei Monaten die 450-Euro-Grenze überschreitet, spielt keine Rolle. Denn in dem Jahreszeitraum verdient er alles in allem 5.130 €. Das macht pro Monat 427,30 € und damit weit weniger als die Geringfügigkeitsgrenze.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

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Mit gelegentlicher Mehrarbeit mehr als 450 € im Monat verdienen

Es gibt auch Fälle, in denen der Mehrverdienst über der Jahresverdienstgrenze von 5.400 € liegen darf, ohne dass dies Konsequenzen für die Steuer- und Sozialversicherungspflicht hat. Ein typisches Beispiel dafür ist die Vertretung eines kranken Kollegen.

Ein Minijobber, der im Fall einer plötzlichen Erkrankung für seinen Kollegen einspringt, darf das auch. Er darf dabei auch mehr Lohn einstreichen. Ergeben sich nämlich Mehrarbeit und damit verbundener Mehrverdienst aus einer nicht vorhersehbaren Situation, bleibt der Job trotz hohem Einkommen ein steuer- und sozialversicherungsfreier Minijob.

Das höhere Gehalt muss dann auch nicht durch einen Minderverdienst in den verbleibenden Monaten des Jahreszeitraums ausgeglichen werden. Das gilt, wenn die überraschende Mehrarbeit und der höhere Verdienst nur gelegentlich anfallen. Das bedeutet in der Praxis, er darf höchstens in zwei Monaten des jährlichen Jahreszeitraums entstehen.

Wer innerhalb eines Zeitjahres aus unvorhergesehenen Gründen öfter als zwei Monate lang mehr als 450 € einnimmt, muss das dann zwingend durch ein geringeres Einkommen im Ablauf der restlichen Monate kompensieren. Die Grenze von maximal 5.400 € pro Jahresperiode spielt dann wieder eine Rolle.

Wird ein Minijob übrigens nicht ein ganzes Jahr lang, sondern nur für ein paar Monate ausgeübt, ist die Verdienstgrenze von 5.400 € nicht relevant. Sie sinkt anteilsmäßig im Verhältnis zur Zahl der Monate, in denen tatsächlich im Minijob gearbeitet wird.

Sonderzahlungen und Trinkgelder im Minijob

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, was die Bewertung von Sonderzahlungen betrifft. Zahlt der Chef Weihnachts- oder Urlaubsgeld, ist die Bewertung klar. Diese regelmäßigen Zahlungen müssen zum Verdienst aus dem Minijob hinzugezählt werden. Denn sie sind Bestandteile des Einkommens, sind absehbar und kommen deshalb weder gelegentlich noch unerwartet.

Bei der Bewertung von Sonderzahlungen gibt es eine Regel. Kommt ein zusätzliches Gehalt oder ein Bestandteil davon mindestens einmal jährlich auf das Konto des Mitarbeiters, gehören sie zum Minijob dazu. Sie erhöhen das Jahreseinkommen und schmälern auch die Steuer- und Abgabenfreiheit, wenn dieses über die 5.400 € steigen sollte.

Einer anderen Bewertung unterliegen Zuschläge. Das Geld für die Arbeit in der Nacht oder an Feiertagen zählt beim Einkommen für den Minijob nicht mit. Das gilt auch für Rabatte an Mitarbeiter oder Trinkgelder. Zuschläge dieser Art sind steuerfrei.

FAQ:

[sc_fs_multi_faq headline-0="h3" question-0="Wie oft darf man 450 Euro überschreiten?" answer-0="Man darf die 450 Euro Grenze überschreiten. Wichtig ist, dass Jahresgehalt nicht 5400 Euro überschreitet." image-0=" headline-1="h3" question-1="Was passiert bei 450 Euro Überschreitung?" answer-1="In folgenden Monaten darf dann weniger verdient werden." image-1="" count="2" headline-2="h3" question-2="Dürfen in der Corona-Zeit 450 Euro überschritten werden?" answer-2="Zwischen 01.03.2020 und 31.10.2020 dürfen 450 Euro fünf mal überschritten werden." image-2="" count="3" html="true" css_class=„"]

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Quellen

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