Private Pflegezusatzversicherung – Vergleich
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Dies gilt auch für die private Pflegeversicherung. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland jährlich an. Gleichzeitig decken die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sowie die der privaten Pflegepflichtversicherung nicht immer alle Pflegekosten ab, die monatlich erforderlich sind und sogar mehr als doppelt so hoch sein können.
Betroffene und deren Angehörige müssen in der Folge häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen. Aus diesem Grund ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Diese steht grundsätzlich sowohl Versicherten der gesetzlichen als auch der privaten Pflegeversicherung offen, um damit ihre Leistungslücken zu schließen.
Die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken. Aufgrund des demografischen Wandels steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland jährlich an. Gleichzeitig decken die Leistungen der Versicher nicht immer alle Pflegekosten ab. Betroffene und deren Angehörige müssen in der Folge häufig auf ihr eigenes Erspartes zurückgreifen. Aus diesem Grund ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Die wichtigsten privaten Pflegeversicherungen im Überblick
Pflege-Bahr: Staatliche Förderung nach dem Riester-Prinzip
Seit 2013 fördert der Staat die private Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr. Ziel ist die Absicherung der Menschen im Pflegefall zu günstigen Beiträgen. Um höhere Leistungen zu bekommen, empfiehlt sich ein Abschluss in jungen Jahren.
Zur Pflege-Bahr Versicherung
Pflegekostenversicherung – Gesetzliche Leistungen aufstocken
Mit einer Pflegekostenversicherung können die Kosten der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung deutlich aufgestockt werden. Für die Kostenerstattung der Pflege müssen alle Leistungen vom Arzt attestiert werden.
Zur Pflegekostenversicherung
Pflegetagegeldversicherung als optimale Absicherung im Alter
Die Pflegetagegeldversicherung dient der privaten Absicherung des Pflegerisikos. Versicherte erhalten als regelmäßige Zahlung ein Pflegetagegeld, das durch den Versicherungsnehmer festgelegt wird.
Zur Pflegetagegeldversicherung
Pflegerentenversicherung – volle Flexibilität
Eine Pflegerentenversicherung gewährt den Versicherten regelmäßige Rentenzahlungen, sobald eine Pflegebedürftigkeit auftritt. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflege in speziellen Einrichtungen, zu Hause durch Pflegekräfte oder durch Angehörige erfolgt.
Zur PflegerentenversicherungKKZ Podcast Gesundheit aktuell – Ist ein positiver Umgang mit MS möglich?KKZ Podcast Gesundheit aktuell – Selbstbestimmt und sicher leben dank Hausnotruf
Für wen die private Pflegeversicherung sinnvoll ist
Menschen ab dem 40. Lebensjahr:
Ab Mitte 40 sollte spätestens jeder für sich überlegen, wie die eigene Pflege im Ernstfall finanziert wird. Gibt es Kinder, die die Pflege übernehmen könnten? Sind Rücklagen vorhanden, um einen Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim zu bezahlen?
Jüngere Menschen:
Selbst jüngere Menschen sind vor dem statistischen Risiko einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit (etwa durch Unfall) nicht geschützt. Doch bevor Sie schon in jungen Jahren Geld für eine private Pflegeversicherung ausgeben, ist es sinnvoll, andere Risiken wie Berufsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit zuerst abzusichern.
Ältere Menschen und Senioren:
Eine Pflegeversicherung ist sinnvoll – selbst im Alter nehmen die meisten Versicherungen noch Versicherte auf. Allerdings sind die Beiträge bei spätem Einstieg entsprechend höher. Der Pflege-Bahr ist eine gute Alternative.
Erwachsene Kinder:
Ob eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, sollten sich auch erwachsene Kinder für ihre Eltern fragen. Unter Umständen macht es Sinn, dass Kinder die Pflegeversicherung ihrer Eltern zahlen (z.B. weil diese dazu finanziell nicht in der Lage sind). Denn tritt der Pflegefall bei den Eltern ein, müssen in der Regel die Kinder für die Kosten aufkommen. Gut, wenn dann schon eine private Pflegezusatzversicherung existiert, die die gesetzliche Pflegelücke größtenteils oder sogar vollständig schließt.
Vergleich der unterschiedlichen Versicherungsarten
Pflegetagegeld | Pflege-Bahr | Pflegerente | Pflegekosten | |
---|---|---|---|---|
Beitragszahlung | laufend | laufend | variabel | laufend |
Befreiung vom Beitrag |
ist möglich, aber oft vom Pflegegrad abhängig | nein | ja, wenn Leistungen erbracht werden | ist möglich, aber oft vom Pflegegrad abhängig |
Berücksichtigung der Inflation |
bei Dynamik im Vertrag | bei Dynamik im Vertrag | bei Dynamik im Vertrag | ja, bei Restkostentarifen |
Gewinnbeteiligung | nein | nein | nein | nein |
Leistungen frei verfügbar |
ja | ja | ja | nein |
Leistungen abhängig von gesetzlicher Pflegeversicherung |
ja | ja | nein | ja |
Leistungen unabhängig vom Pflegegrad | nein | nein | ja | ja, bei Restkostentarifen |
Absicherung des Pflegegrad 1 |
in vielen Fällen ja | ja | ja | in vielen Fällen ja |
Kostennachweis notwendig |
nein | nein | nein | ja |
empfohlenes Mindestalter bei Eintritt |
– | – | 30 Jahre | – |
Höchstalter bei Eintritt |
zwischen 65 und 75 Jahren | – | 65 Jahre | zwischen 50 und 65 Jahren |
staatlicher Zuschuss | nein | 5 Euro monatlich | nein | nein |
Ablehnung des Eintritts möglich | ja | nein | ja | ja |
maximale Wartezeit nach Vertragsbeginn | i.d.R. 3 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre |
Pflegezusatzversicherungen im Überblick
Versicherungsmöglichkeiten und Tarife
- Pflegetagegeldversicherung: Beliebteste Pflegezusatzpolice
- Pflege-Bahr: Pflegetagegeldversicherung mit staatlicher Förderung
- Pflegerentenversicherung: Besondere Form der Lebensversicherung, die im Pflegefall eine Rente auszahlt
- Unfallpflegerentenversicherung: Wie Pflegerentenversicherung, Pflegebedürftigkeit ist aber explizite Folge eines Unfalls
- Pflegekostenversicherung: Pflegepolice zur Aufstockung der gesetzlichen Lücke
Tarife in der Pflegekostenversicherung
In der Pflegekostenversicherung gibt es ganz unterschiedliche Tarife, wie beispielsweise:
- Tarife, in denen die Kosten eines vollstationären Aufenthaltes in Pflegeeinrichtungen vollständig oder nur zur Hälfte übernommen werden
- Tarife, die die gesetzlichen Leistungen um einen bestimmten Prozentsatz (50 bis 100 Prozent) erhöhen
- Tarife, die alle restlichen Kosten abdecken
Weitere Service-Dienstleistungen
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität beim Pflegeantrag, die mit der Pflege eines Familienmitgliedes einhergeht, bieten viele Zusatzpflegeversicherungen weitere Services an. Diese dienen dazu, Betroffene schnell und unbürokratisch zu beraten. Unter anderem sind geeignete Pflegemaßnahmen Gegenstand dieser Beratungsservices. Dies gilt ebenso für Informationen über Pflegegrade und Pflegegeld. Der Anspruch der Versicherten auf diesen zusätzlichen Service wurde bereits durch ein Gerichtsurteil bestätigt und darüber hinaus auch gesetzlich verankert.
Berechnung des Beitrags zur privaten Pflegezusatzversicherung
Die Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung werden ähnlich wie bei der privaten Pflegevollversicherung einkommensunabhängig berechnet. Anders als bei der Pflegepflichtversicherung können sowohl Prämien als auch Leistungen individuell festgelegt werden. Weitere Faktoren, die für den monatlichen Beitrag ausschlaggebend sind:
- Alter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss
- Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- Vereinbarte Leistungsstaffelungen nach Pflegegrad
Leistungen, Beiträge und Steuern
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 3b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) sind die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe abzugspflichtig. Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung hingegen sind nur im Rahmen der Höchstbeträge nach § 10 Abs. 4 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig. Das Pflegegeld, das an Pflegepersonen gegeben wird, die Angehörige des Pflegebedürftigen sind oder ihm gegenüber eine sittliche Pflicht erfüllen, ist steuerfrei.
Die Pflegelücke schließen: Hilfe durch den Pflegeversicherung-Rechner
Die Pflegelücke kann oft nur durch eine private Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Dafür gibt es verschiedene Arten und Tarife, zum Beispiel die Pflegetagegeldversicherung. Die Beiträge zu diesen Versicherungen sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, daher ist es wichtig sie zu vergleichen. Berechnen kann man die möglichen Beiträge beispielsweise über den Beitragsrechner zur Pflegeversicherung.
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Unfallpflegerentenversicherung
Speziell für Personen über 60 Jahre stellen Unfälle ein besonderes Risiko dar, denn viele Verletzungen verheilen schlechter als bei jüngeren Menschen. Ähnlich wie bei der Pflegerentenversicherung erhält der Versicherte bei der Unfallpflegerentenversicherung eine monatliche Geldleistung im Pflegefall. Der Unterschied besteht darin, dass die Pflegebedürftigkeit direkt aus einem Unfall resultieren muss. Neben den monatlich festgelegten Leistungen bieten viele Versicherer weitere Leistungen an, die meistens beitragsfrei sind. So sind zum Beispiel Einmalzahlungen ab einer bestimmten Invalidität vereinbar. Ein weiterer Vorteil der Unfallpflegerentenversicherung besteht in den möglichen Einmalzahlungen an die Hinterbliebenden im Todesfall.
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