Schufa - Einträge einsehen und löschen lassen!

yippy
von yippy
4 min
09.12.2023 00:00:00

Schufa – Einträge einsehen und löschen lassen!

Die Auskunftei Schufa speichert zahlreiche Verbraucherdaten, auf deren Basis schätzt sie deine individuelle Bonität ein. Die Berechnung dieser Bonität basiert auf positiven und negativen Schufa-Einträgen.

Wann bekommt man einen positiven Schufa-Eintrag?

Beim Zahlen von Rechnungen

Grundsätzlich konzentriert sich die Schufa darauf, Zahlungsverfehlungen zu registrieren. Ein zufriedenstellendes Zahlungsverhalten vermerkt sie nicht. Bezahlst du Rechnungen von Onlineshops und andere Forderungen pünktlich, taucht das nicht in deiner Schufa-Datei auf.

Bei Rückzahlungen von Krediten

Die Ausnahme bilden Kredite, die Banken melden jeden Abschluss an die Schufa. Übermitteln sie an die Schufa bis zum Laufzeitende keine ausbleibenden Raten, bewertet die Auskunftei den Kredit als erfolgreich zurückgezahlt. Das wirkt sich positiv auf die Bonität aus. Aus sämtlichen Daten berechnet die Schufa einen Basis-Score und Branchen-Scores. Diese geben in einer Bandbreite von 0 bis 100 % an, mit welcher Wahrscheinlichkeit du Zahlungsverpflichtungen nachkommst. Bei einem Wert von über 97,5 % befindest du dich in der besten Bonitätsstufe. Ein Wert zwischen 80 und 90 % bedeutet dagegen, dass Unternehmen ein deutlich erhöhtes bis hohes Ausfallrisiko eingehen.

Wann bekommt man einen negativen Schufa-Eintrag?

Negative Schufa-Einträge basieren auf Zahlungsverfehlungen. Du musst aber nicht befürchten, dass du sofort nach der ersten Mahnung einen negativen Eintrag erhältst. Unternehmen dürfen erst nach zwei Mahnungen einen Eintrag veranlassen, wobei zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa mindestens vier Wochen liegen müssen. Verzeichnet die Firma weiterhin keinen Zahlungseingang, kann sie neben einem Inkassoverfahren Schritte beim Vollstreckungsgericht einleiten. Diese einzelnen Schritte speichert die Schufa ab, sie haben einen erheblich negativen Effekt auf das Bonitätsrating. Dazu zählen:
  • gerichtlicher Mahnbescheid
  • Vollstreckungsbescheid
  • Eintragung in das öffentliche Schuldnerregister
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
  • Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung
Entscheidet sich ein Schuldner für ein Privatinsolvenzverfahren und gibt das Gericht diesem Ansinnen statt, fließt diese Information ebenfalls in die Schufa-Auskunft ein. Bedenke, dass die Schufa auch aufgrund existierender Kredite sowie einer Vielzahl an Girokonten dein Bonitätsrating senkt. Bei Krediten geht sie zum Beispiel davon aus, dass dein finanzieller Spielraum eingeengt ist.

Hat ein negativer Schufa-Eintrag eine Auswirkung auf meine Kreditwürdigkeit?

Jeder Eintrag über eine Zahlungsverfehlung verschlechtert den Basis-Scores. Besonders gravierend sind alle offenen Forderungen. Aber auch beglichene Forderungen haben einen negativen Einfluss, vor allem, wenn es sich um eine titulierte Forderung gehandelt hat. Informationen wie die Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung speichert die Schufa drei Jahre lang. Die konkreten Auswirkungen einzelner negativer Einträge gibt die Schufa nicht öffentlich bekannt. Es lässt sich aber leicht nachvollziehen, dass es von der Schwere der Zahlungsverfehlung abhängt. Je weiter ein gerichtliches Verfahren fortschreitet, desto stärker führt es zu einer Abwertung der Bonität.

Wie lange bleibt ein negativer Schufa-Eintrag eingetragen?

Speicherfristen von 3 Jahren

Die Auskunfteien haben sich 2018 auf einen Code of Conduct geeinigt, in welchem sie Speicherfristen vereinbart haben. Wichtig: Bei offenen Forderungen bleiben die Einträge bestehen, die Löschfristen beginnen erst mit dem Begleichen der Verbindlichkeit. In vielen Fällen wie bei der Eidesstattlichen Versicherung und dem Haftbefehl betragen sie drei Jahre ab dem ersten Eintrag. Nach diesem Zeitraum prüft die Schufa, ob die zugrundeliegende Forderung weiter existiert. Ist dies nicht der Fall, entfernt sie den Eintrag.

Im Falle des Insolvenzverfahrens

Bei einem Insolvenzverfahren dauert es ab der Beendigung oder Erteilung der Restschuldbefreiung ebenfalls drei Jahre, bis die Schufa den Eintrag löscht. Bei einer Eintragung in das öffentliche Schuldnerverzeichnis gibt es eine Ausnahme: Nach der Bezahlung der Forderung sollten Betroffene das Erledigungsschreiben des Gläubigers an das Vollstreckungsgericht senden und eine Streichung beantragen. Die Schufa löscht den Eintrag in der Folge automatisch.

Welche Einträge kann ich sofort löschen lassen?

Falsche Einträge

Sämtliche Einträge, die auf einer Falschinformation beruhen, kannst du sofort löschen lassen. Diese Fehleinträge kommen vor, wenn Unternehmen oder die Schufa Daten der falschen Person zuordnen. Du solltest dich an die Schufa wenden und auf Löschung bestehen. Bist du Kunde dieser Firma und hat sie trotz Zahlungseingang unberechtigterweise einen negativen Schufa-Eintrag verursacht, kontaktiere am besten das Unternehmen: Dieses muss bei der Auskunftei für die Löschung sorgen. Bestreitest du eine Forderung, ist ein Eintrag bei der Schufa unzulässig. Auch in diesem Fall kannst du auf eine Entfernung pochen.

Kleinschulden bis 2000 €

Früher gab es eine Regelung für Kleinschulden: Haben Schuldner Beträge bis 2.000 Euro innerhalb von sechs Wochen bezahlt, hat die Schufa den Eintrag vorzeitig gelöscht. Seit 2018 existiert diese Regelung nicht mehr. Die Schufa prüft nur noch Einzelfälle, Verbraucher müssen besondere persönliche Umstände geltend machen.

Kann man telefonisch einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Du kannst eine Löschung per Post, per E-Mail oder telefonisch beantragen. Der Kontakt über das Telefon ergibt aber keinen Sinn, wenn du Unterlagen wie ein Erledigungsschreiben einreichen musst. Wähle besser den schriftlichen Weg und füge die notwendigen Dokumente hinzu.

Wie kann ich einen Schufa-Eintrag löschen lassen?

Schritt 1: Schufa-Eintrag einsehen

  • Die Schufa stellt dir ein Online-Antragsformular bereit.
  • Hier geht es zum kostenlosen Antragsformular der Schufa.
  • Dort gibst du alle relevanten Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum ein. Anhand dieser Daten kann dich die Schufa in ihrer Datei identifizieren.
  • Zusätzlich lädst du entweder eine Kopie deines Personalausweises oder deines Reisepasses inklusive deiner Meldebescheinigung hoch. Scanne die Dokumente zuvor ein, das Hochladen ist eine Angelegenheit von Sekunden. Sende das Antragsformular ab.

Schritt 2: Schufa-Eintrag löschen lassen

Es gibt zwei Wege: Erstens kontaktierst du die Schufa und beantragst eine Löschung. Zweitens meldest du dich beim Gläubiger, dieser kann der Schufa zum Beispiel die Begleichung einer Forderung melden. So gehst du am besten vor:
  • Setze dich zuerst mit der jeweiligen Problematik auseinander. Hat zum Beispiel dein Mobilfunkanbieter fälschlicherweise einen negativen Schufa-Eintrag veranlasst, ist er der erste Ansprechpartner. Hat dagegen die Schufa Löschfristen versäumt, weise die Auskunftei darauf hin.
  • Wenn du bei der Schufa die Löschung beantragst, nenne in deinem Anschreiben deine persönlichen Daten und beschreibe den Sachverhalt. Füge deinem Brief oder deiner E-Mail eine Kopie relevanter Dokumente wie ein Erledigungsschreiben bei.
  • Sollte die Schufa ablehnend reagieren, suche den erneuten Kontakt mit dem Privatkunden-Servicecenter. Führt dieser zu keinem Erfolg, kannst du die Hilfe des Schufa-Ombudsmanns in Anspruch nehmen. Dieser fällt einen Schiedsspruch.

Ist das Löschen von Schufa-Einträgen kostenlos?

Für das Löschen von negativen Schufa-Eintragen darf die Auskunftei keine Gebühren erheben. Der einzige Kostenpunkt ist das Porto, wenn du die Schufa oder einen Gläubiger schriftlich kontaktierst. Quellen Bild: ©shutterstock - Pepsco Studio