Personalausweis, Reisepass und Führerschein ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen

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09.12.2023 00:00:00

Personalausweis, Reisepass und Führerschein ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen

Was passiert eigentlich, wenn du ein Ausweisdokument beantragen musst, du aber keine Meldeadresse mehr hast? Spätestens nachdem dein Reisepass voll oder nach zehn Jahren abgelaufen ist, du einen internationalen Führerschein oder einen Personalausweis brauchst, fangen die Probleme für Wohnsitzlose an. Das Erste, was dir jede Behörde erzählen wird, ist, dass sie nicht für dich zuständig ist. Amtliche Zuständigkeiten sind an deinen gemeldeten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gebunden. Was also, wenn du im Ausland lebst oder als Perpetual Traveller in der Welt unterwegs bist?   Wenn du im Ausland gemeldet bist bzw. dort fest lebst (in Ländern ohne Meldepflicht), dann ist immer die deutsche Auslandsvertretung vor Ort für dich zuständig. Das ist entweder die Konsularabteilung der Botschaft oder das Konsulat ( hier eine Übersicht). Bei diesen kannst du problemlos Reisepass, Personalausweis und andere Dokumente beantragen sowie beglaubigen lassen. Problematisch wird es einzig mit dem internationalen Führerschein (mehr dazu weiter unten). Wenn du nirgendwo gemeldet, aber gerade auf Heimatbesuch in Deutschland bist, dann gibt es die Möglichkeit, dich vorübergehend wieder in Deutschland anzumelden. Das ist absolut rechtens, wenn dir dort Wohnraum zur Verfügung steht. Du meldest dich unter dieser Adresse an und meldest dich ein paar Tage später wieder ab. Problematisch könnte es dann jedoch mit der Versicherungspflicht und Steuerpflicht in Deutschland werden. Wenn du nirgendwo gemeldet bist und nicht nach Deutschland kommen willst, dann kannst du Ausweisdokumente auch aus der Ferne beantragen und dir zu einer deutschen Auslandsvertretung deiner Wahl schicken lassen. Das ist nicht ganz einfach, aber machbar. Wie es geht, darum dreht sich dieser Beitrag.  

Ausweisdokumente als Wohnsitzloser beantragen

Das große Problem bei fehlender Meldeadresse ist, dass sich keine Behörde für dich zuständig fühlt. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kannst du dich aber auch an unzuständige Behörden wenden. Der Bürgerservice des Bundesinnenministeriums gab mir dazu eine gute Auskunft: „In begründeten Fällen können Deutsche - unabhängig von Ihrem Wohnsitz - Anträge an jeder Personalausweis- und Passbehörde im In- und Ausland stellen, wenn dafür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Prüfung eines wichtigen Grundes ist bei der Erteilung einer Ermächtigung nach § 8 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG) bzw. § 19 Abs. 4 Passgesetz (PassG) ausschließlich durch die ausstellende, unzuständige Behörde vorzunehmen, nicht jedoch durch die zuständige Behörde. Die Entscheidung darüber, ob ein Antrag unzuständigkeitshalber entgegengenommen wird, obliegt der jeweiligen Behörde." Dieser wichtige Grund könnte der Verlust oder Diebstahl des Ausweises sein, wofür du einen Polizeibericht vorlegen musst. Es wird aber auch ausreichen, wenn du nachweisen kannst, dass momentan keine andere Passbehörde für dich zuständig ist. Wie du bei der Beantragung der einzelnen Dokumente vorgehst, schauen wir uns jetzt im Detail an.  

Reisepass beantragen

Zuständig für Reisepassanträge im Ausland ist immer die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft), in dessen Amtsbezirk du dich dauerhaft aufhältst. Wenn du dich nirgendwo dauerhaft aufhältst und auch nicht mit deinem Wohnsitz gemeldet bist, dann kannst du dich an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten des letzten deutschen Wohnsitzes wenden. Generell muss eine Passermächtigung von der zuständigen Passbehörde (Hauptwohnsitz oder deutsche Auslandsvertretung) eingeholt werden. Hast du derzeit keinen Wohnsitz mehr, dann kommt diese Passermächtigung von der zuständigen Behörde deiner zuletzt gemeldeten Adresse im In- oder Ausland. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes" (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV) wieder. Dort heißt es in Artikel 19.4.1 § 19 Absatz 4: ”Mit Ermächtigung der zuständigen Passbehörde darf auch eine unzuständige Passbehörde tätig werden. Die Ermächtigung ist unmittelbar (nicht z. B. über die antragstellende Person) bei der zuständigen Passbehörde einzuholen. [...] Passanträge im Ausland lebender Deutscher sind von Passbehörden im Inland ungeachtet der eigenen Unzuständigkeit anzunehmen und nach Einholung der erforderlichen Ermächtigung zu bearbeiten, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher wichtiger Grund liegt z. B. dann vor, wenn die antragstellende Person geltend macht, dass der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde. Die Passausstellung im Inland für einen im Ausland lebenden Deutschen ist abzulehnen, wenn keine Ermächtigung gemäß § 19 Absatz 4 erfolgt ist.” Bedeutet also, dass du deinen Reisepass auch dann in Deutschland beantragen kannst, wenn du als Deutscher im Ausland lebst bzw. ohne Wohnsitz bist. Möglich ist die Beantragung dann, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt, z.b. der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde oder es ganz einfach keine zuständige Passbehörde gibt. Wenn du deinen Reisepass in Deutschland beantragen möchtest, solltest du deine zuletzt zuständige Meldebehörde kontaktieren und in Erfahrung bringen, welche Dokumente benötigt werden und ob dein Grund für die Beantragung bei der unzuständigen Behörde anerkannt wird. Da die deutsche Behörde nicht zuständig ist, fällt eine Zusatzgebühr an. Zwischen den Bundesländern gibt es abweichende Regelungen. In Berlin kann der Reisepasses für nicht gemeldete Personen und Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ausschließlich beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) beantragt werden. Neben dem Passfoto und dem alten Reisepass wird um die freiwillige Einreichung der folgenden Dokumente gebeten, um eine zusätzliche Vorsprache und „andere Unannehmlichkeiten" (was auch immer das bedeuten soll) zu vermeiden:
  • eine Kopie des bisherigen Personalausweises bzw. Reisepasses
  • einen geeigneten Wohnortnachweis
Den Wohnortnachweis deines letzten Wohnsitzes im In- oder Ausland schickst du zu deinem zuständigen Landesamt für Bürgerangelegenheiten (für Berlin an post.passstelle@labo.berlin.de), woraufhin dir mitgeteilt wird, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden. Dies können sein:
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • Abmeldung des letzten deutschen Wohnortes
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Beibehaltungsurkunde sowie Urkunde der Einbürgerung des anderen Landes
  • Erklärung zur Namensführung nach Eheschließung im Ausland
Als ich dem LABO Berlin mitteilte, dass mein letzter Wohnsitz in Shanghai war, wurde dort nach Passversagungsgründen gefragt. Dafür musste ich per E-Mail folgende Unterlagen einsenden:
  • Kopie des Passes oder Personalausweises
  • Abmeldungsbestätigung aus Deutschland
  • Wohnortnachweis von China
Die Passversagungsgründe wurden festgestellt, da ich mich nicht mehr in China befand. Daraufhin hat das LABO Berlin ein Führungszeugnis von mir beantragt und eine Passunbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt, mit der ich den Reisepass in Berlin beantragen konnte. Wenn du das LABO vorher kontaktierst und um die Anforderung der benötigten Unterlagen bittest, kannst du ein paar Tage direkt den Reisepass beantragen. Alternativ kannst du auch einfach hingehen, deine Situation erklären und kommst dann nach Eintreffen der Unterlagen wieder. Bei mir hat der gesamte Prozess von der Beantragung der Unterlagen vor Ort bis zur Ausstellung eines Express-Reisepasses nur 6 Werktage benötigt.  

Personalausweis beantragen

Bevor du durch bürokratische Reifen springst, solltest du dich fragen, ob du den Personalausweis wirklich benötigst. Ich benutze seit 2012 ausschließlich meinen Reisepass als Ausweisdokument und hatte bisher noch nie Probleme. Wenn du den Personalausweis als zweite ID oder für sonstige Gründe brauchst, dann kannst du diesen auch ohne festen Wohnsitz im Inland bei deiner zuständigen Auslandsvertretung neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Das Auswärtige Amt Berlin hat gute Infos zur Beantragung des Personalausweises für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Aber auch wenn es für dich keine zuständige Behörde gibt, kannst du den Personalausweis im In- oder Ausland beantragen. In § 8 Abs. 4 Personalausweisgesetz (PAuswG) heißt es: "Der Antrag auf Ausstellung eines Ausweises muss auch von einer örtlich nicht zuständigen Personalausweisbehörde bearbeitet werden, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein Ausweis darf nur mit Ermächtigung der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde ausgestellt werden." Das bedeutet im Klartext, dass alle Deutsche, unabhängig von Ihrem Wohnsitz, Anträge an jeder Personalausweisbehörde im In- und Ausland stellen können, wenn dafür ein „wichtiger Grund" dargelegt wird. Dieser wichtige Grund tritt genau wie beim Reisepass ein, wenn der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde oder es ganz einfach keine zuständige Passbehörde gibt. Das Vorgehen zur Beantragung ist dann genauso wie beim Reisepass. Du fragst telefonisch oder via E-Mail bei deinem zuletzt zuständigen Meldebüro oder dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten an, welche Dokumente benötigt werden, um einen neuen Personalausweis zu bekommen.    

Internationalen Führerschein beantragen

Jetzt wird es echt verzwickt, denn deutsche Auslandsvertretungen bieten den Service zur Ausstellung des internationalen Führerscheins nicht an und in Deutschland fühlt sich keine Führerscheinstelle zuständig, wenn du dort nicht mehr gemeldet bist. Es hat mich so einige Telefonate und E-Mails gekostet, bis ich die richtigen Ansprechpartner und eine Lösung finden konnte. Für Deutsche ohne festen Wohnsitz oder im Ausland lebende Deutsche ist bei Führerscheinangelegenheiten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Invalidenstraße 44, 10115 Berlin, Telefon: 03018 300-0, E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de) der erste Ansprechpartner. Auf Nachfrage sagte mir das zuständige Ministerium: "Da Sie derzeit keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland, sondern diesen in einem sog. Drittstaat begründen, ist für dieses Anliegen jede Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland zuständig. Am besten wenden Sie sich aber an die Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hatte bzw. an die Fahrerlaubnisbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr letzter ordentlicher Wohnsitz in Deutschland liegt." Mein letzter Wohnsitz in Deutschland befand sich in Berlin, weshalb ich mich an die Abteilung „Fahrerlaubnis und Personenbeförderung" des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gewendet habe. Dort wurde zuerst nach meiner Abmeldebestätigung aus Deutschland gefragt. Nachdem ich diese via E-Mail geschickt habe, wurden folgende Dokumente angefordert:
  • den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  • Kopie vom Ausweisdokument und vom Führerschein
  • ein biometrisches Passfoto (35 x 45 mm)
Dazu wurde ich um die Überweisung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,60 € (15,00 € Antragsgebühr + 25,60 € Mehraufwand) gebeten. Nach Überweisung und Einsendung hätte ich meinen Führerschein entweder beim LABO Berlin abholen oder mir zu einer Auslandsvertretung hätte schicken lassen können. Ich habe mich aufgrund des Aufwandes und der Kosten dagegen entschieden, da ich den internationalen Führerschein so gut wie nie brauche. Und für die Höhe der Gebühren kann ich mir zumindest in Asien auch eine Handvoll Polizeikontrollen mit Bußgeld leisten.   Was mir zum Abschluss noch zu sagen bleibt: auch wenn wir uns manchmal über deutsche Behörden beschweren, war ich sehr positiv überrascht, wie freundlich der Kontakt war. Und auch wenn ich wie in einem Irrenhaus von einer Behörde zur nächsten geschickt wurde, bin ich doch am Ziel angekommen. Und das ist etwas, das ich nicht von allen Ländern sagen kann, in denen ich bisher gelebt habe.

Ich hoffe, du konntest im Beitrag eine für dich passende Lösung finden. Wenn du Fragen oder eigene Erfahrungsberichte hast, dann schreib uns gerne in die Kommentare.