Pflegepflichtversicherung – Beitragssatz Pflege 2020 & Leistungen!

Beitragssatz 2020 für die Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung ist seit 1995 die
fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland. Seither sind auch die Leistungen im Versicherungsfall gesetzlich festgeschrieben.

Themen auf dieser Seite

Pflegeversicherung 2019 / 2020

Übersicht der BeiträgeGleitzone in der Pflegeversicherung

Die Beitragssätze gelten ausschließlich für die soziale Pflegeversicherung (PV). Diese sichert nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab! Die verbleibende „Pflegelücke“ kann nur durch eine private Vorsorge geschlossen werden. Dafür bieten wir einen kostenlosen Pflegeversicherung-Rechner!

Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung 2019 / 2020

Für gesetzlich PV-Versicherte besteht seit der Pflegereform der Großen Koalition im Jahr 2008 ein allgemeiner einheitlicher Beitragssatz. Dieser liegt für 2019 bei 3,05 Prozent bzw. für über 23 jährige Kinderlose 3,30 % vom versicherungspflichtigen Einkommen. Davon zahlt der Arbeitnehmer die eine Hälfte und der Arbeitgeber die andere Hälfte des Beitrags. Hier findet eine vollständige paritätische Finanzierung statt, wie sie ab dem 1.1.2019 in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist. (Bislang zahlen Angestellte den Zusatzbeitrag allein.) Zu beachten ist dabei allerdings die Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt im Jahr 2019 bei 4.537,50 € monatlich. Ab diesem Einkommen wird der Beitrag gedeckelt, steigt also trotz höherem Einkommen nicht mehr an. Die maximale Beitragshöhe zur Pflegeversicherung für einen Angestellten (mit Kind) liegt daher bei 138,39 Euro monatlich, von denen er 69,20 Euro selbst zahlt. Kinderlose über 23 Jahre zahlen maximal 149,74 €, wobei der Eigenanteil von 1,775% in dem Fall 80,54 € entspricht.

Beitragszuschlag für Kinderlose

Schon seit dem 1. Januar 2005 zahlen Versicherte ohne eigene Kinder, Stief- oder Pflegekinder einen erhöhten Beitrag. Deren Beitragssatz erhöht sich um 0,25 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Diese Erhöhung muss allein von dem Versicherten getragen werden. Ein kinderloser Angestellter zahlt daher ab 2019 3,30 Prozent (2018 2,80 %) seines Einkommens .

Erstattung der Pflegekosten

Die Kostenerstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist klar durch den Gesetzgeber festgelegt. Die Art der Leistung hängt davon ab, wo und von wem ein Mensch gepflegt wird. Die Möglichkeiten sind sehr verschieden: Es gibt die stationäre Pflege, festgelegte Zeiträume für eine Tagespflege oder Nachtpflege, die dauerhafte Aufnahme in ein Pflegeheim oder die häusliche Pflege von Angehörigen. So ist das Pflegegeld nur bei einer häuslichen Laienpflege möglich, wohingegen ein ambulanter Pflegedienst über Sachleistungen finanziert wird. Jedoch ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen möglich, wenn eine Person zum Teil von einem Laien und zum Teil von einem professionellen Pflegedienst gepflegt wird. Für pflegende Angehörige gibt es eine Pflegezeit, in der die teilweise Freistellung vom Beruf gewährt wird.

Übersicht der prozentualen Beiträge

Personengruppe Versicherter Arbeitgeberanteil
Angestellte außerhalb Sachsens

Prozentsatz

1,525 % 1,525 %
max. Beitrag 69,20 € 69,20 €
Rentner

Prozentsatz

2,55 %
max. Beitrag 138,39 €
freiwillig Versicherte

Prozentsatz

2,55 %
max. Beitrag 138,39 €
Angestellter im Freistaat Sachsen

Prozentsatz

2,025 % 1,025 %
max. Beitrag 91,89 € 46,51 €
Zuschlag für Kinderlose

Prozentsatz

+ 0,25 %
max. Beitrag + 11,34  €

Gleitzone in der Pflegeversicherung

Für Geringverdiener mit einem Einkommen von maximal 450,01 bis 850,00 Euro bestehen keine vollen Abgaben an die Sozialversicherungen. In dieser sogenannten Gleitzone steigt der Arbeitnehmerbeitragssatz linear an. Zur Berechnung wird eine Formel genutzt, in der 30 Prozent dem durchschnittlichen Beitragssatz aller Sozialversicherungen aller Versicherten gegenübergestellt wird. So entsteht zur Betrachtung der Sozialabgaben ein geringeres Einkommen als eigentlich erzielt wird. Der Beitragssatz für den Arbeitgeber bleibt auch in der Gleitzone wie gehabt.

Pflegebeitrag für Sachsen und Rentner

Rentner zahlen seit dem 1. April 2004 ihren vollen Anteil an der Pflegeversicherung. Der Beitragssatz liegt dabei ebenfalls bei 3,05 Prozent, den sie als Abzug von ihrer Rente zahlen. Ebenso müssen freiwillig Versicherte für den vollen Beitragssatz aufkommen. Eine weitere Ausnahme bildet der Freistaat Sachsen. Hier zahlen die Arbeitnehmer etwas mehr ihres Einkommens, während der Arbeitgeber etwas weniger trägt.

Monatl. Brutto-Einkommen: 600 €

Bemessungsgrundlage: 509,80 €

Gesamtbeitrag Pflegeversicherung
(3,05% von 509,80 €): 15,55 €

Arbeitgeberanteil
(1,275% von 600 €): 7,65 €

Arbeitnehmeranteil
(15,55 € – 7,65 €): 7,90 €

Berechnung der Bemessungsgrundlage

Formel: F * 450 + ( – * F) * (Arbeitsentgelt – 450)

Faktor F (2019): 0,7566

*= Bemessungsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge

KOSTEN FÜR PRIVATVERSICHERTE

Wer privat krankenversichert ist, verfügt beim selben Unternehmen über eine Pflegepflicht­versicherung. Diese ist wie die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Teilver­sicherung, deckt also nicht alle Kosten bei Pflegebedürftigkeit in der Pflegestufe ab. Die Beiträge für eine private Pflegepflicht­versicherung gestalten sich recht einheitlich, sind jedoch nicht vom Einkommen abhängig. Die Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung sind identisch mit denen der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung. Auch Privatversicherte sollten zusätzlich privat vorsorgen.