Patientenverfügung – Die richtige Vorsorge treffen
Die Patientenverfügung – Treffen Sie die richtige Vorsorge
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Rechtliche Vorsorge für den Krankheitsfall treffen
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gibt im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit des Patienten darüber Auskunft, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche zu unterlassen sind. Sie ist für Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte bindend und sollte deshalb so präzise wie möglich konkrete Behandlungssituationen beschreiben. So können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie in künstliche Beatmung, Organspende oder auch wiederbelebende Maßnahmen einwilligen. Auch Wünsche bezüglich des Aufenthaltsortes und kirchlichen Beistand können formuliert werden. Außerdem kann die Patientenverfügung um eigene Wertvorstellungen und die religiöse Weltanschauung ergänzt werden, um Ärzten und Betreuern eine Auslegungshilfe an die Hand zu geben. So können sie Entscheidungen nach dem Willen des Patienten treffen, auch wenn die konkrete Situation nicht in der Verfügung geregelt ist und der Gesundheitszustand eine eigene Einwilligung nicht mehr zulässt.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung gibt im Falle einer zukünftigen Entscheidungsunfähigkeit des Patienten darüber Auskunft, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen und welche zu unterlassen sind. Sie ist für Ärzte, Pflegepersonal und Gerichte bindend und sollte deshalb so präzise wie möglich konkrete Behandlungssituationen beschreiben. So können Sie beispielsweise festlegen, ob Sie in künstliche Beatmung, Organspende oder auch wiederbelebende Maßnahmen einwilligen. Auch Wünsche bezüglich des Aufenthaltsortes und für kirchlichen Beistand können formuliert werden. Außerdem kann die Patientenverfügung um eigene Wertvorstellungen und die religiöse Weltanschauung ergänzt werden, um Ärzten und Betreuern eine Auslegungshilfe an die Hand zu geben. So können sie Entscheidungen nach dem Willen des Patienten treffen, auch wenn die konkrete Situation nicht in der Verfügung geregelt ist und der Gesundheitszustand eine eigene Einwilligung nicht mehr zulässt.
Der Patientenwillen ist maßgeblich, wenn
die Patientenverfügung nicht durch einen Fehler oder äußeren Druck verfasst wurde.
der erklärte Wille aktuell ist und sich nicht kurzfristig geändert hat.
der erklärte Wille genau die Situation beschreibt und betrifft, in der sich der Patient gerade befindet.
Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet?
Liegt keine Patientenverfügung vor oder lässt sie sich nicht auf die konkrete Situation beziehen, müssen Bevollmächtigte oder Betreuer im Sinne des Patienten entscheiden. Wichtig: Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch als gesetzliche Vertreter agieren! Legen Sie am besten durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung fest, wer für Sie im Notfall entscheiden darf.
Unterschied von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung | Vorsorgevollmacht |
---|---|
Bestimmt darüber, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen | Bestimmt eine Vertrauensperson, die Sie, ohne weitere gerichtliche Genehmigungen, in wichtigen Angelegenheiten vertritt, wenn Sie es selber nicht mehr können |
Beinhaltet Anweisungen für Ärzte und Pflegende zu konkreten medizinischen Situationen | Beinhaltet Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf (z.B. Vermögenssorge, Vertretung vor Gericht) |
- Bestimmt darüber, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen oder unterlassen werden sollen
- Beinhaltet Anweisungen für Ärzte und Pflegende zu konkreten medizinischen Situationen
- Bestimmt eine Vertrauensperson, die Sie, ohne weitere gerichtliche Genehmigungen, in wichtigen Angelegenheiten vertritt, wenn Sie es selber nicht mehr können
- Beinhaltet Bereiche, in denen der Bevollmächtigte Sie vertreten darf (z.B. Vermögenssorge, Vertretung vor Gericht)
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Patientenverfügung schreiben – Darauf sollten Sie achten
Um das Thema Patientenverfügung ranken sich viele Mythen, die für Verunsicherung sorgen: Wie muss der Patientenwille formuliert werden? Muss ein Notar den Patientenwillen beglaubigen? Welche Behandlungswünsche gehören in die Verfügung? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengetragen und bieten Ihnen außerdem ein rechtlich geprüftes Formular zum Erstellen einer Patientenverfügung an.
Tipps zum Erstellen einer Patientenverfügung
Für eine optimale Handhabe muss die Patientenverfügung schriftlich, mitsamt eigenhändiger und vollständiger Unterschrift des Verfassers, vorliegen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend notwendig. Ob die Verfügung als Fließtext frei formuliert wird oder der Wille durch ein ausgefülltes Formular festgehalten wird, ist dabei unerheblich. Mündliche Absprachen gegenüber Angehörigen und Freunden können unter Umständen ebenfalls berücksichtigt werden.
Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall auch berücksichtigt werden kann, muss sie mögliche Behandlungssituationen und Eingriffe so präzise wie möglich beschreiben. Schwammige Formulierungen, wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind deshalb zu vermeiden. Vordrucke und vorgefertigte Textbausteine können helfen, alle wichtigen Angaben zu berücksichtigen und die Verfügung rechtlich bindend zu verfassen.
Wann der richtige Zeitpunkt für eine Patientenverfügung ist, lässt sich natürlich nicht sagen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit ist jede Person dazu berechtigt, eine zu schreiben. Vorher liegt die Verantwortung bei den Eltern bzw. den rechtlichen Vertretern. Und es lohnt sich, frühzeitig vorzusorgen: Denn eine Patientenverfügung ist nur bindend, sofern beim Erstellen noch keine Beeinträchtigung der Entscheidungs- oder Einwilligungsfähigkeit, wie z.B. durch eine Demenzerkrankung oder einen Unfall, besteht.
Bewahren Sie das Original der Patientenverfügung an einem Ort auf, der leicht zugänglich und auffindbar ist. Es empfiehlt sich außerdem, für den Notfall eine Kopie bei einer Person ihres Vertrauens oder auch ihrem Hausarzt zu hinterlegen. Informieren Sie Angehörige oder Freunde, wo Ihre Vorsorge-Dokumente zu finden sind und was Sie für den Ernstfall bestimmt haben. Außerdem kann die Verfügung gegen eine Gebühr im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
Patientenverfügung – Vorlage zum Ausdrucken
Auch wenn Sie beim Schreiben einer Patientenverfügung an keine Formulare gebunden sind, kann eine Vorlage doch helfen, um alle Behandlungswünsche abzudecken. Wer seinen Patientenwillen lieber frei formulieren möchte, für den bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite als Hilfestellung Textbausteine zum Verfassen an. Lassen Sie sich am besten zusätzlich vom Ihrem Hausarzt beim Erstellen der Patientenverfügung beraten.
Unser kostenloses Patientenverfügung Muster der Monuta Versicherung können Sie einfach herunterladen, ausdrucken und anschließend ausfüllen. Es ist völlig unabhängig von der Monuta Versicherung gültig und geht mit keinerlei Verpflichtungen einher. Das Formular ist juristisch geprüft und eignet sich somit hervorragend für das Dokumentieren Ihres Patientenwillens.
Es ist außerdem zu empfehlen, vor dem Unterzeichnen der Patientenverfügung ärztliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann verhindert werden, dass beispielsweise Wiederbelebung prinzipiell ausgeschlossen wird, obwohl diese im Falle eines Schlaganfalls sehr gute Aussichten auf eine völlige Genesung versprechen könnte.
Muster herunterladen: Patientenverfügung – PDF Vorlage (207 KB)
Diese 7 Situationen sollten bei einer Patientenverfügung bestimmt sein
- Schmerz- und Symptombehandlung: Sollen bewusstseinsdämpfende Mittel verabreicht werden oder nicht?
- Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr: Soll eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr begonnen, weitergeführt oder gar nicht durchgeführt werden?
- Wiederbelebung: Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen grundsätzlich durchgeführt werden oder nur in bestimmten Situationen?
- Künstliche Beatmung: Soll eine künstliche Beatmung durchgeführt werden, wenn diese das Leben verlängert?
- Dialyse: Soll eine Dialyse durchgeführt werden?
- Antibiotika: Ist die Verabreichung von Antibiotika gewünscht?
- Blut / Blutbestandteile und Organe: Sollen Blut oder fremde Organe gegeben oder implantiert werden, wenn diese das Leben verlängern oder die Beschwerden lindern?
Gültigkeit der Verfügung
Die Verfügung gilt entweder so lange, bis sie formlos oder mündlich widerrufen wird oder es wird direkt ein Datum festgehalten, an dem sie ungültig wird. Um die fortlaufende Gültigkeit zu bestätigen, wird empfohlen, die Unterschrift auf der Patientenverfügung alle zwei Jahre zu erneuern.
Coronavirus: Was muss ich bei meiner Patientenverfügung beachten?
Durch die Verbreitung des Coronavirus sind viele Menschen verunsichert, ob Anpassungen bei ihrer Patientenverfügung nötig sind. Schließlich lehnen einige die künstliche Beatmung am Lebensende ab. Schwere Verläufe von Covid-19 können eine Beatmung im künstlichen Koma jedoch notwendig machen, um die Überlebenschancen des Patienten zu erhöhen.
In diesem Falle ist jedoch keine Aktualisierung der Patientenverfügung nötig. Denn als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verfügung gilt die dauerhafte Entscheidungsunfähigkeit, die im Falle des künstlichen Komas jedoch nicht vorherrscht. In der Regel willigt der Patient nach der Aufklärung selbst in den Eingriff ein. Außerdem zielt die Behandlung darauf ab, dass der Patient danach wieder aufwacht und wieder selbstständig agieren kann.
Sollte sich der Zustand im Koma jedoch so verschlechtern, dass eine Therapie nicht mehr angebracht wäre, würde die Patientenverfügung regulär zum Tragen kommen.
Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema (FAQ):
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem mdizinische und pflegerische Behandlungswünsche festgehalten werden. Ist er Patient im Zuge einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr entscheidungsfähig, erhalten die behandelnden Ärzte und Betreuer so eine bindende Anweisung darüber, welche Maßnahmen vom Patienten gewollt oder abgelehnt werden.
Neben einer Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht absolut zu empfehlen. Darin legen Sie fest, wer Sie im Ernstfall in rechtlichen Fragen vertreten darf. Den „letzten Willen“ können Sie in Form eines Testamentes festhalten. Wer minderjährige Kinder hat, sollte zudem in einer Sorgerechtsvollmacht bestimmen, wer im Todesfalle der Vormund des Kindes werden soll. Um Angehörige finanziell nicht zu belasten, kann es außerdem sinnvoll sein, frühzeitig eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung abzuschließen.
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist kein Muss. Die Verfügung muss lediglich handschriftlich vom Verfasser unterschrieben werden. Ist dieser dazu nicht mehr in der Lage, kann ein notarielles Handzeichen unter der Verfügung als Alternative verwendet werden.
Das Erstellen einer Patientenverfügung ist im Grunde kostenlos: Es braucht nur ein Blatt Papier und einen Stift. Wer sich beim Verfassen von einem Notar beraten lassen möchte, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Patientenverfügung im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen zu lassen. Je nach Art der Registrierung kostet dies 13€ – 18,50€.
Damit eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist, muss sie auf die jeweilige Situation angewendet werden können. Das bedeutet, dass Sie in der Verfügung so präzise wie möglich auf die konkreten Szenarien und Maßnahmen eingehen sollten. Vermeiden Sie schwammige Formulierungen und Verallgemeinerungen. Einen Leitfaden zur Erstellung mithilfe von Textbausteinen bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Oder Sie nutzen unser pdf.-Formular.
Während eine Patientenverfügung konkrete medizinische und pflegerische Maßnahmen enthält, wird in einer Vorsorgevollmacht ein gesetzlicher Vertreter (Vorsorgebevollmächtigter) bestimmt. Diese Person ist nicht nur berechtigt, ihren Willen gegenüber Ärzten und Pflegern durchzusetzen, sondern kann Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten vertreten.
Ja, Ärzte sind gesetzlich an eine Patientenverfügung gebunden, wenn sie auf die konkrete Situation anwendbar ist und wenn keine Anzeichen dafür bestehen, dass sich der Wille geändert hat. Es empfiehlt sich, in einer zusä
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