Leistungen & Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung
Pflegesachleistungen bezeichnen eine Art der Leistungserbringung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch professionelle Pflegefachkräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Themen auf dieser Seite
- häusliche Pflege
- Leistungen nach Gesetz„Poolen“ von Leistungen
Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
In der häuslichen Pflege dienen die Pflegesachleistungen der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich von denen der Sachleistungen bei stationärer Pflege im Pflegeheim.
Was leistet die Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege?
Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungsobergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflegesachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1.Januar 2012 noch einmal an.
Leistungskomplexe von Pflegediensten
Einzelne pflegerische Tätigkeiten werden zu verschiedenen Leistungskomplexen zusammengefasst. Dies sind zum Beispiel:
- Große Toilettte / Vollbad
- Kleine Toilette
- Transfer / An- und Auskleiden
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Mobilisation
Höhe der Pflegesachleistungen | ab 1. Juli 2008 | ab 2010 | ab 2012 | ab 2013 | seit 2015 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegestufe „0“ | 0 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 225 Euro | 231 Euro |
Pflegestufe I | 420 Euro | 440 Euro | 450 Euro | 450 Euro | 468 Euro |
Pflegestufe I + Demenz | 420 Euro | 440 Euro | 450 Euro | 665 Euro | 689 Euro |
Pflegestufe II | 980 Euro | 1.040 Euro | 1.100 Euro | 1.100 Euro | 1.144 Euro |
Pflegestufe II + Demenz | 980 Euro | 1.040 Euro | 1.100 Euro | 1.250 Euro | 1.298 Euro |
Pflegestufe III | 1.470 Euro | 1.510 Euro | 1.550 Euro | 1.550 Euro | 1.612 Euro |
Pflegestufe III + Härtefall | 1.918 Euro | 1.918 Euro | 1.918 Euro | 1.918 Euro | 1.612 Euro |
Leistungen durch Gesetze zugesichert
Die versicherten Personen haben dabei Anspruch auf verschiedene Hilfeleistungen, die im Gesetz als Leistungspakete zusammengefasst werden. Jeder Pflegedienst muss sicherstellen, diese Leistungspakete mit Hilfe des geeigneten Personals erbringen zu können. Die Qualitätssicherung übernimmt der MDK, der jederzeit Kontrollen durchführen kann. Die erbrachten Leistungen werden dann pauschal pro Leistungspaket von der Pflegekasse vergütet.
Zugesicherte Leistungen
- Waschen, An- und Auskleiden
- Mobilisierung und Hilfe bei der Mobilität
- Essenszubereitung und Hilfe beim Essen
- Hilfe beim Toilettengang etc.
Das „Poolen“ von LeistungenPoolen‘ ist das Zusammenlegen von Leistungen eines Pflegebedürftigen mit den Leistungen von anderen Pflegebedürftigen. Dies wird zum Beispiel häufig von den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen in Senioren-WG’s in Anspruch genommen, da dadurch mehr Zeit für Zuwendungen entsteht. In einem Wohnhaus oder einer Wohngemeinschaft kümmert sich oft ein zugelassener Pflegedienst und nicht verschiedene Dienste um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch können Zeit und Geld gespart werden, von dem dann zusätzliche Betreuungsleistungen bezahlt werden können. Die entstehenden Reserven beim Pflegedienst dürfen nur für Personen ausgegeben werden, die am Pool beteiligt sind.
Tipps der Redaktion
Pflegeversicherung finden
Pflegeantrag stellen
Pflegeversicherungen im Test
Pflegegrade