Pflege-Bahr Vergleich 2020: Riestern in der Pflegeversicherung

Pflege-Bahr: Riester-Prinzip zur Förderung der PflegeversicherungInfo-Video über die staatliche Pflege-Förderung

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Bis zum Jahr 2050 rechnen viele Pflege-Experten mit rund vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. Das umlagenfinanzierte System in der gesetzlichen Pflegeversicherung stößt spätestens dann an seine Grenzen, sofern die Beiträge nicht drastisch ansteigen. Eine andere Möglichkeit ist der Umbau des Finanzierungssystems. Die ergänzende, staatlich geförderte Pflegeversicherung (GEPV), sogenannte Förder-Pflege oder Pflege-Bahr, zielt darauf ab, dass Menschen mehr privat vorsorgen, wie es in der Rente bereits der Fall ist. Mit dem Pflege-Bahr wurde die private Pflegevorsorge von der Bundesregierung attraktiver gestaltet. Entsprechende Policen werden mit fünf Euro im Monat direkt bezuschusst.

Erste Tarife zur Förder-Pflege auf dem Markt

Zu Beginn des Jahres 2013 wurden die ersten Tarife des Pflege-Bahr eingeführt. Diese Verträge werden derzeit mit 60 Euro im Jahr vom Staat gefördert. Um diese Pflegeförderung zu erhalten, muss der Versicherte aber mindestens zehn Euro im Monat einzahlen. Beantragt wird die Förderung dann vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Die Beiträge sind abhängig vom Alter des Versicherten und vom Versicherungsbetrag. Ebenso wird dabei die Mindestleistung von 600 Euro in der Pflegestufe III berücksichtigt. Aber auch in den anderen Pflegestufen können Leistungen gewährt werden.

Vorbild Riester-Rente

Auch in der Rentenvorsorge reicht die Rentenversicherung nicht zur Deckung aller Kosten. Seit der Einführung der “Riester-Rente” hat sich die Zahl der abgeschlossenen Policen bis heute verzehnfacht. Ähnliche Erfolge werden auch in der Pflege-Vorsorge erhofft.

Auf einen Blick: Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ)

Der Pflege Bahr lohnt sich vor allem für Menschen mit Vorerkrankungen oder in hohem Alter, die sonst keine private Pflegeversicherung mehr erhalten würden. Allein finanziell wegen der Förderung jedoch lohnt sich der Pflege Bahr nicht unbedingt. Ja, es besteht Kontrahierungszwang wie in allen staatlichen Versicherungen. D.h. Versicherungen müssen die Anträge unabhängig vom Gesundheitszustand annehmen.Die Leistungen sind im Vergleich zu ungeförderten Pflegeversicherungen deutlich niedriger. Der Pflege Bahr eignet sich daher nicht, die Finanzlücke zwischen gesetzlicher Pflegeversicherung und tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.Grundsätzlich gibt es eine Wartezeit, in der nach Versicherungsbeginn, keine Leistungen ausgegeben werden können. Doch viele Versicherungen bieten die geförderten Tarife in Kombination mit anderen ungeförderten Ergänzungstarifen an. Entscheidet sich der Kunde für einen zusätzlichen Ergänzungstarif, entfällt oft die Wartezeit im Pflege Bahr.Nachteil ist, dass die Leistungen gegenüber ungeförderten Policen deutlich eingeschränkt sind. Vorteil ist, dass jeder aufgenommen wird und dass es eine kleine staatliche Förderung gibt. Deshalb ist es ratsam, wenn möglich den Pflege Bahr mit einer ungeförderten Pflegeversicherung zu kombinieren.Ein maximales Eintrittsalter für den Pflege Bahr gibt es nicht – zumindest formal nicht. Allerdings sollte der Eintritt nicht viel später als nach dem 60. Geburtstag erfolgen. Danach ist zwar auch noch ein Vertragsbeginn möglich, ist jedoch mit erhöhten Beiträgen verbunden.Eltern, die einen Pflege Bahr abgeschlossen haben, können über eine Kindernachversicherung gemäß (§ 198 VVG bzw. § 24 MB/GEPV 2013) auch ihren Nachwuchs absichern. Jedoch gibt es bis zum 18. Lebensjahr keine staatlichen Zulagen.Anders als bei anderen privaten Versicherung gibt es für Versicherte kaum formale Voraussetzungen, um den Pflege Bahr abzuschließen (das 18. Lebensjahr muss erreicht sein). Allerdings müssen die Versicherungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der Tarif förderfähig ist. Versicherte sollten deshalb darauf achten, dass im Tarifname “Pflege Bahr”, “Förderpflege” oder ähnliches enthalten ist, das auf eine Förderung hindeutet.Ja, insbesondere Verbraucherschützer kritisieren, dass die Leistungen gegenüber ungeförderten privaten Pflegepolicen eingeschränkt sind und die Pflegelücke mit dem Pflege Bahr bestenfalls reduziert, nicht jedoch komplett geschlossen werden kann. Umgehen lässt sich das mit Ergänzungstarifen, die viele Versicherungen im Paket mit dem Pflege Bahr anbieten.In unserer Liste haben wir die aktuellen Pflege Bahr-Angebote in einer Tabelle zusammengestellt. Einen individuellen Preisvergleich können Sie hier anfordern.Offiziell dürfen die Versicherungen seit 1.1.2014 solche Tarife anbieten. Jedoch haben viele Versicherungen bisher kein Gebrauch von Pflege Bahr-Tarifen gemacht und bieten diese nicht an. Zum offiziellen Start waren es auch nur eine handvoll Anbieter. Weitere brachten erst nach und nach Förder-Tarife auf den Markt.

  • Als Versicherter haben Sie kaum Berührung mit der Förderung und den verbundenen Formalien. Sie schließen den Vertrag mit einer Versicherung wie gewohnt ab. Die Versicherung kümmert sich dann um die Formalitäten der Förderung. Die sogenannte Zulagenstelle zahlt die Förderung direkt an die Versicherung.Beispiel:Monatsbeitrag laut Vertrag: 20 EuroZahlbeitrag für den Versicherten: 15 EuroAufstockung der Zulagenstelle direkt an die Versicherung: 5 Euro.

Aktuelle Liste zum Vergleich verfügbarer Pflege-Bahr-Tarife

Leistungen in Pflegestufe…(%) Monatsgeld in Stufe III* Dynamik Besonderheit
„0“ I II III

Allianz (PZTG02)

10

30

60

100

600 €

5% alle 3 J., bis max. Inflationsrate, bis 69. LJ

b. Kopplung mit PZTB02 entfällt Wartezeit

Alte Oldenburger

10

20

30

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

ARAG

10

20

30

100

600 €

alle 3 Jahre i.H.v. allg. Inflationsrate

b. Kopplung mit ARAG IndividualPflege entfällt Wartezeit

AXA

10

30

70

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Barmenia (EPM)

10

30

60

100

600 €

von Zeit zu Zeit i.H.v. allg. Inflationsrate

b. Kopplung mit PflegePlus entfällt Wartezeit

BBKK

20

20

40

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Central (T 576)

10

20

30

100

1890 €

nach 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10%

DBV

10

30

70

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Debeka (EPG)

20

35

70

100

600 €

alle 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate

DFV (FörderPflege)

10

30

70

100

600 €

10% alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI

weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall

Deutscher Ring (DRK 3675)

10

30

70

100

600 €

5% alle 3 J., bis max. Inflationsrate

DEVK (FPT)

10

25

65

100

600 €

Recht auf alle 3 J. entspr. d. allg. Inflationsrate

DKV (KFP)

10

20

30

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Bonusprogramm nach Ablauf von 15 J.

Domcura (FörderPflege)

10

30

70

100

600 €

10% alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI

weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall

Envivas (Pflege Aktiv)

10

20

30

100

1890 €

nach 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10%

Ergo Direkt (Förder-Pflege-Schutz)

10

20

30

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Hallesche

10

20

30

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Geltungsbereich auch Schweiz

HanseMerkur (PB)

25

25

50

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

b. Kopplung mit PA entfällt Wartezeit, Geltungsbereich auch Schweiz

HUK (PTS)

10

30

60

100

1200 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

LKH

10

30

30

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

LVM

20

30

60

100

600 €

jährlich lt. Verbraucherpreisindex, bis 65. LJ

Münchener Verein (Tarif 490)

10

20

30

100

660 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Nürnberger (NPV)

10

20

30

100

600 €

i.H.v. allg. Inflationsrate möglich

b. Kopplung mit PTF/PTS entfällt Wartezeit nicht, Dynamisierung dann möglich

PAX (PTS)

10

30

60

100

1200 €

k.A.

Provinzial

20

20

40

100

1800 €

keine Dynamisierung

R + V (Pflege FörderBahr)

30

30

70

100

600 €

nach 3 J. i.H.v. allg. Inflationsrate, höchstens 10%

Signal Iduna

10

30

70

100

600 €

5% alle 3 J., bis max. Inflationsrate

SDK (PZ/PZM)

10

20

30

100

600 €

keine Dynamisierung

b. Kopplung mit Tarif PS o. PE entfällt Wartezeit

UKV

20

20

40

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

VGH (PflegeBahr)

10

20

30

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

Vigo

20

20

70

100

600 €

mögl. i.H.v. allg. Inflationsrate

b. Kopplung mit Förderpflege plus entfällt Wartezeit

VPV (FörderPflege)

10

30

70

100

600 €

10% alle 3 J., bis max. Inflationsrate & max. SGB XI

weltweiter Geltungsbereich, 127 % für Härtefall

*Maximales altersunabhängig versicherbares Monatsgeld in PS III. Für jüngere Versicherte sind höhere Summen versicherbar.

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Liste-Pflege-Bahr-Tarife

Laufende Policen

Laufende

Verträge der Pflegetagegeldversicherung erfüllen die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung nicht. Um diese zu erhalten muss also ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Rechenbeispiel für Monatsbeiträge

Je nach Eintrittsalter ergeben sich unterschiedliche Beiträge und Leistungen. Jüngere Menschen können für weniger Geld mehr Leistungen erwarten.

Beitrag für 50-Jährigen

24,78

*

Leistungen in Pflegestufe 0 60,00 €
Leistungen in Pflegestufe 1 180,00 €
Leistungen in Pflegestufe 2 360,00 €
Leistungen in Pflegestufe 3 600,00 €

Beitrag für 30-Jährigen

15,00

*

Leistungen in Pflegestufe 0 82,87 €
Leistungen in Pflegestufe 1 248,62 €
Leistungen in Pflegestufe 2 497,23 €
Leistungen in Pflegestufe 3 828,72 €

* inklusive monatlich fünf Euro Förderung 

Das Zulageverfahren

Mit dem Vertragsabschluss zum Pflege-Bahr wird die Versicherung vom Versicherten damit beauftragt, die Zulage zu beantragen. Ist das Versicherungsjahr abgeschlossen, so schickt die Versicherung alle wichtigen Daten an die zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort wird die Zulage dann direkt an die Versicherung überwiesen. Der Betrag wird dem Versicherten gutgeschrieben.

Achtung: Versorgungslücke noch nicht geschlossen!

Auch mit dieser neuen privaten Pflegezusatzversicherung kann die Versorgungslücke im Pflegefall nicht vollständig geschlossen werden. Dies trifft auf jede der drei offiziellen Pflegestufen zu. Betrachtet man eine pflegebedürftige Person der Pflegestufe III, die bereits im Alter von 30 Jahren eine Pflege-Bahr-Police abgeschlossen hat, so bleibt selbst mit Leistungen durch den Pflege-Bahr und die gesetzliche Pflegeversicherung immer noch eine Finanzierungslücke von mindestens 1.300 Euro, die durch privates Vermögen oder Rentenbezüge getragen werden muss.

Wer erst mit 50 Jahren den Vertrag unterzeichnet, muss sogar mit einer Deckungslücke von 1.600 Euro im Monat rechnen. Für diesen Fall gibt es bisher nur die Möglichkeit weitere Pflegezusatzversicherungen abzuschließen, die nicht staatlich gefördert werden. Menschen mit Vorerkrankungen bleibt diese Möglichkeit jedoch meist verwehrt. Dennoch ist es ratsam, erst die herkömmlichen Policen zu prüfen. Erst wenn diese zu teuer sind oder wenn die Aufnahme wegen Vorerkrankungen nicht möglich ist, sollten Interessenten auf den Pflege-Bahr ausweichen.

Voraussetzungen zum Erhalt der staatlichen Förderung

Doch nicht jede private Pflegezusatzversicherung kann bezuschusst werden, denn die Pflege mit Förderung ist an relativ strenge Auflagen gekoppelt. Die staatlichen fünf Euro im Monat fließen lediglich in Pflegetagegeldversicherungen, wenn diese einen monatlichen Eigenbeitrag des Versicherten von mindestens zehn Euro und ein versichertes Tagegeld von 20 Euro (monatlich: 600 Euro) in der Pflegestufe III vorsehen. Als Obergrenze wird eine maximale Aufstockung der Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung um 100 Prozent festgelegt.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber noch weitere wichtige Vorgaben gemacht:

  • durch den Kontrahierungszwang darf kein Versicherungsnehmer abgelehnt werden, d.h.
  • ohne Gesundheitsprüfung erfolgt eine Annahme aller Anträge
  • Begrenzung der Abschluss- und Verwaltungskosten durch eine Rechtsverordnung
  • mögliche Kündigung/Ruhen lassen der Verträge für ALG II- und Sozialhilfebezieher
  • maximale Wartezeit nach Vertragsbeginn von fünf Jahren – erst dann werden Leistungen ausgeschüttet

Eine repräsentative Umfrage

Der MLP Gesundheitsreport 2013, eine repräsentative Umfrage unter etwa 2.100 Bundesbürgern und mehr als 500 Ärzten, zeigt, dass 37 Prozent der Befragten den Pflege-Bahr in Betracht ziehen. 71 Prozent sind der Meinung, dass die Bundesregierung noch mehr für die Absicherung der Bürger im Pflegefall tun müsse, denn 48 Prozent der Befragten machen sich Sorgen, dass sie im Pflegefall nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

Keine Verpflichtung zur Vorsorge

Eine zusätzliche Vorsorge für jeden Bürger und damit eine echte Umstrukturierung des Systems zur besseren Abdeckung der Kosten im Pflegefall für alle ist mit dem Pflege-Bahr jedoch nicht erreicht, denn eine Verpflichtung zum Abschluss des Pflege-Bahrs gibt es nicht, anders als ursprünglich vorgesehen. Das Konzept zielt darauf, die eigenverantwortliche Absicherung staatlich zu bezuschussen und damit attraktiver zu machen.

Doppelte Förderung

Lange Zeit stritten Finanz- und Gesundheitsministerium über die Art der Förderung, bis man sich schließlich auf eine direkte Bezuschussung und gegen die steuerliche Förderung einigte. Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass durch das „Bürgerentlastungsgesetz“ Aufwendungen zur privaten Vorsorge bereits seit 2010 besser steuerlich absetzbar sind. So können Aufwendungen zur Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung auch über die Höchstgrenze von 1900 Euro für Angestellte und 2800 Euro für Selbstständige voll abgesetzt werden. Personen, die mit den Aufwendungen zur Grundversorgung die Höchstgrenzen noch nicht erreichen, können auch weitere Vorsorgeaufwendungen geltend machen, dazu zählen nach Auskunft des deutschen Steuerberaterverbandes auch Pflegezusatzversicherungen wie der Pflege-Bahr.

Musterbedingungen

Beispiele für die Leistungen des Pflege-Bahrs sind in den Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu finden. Sie schlagen vor, dass in der Pflegestufe 0 mindestens 10 Prozent, in der Pflegestufe I 20 Prozent und in der Pflegestufe II mindestens 30 Prozent anteilig von den 600 Euro der Pflegestufe III im Versicherungsfall ausgezahlt werden sollen. Die Unternehmen sind jedoch nicht an die Musterbedingungen des Verbands gebunden.