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Schulpflicht ade: Mit Kindern um die Welt reisen

Schulpflicht ade: So reisen Familien mit Kindern um die Welt

Auch wenn oder gerade weil ich selbst noch kinderlos bin, ziehe ich meinen Hut vor allen Eltern, die aus dem System zumindest zeitweise ausbrechen, um gemeinsam  mit der ganzen Familie die Welt zu sehen und ihren Kindern alternative Lebenswege aufzeigen. Einerseits ist es erstaunlich, wie viele Familien den Wunsch nach Ortsunabhängigkeit haben, andererseits schade, dass es nur so wenige schaffen, diesen Traum in die Tat umzusetzen. Es scheint neben den finanziellen Aspekten vor allem an administrativen Hürden wie Schulpflicht, Kindergeld und Krankenversicherung zu liegen. Da ich immer wieder Fragen zum Thema bekommen und selbst wissen wollte, wie digitalnomadische Familien mit schulpflichtigen Kindern diese Probleme lösen, habe ich bei Bekannten und bloggenden Eltern angefragt. Erstaunlich war, dass nur die wenigsten außerhalb der Schulferien reisen. Zwei Elternteile konnten dann aber doch tatkräftige Auskünfte dazu geben, wie du deinen schulpflichtigen Nachwuchs aus der Schule herausnehmen kannst und was das für Kindergeld, Versicherungen und Erziehung bedeutet. An dieser Stelle vielen Dank an Lena und Benjamin! Lena Busch und ihr Mann Michal haben Kinder im Alter von 9, 6 und knapp 3 Jahren. Neben „normalen“ Urlaubsreisen, Freilerner- und Vernetzungstreffen sind sie über ein Jahr mit dem Wohnmobil durch Europa gereist. Auch hatten sie überlegt, wegen der Schulpflicht auszuwandern und haben in diesem Zusammenhang einige Reisen unternommen, Freilerner anderswo besucht, nach Unschooling-Gruppen geschaut und 2 Monate in der Freilernerdorf-Initiative gecampt. Lena und Michael betreiben u.a. den Freilern-Blog und haben Mitte 2016 den  Bildungskongress veranstaltet. Bei Fragen an Lena, schreibe in die Kommentare oder schaue auf ihrem Blog vorbei. Benjamin Benjamin Ronnenberg arbeitet freiberuflich im Onlinemarketing und Business Development. Er hat die letzten Jahre viel aus dem Home Office gearbeitet und seine Frau ist freiberufliche Hebamme. So hatten sie schon die letzten Jahre eine recht große Flexibilität, was die Planung von Arbeit und Freizeit angeht. Ihre Kinder sind 6 und 10 Jahre, also im schulpflichtigen Alter bzw. kurz davor. Eine Reise führte die Familie von Anfang Februar 2016 bis Ende Juli 2016 durch Thailand, Indonesien, Malaysia, Sri Lanka, Indien, Dubai und Bulgarien. Seine Arbeit hat Benjamin ganz einfach mitgenommen und für deutsche Kunden weiter gearbeitet bzw. ganz neue Geschäftsmodelle aufgebaut. Wenn du Fragen an Benjamin hast, dann schreibe einfach in die Kommentare oder kontaktiere ihn über sein  Facebook Profil.    

SCHULPFLICHT IN DEUTSCHLAND UMGEHEN

Fast 100 Jahre alt ist die rechtliche Grundlage der Schulpflicht in Deutschland, denn sie bezieht sich auf die Schulgesetze der Länder aus dem Jahr 1919. Danach gilt ganz einfach: alle Kinder, die in Deutschland wohnen, müssen eine staatlich anerkannte Schule besuchen. Das ist in anderen Ländern ganz und gar nicht so. In großen Teilen der Welt gibt es keine Schulpflicht, sondern eine sogenannte Bildungspflicht. Ob diese Bildung in den eigenen vier Wänden, auf Reisen oder in einer staatlichen Schule geschieht, ist den Eltern überlassen. Ich habe Lena und Benjamin gefragt, welche Optionen für sie in Betracht kamen, um ihre Kinder für längere Zeit aus der Schule zu nehmen. Für Benjamin und Familie, die schon immer gerne und viel mit den Kindern gereist sind, auch über mehrere Monate, ist die Schulpflicht in Deutschland nicht immer nachvollziehbar. Für sie gab es 2 legale Möglichkeiten, um ihre Kinder länger aus der Schule zu nehmen:
  1. Die Schule/Behörde unterstützt den Wunsch.
  2. Man meldet sich komplett in Deutschland ab und wahlweise in anderen Ländern an, in denen die Schulpflicht eine Bildungspflicht ist (wie Holland, England, Frankreich, Belgien, und viele andere).
Da sie in Deutschland durch Firmen und auch Immobilien gebunden sind, kam eigentlich die Idee, sich komplett aus Deutschland abzumelden, nicht so richtig in Frage: “Wir hätten vieles aufgeben müssen und die Organisation des ganzen Vorhabens wäre ungleich größer gewesen. Wir haben also versucht, das ganze so umzusetzen das wir jederzeit auch zurückkommen können.” Benjamin hat sich letztendlich für die Beurlaubung seines Kindes entschieden, wozu er noch konkrete Tipps gibt. Auch Lena hat diese Option gewählt, wenn auch aus anderen Motiven. Lena: “In Frage kamen Beurlaubung oder auswandern. Problematisch wäre aufgrund einer chronischen Erkrankung dann die Frage der Krankenversicherung geworden, worüber wir uns sehr umfassend informiert haben. Zudem hatten wir gerade mit dem Tod meines Vaters, Geburt unseres Jüngsten und Aufhebungsvertrag statt Elternzeit bei Michael ohnehin sehr weitreichende Veränderungen. Eine Abmeldung aus Deutschland wollten wir in dieser Situation nicht über’s Knie brechen, da sich der Weg zurück für eine Familie in vielen Bereichen deutlich schwieriger gestaltet als für eine Einzelperson.” Zu dem Zeitpunkt, als Lena mit ihrer Familie auf einer freien Schule war, hat die Beurlaubung funktioniert. Ganz klar ist aber auch, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Befreiung gibt. Die Gesetze sind schwammig und unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Letztendlich ist es eine subjektive Entscheidung der jeweiligen Schulleitung.  

ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER SCHULPFLICHT

Abhängig sind die Möglichkeiten zur Befreiung und Beurlaubung von den Schulbesuchsverordnungen des jeweiligen Landes. Als Faustregel gilt, dass eine Befreiung grundsätzlich möglich ist, jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden kann. Als wichtige Gründe zählen religiöse Veranstaltungen oder Feier- und Gedenktage, Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, internationale Schüleraustausche, Sprachkurse im Ausland oder die Teilnahme an sportlichen Wettbewerben. Einfache Urlaube mit der Familie werden in der Schulbesuchsverordnung nicht als wichtiger Grund angesehen, was nicht bedeutet, dass dies ein weltoffener Schuldirektor nach einer guten Begründung nicht doch anders sieht. Benjamin hat ca. ein Jahr vor der geplanten Freistellung aus der Schule das Gespräch mit der Klassenlehrerin gesucht und das Thema offen angesprochen: “Die Lehrerin und der Schulleiter waren recht überrascht davon und konnten mit der Anfrage im ersten Moment nicht viel anfangen, da sie so einen Fall noch nicht hatten. Die Idee an sich fanden beide sehr gut und waren eher neidisch. Vom Timing her haben sie uns empfohlen die zweite Hälfte der 4. Klasse zu machen, da es vom Unterrichtsstoff her in der Zeit wenig neues gibt und viel wiederholt wird.” Die Planung hat sich dann von Seiten der Schule recht lang hingezogen, weil einfach niemand wusste, wie mit einer solchen Anfrage umzugehen sei. Deshalb hat Benjamin dann doch noch einen Antrag bei der Schulbehörde gestellt: “Im Antrag haben wir offen geschrieben, dass wir die Zeit zum Reisen nutzen wollen um unseren Kindern die Möglichkeit zu geben, fernab vom Alltag fremde Länder, Kulturen und Sprachen kennenzulernen und gleichzeitig viel Zeit miteinander zu verbringen. Mit dieser Formulierung wurde der Antrag genehmigt.” Sollte die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde eurem Antrag weniger offen gegenüberstehen, dann gibt es immer noch die Option der Abmeldung des Kindes aus Deutschland. Das ist auch sinnvoll für Eltern, die ihre Kinder außerhalb staatlich anerkannter oder gehemigter Schulen bilden möchten.  

ABMELDUNG AUS DEUTSCHLAND ZUR UMGEHUNG DER SCHULPFLICHT

Die Alternative zur Beurlaubung des Kindes ist die Abmeldung aus Deutschland. In den meisten Familienkonstellationen ist die Abmeldung eine rein formale Sache, die mit einer guten Begründung keine Probleme darstellen sollte. Zur Abmeldung im Einwohnermeldeamt wird eine Kopie des Kinderreisepasses oder der Geburtsurkunde benötigt. Dann noch die Unterschrift eines Elternteils und das Kind ist aus Deutschland abgemeldet und damit von der Schulpflicht ausgenommen. Abhängig vom Bundesland, kann es bei gemeinsamen Sorgerecht sein, dass bei der Abmeldung des Kindes die Unterschrift beider Elternteile benötigt wird. Bei getrennt lebenden Eltern drückt das Einwohnermeldeamt laut Erfahrungsberichten gern mal ein Auge zu. Bei alleinigem Sorgerecht reicht natürlich eine Unterschrift. Auch wenn die Abmeldung an sich kurz und schmerzlos ist, hat diese nicht nur Auswirkungen auf die Schulpflicht, sondern auch auf das Kindergeld und eventuell die Krankenversicherung.  

ANSPRUCH AUF KINDERGELD NACH DER ABMELDUNG

Die zuständige Familienkasse bekommt nach der Abmeldung beim Meldebüro eine Veränderungsmitteilung, die lautet "ist ins Ausland verzogen”. Kindergeld wird unter Umständen aber auch weiterhin gezahlt. Generell ist Kindergeld eine Steuervergütung, die es generell nur für Kinder von Steuerzahlern gibt. Laut § 62 (1) EStG hat Anspruch auf Kindergeld, wer
  1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
  2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder nach § 1 Abs. 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird.
Voraussetzung ist also, dass du als Elternteil im Inland  unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig bist, also weiterhin deinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hast. Es reicht dabei aus, wenn einer der Elternteile (auch Stief-, Pflege- oder Großeltern) diese Voraussetzungen erfüllt. Zusätzlich zur unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht eines Elternteils muss das Kind nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-Staat haben. Außerhalb der EU besteht kein Kindergeldanspruch. Der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt bestimmt sich jedoch nicht allein durch die Meldeadresse. Selbst nach der Abmeldung in Deutschland und ohne Neuanmeldung in einem EU-Staat kann ein Wohnsitz durch den tatsächlichen Aufenthalt begründet werden. Das ganze Thema ist extrem schwammig und hängt vom Einzelfall ab. Sehr gute weiterführende Informationen findest du in diesem Merkblatt.  

KRANKENVERSICHERUNG WÄHREND DER REISE

Innerhalb der EU und einigen weiteren europäischen Ländern leistet die gesetzliche Krankenversicherung, zumindest mit Basisleistungen. Sobald du Europa verlässt oder zusätzliche Absicherung benötigst, muss eine  Reise- oder Auslandskrankenversicherung her. Benjamin hat sich für die Langzeitreiseversicherung der Hanse Merkur entschieden, die für die ganze Familie ca. 150 Euro im Monat kostete. Verglichen mit den ca. 700 Euro für die vorherige private Krankenversicherung war das lächerlich wenig. Lena sagte, dass sich bei zeitlich begrenzten Reisen Anbieter wie HUK und ADAC bewährt haben. Für dauerhafte Reisen gibt es private Versicherer wie z.B. die World Nomads Travel Insurance, die sich auch für viele Reise-Familien als gut herausgestellt hat. Was passiert während der Reise mit der heimischen Krankenversicherung? Wenn zumindest ein Elternteil noch in Deutschland gemeldet ist und die gesamte Familie gesetzlich pflichtversichert ist, dann kann ganz einfach gekündigt werden. Die alte Krankenkasse muss euch dann nach der Rückkehr wiederaufnehmen. Bei freiwillig gesetzlich oder privat Versicherten kann eine  Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, um die problemlose Wiederaufnahme zu garantieren. Achtung: die gesetzliche Familienversicherung greift nur für Familienangehörige (Ehepartner, Kind), die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Sollte sich ein Familienangehöriger für längere Zeit im Ausland befinden, muss nachweisbar die Absicht bestehen, wieder nach Deutschland zurückzukehren. Weitere Infos zur Familienversicherung.      

BILDUNG WÄHREND DER AUSZEIT

Die Schulpflicht ist umgangen, was natürlich nur den administrativen Rahmen für eine neue Flexibilität bietet. Die Frage bleibt, wie die Bildung der Kinder außerhalb von klassischen Lehrplänen geschieht. Hier scheint es von der Wiederholung einer Klassenstufe, dem Homeschooling bis hin zum freien Lernen spannende Ansätze zu geben. Wenn es um alternatives Lernen geht, dann weiß Lena ganz genau wovon sie spricht, denn zum einen bloggt sie zum Thema freies Lernen und coacht Eltern/Familien coacht Eltern und Familien in den Bereichen bedürfnisorientiertes Familienleben, freies Lernen und selbstbestimmtes Arbeiten sowie Aufbau eines familienkompatiblen Online-Business. Zum anderen hat sie den großen internationalen  Online-Bildungskongress für freies Lernen und selbstbestimmte Bildung mit 56 Speakern und fast 10.000 Teilnehmern veranstaltet, bei dem auch ich dabei sein durfte. Die Kinder von Lena sind Freilerner/Unschooler und waren schon teilweise kigafrei. In der freien Schule wird niemand unterrichtet und auch auf Reisen nicht - es sei denn, er oder sie möchte das gern. Lena sagt, “dass Menschen das lernen, was für sie „dran“ ist, wenn es für sie dran ist – leben ist lernen und lernen ist leben. Die natürliche Neugierde und Vertrauen reichen aus. Im Alltag, im Miteinander, auf Reisen – nicht-lernen geht gar nicht.” [caption id="attachment_5651" align="aligncenter" width="900"] Lena mit Familie LENA MIT IHREN KINDERN[/caption]   Benjamin und Familie haben es mit Homeschooling probiert, mussten aber feststellen, dass es für ihre Situation nicht optimal war: “Bei uns war es so, dass die Lehrerin uns per E-Mail regelmässig Wochenpläne geschickt hat, die wir bearbeitet haben. Zusätzlich hatten wir einige Bücher und Arbeitshefte mitgenommen. Wir haben aber auch gemerkt, dass das Homeschooling keine perfekte Lösung für uns ist. Man braucht schon gemeinsam mit den Kindern eine große Disziplin, um jeden Tag ein bisschen was zu machen, was auch einen gewissen Druck auf die Familie ausübt, denn die Eltern sind dann ja nicht mehr Eltern, sondern Lehrer.” Empfehlen würde Benjamin bei längeren Aufenthalten an einem Ort, dass man sich eine Homeschooling Gruppe sucht oder sich mit den Schulen vor Ort auseinandersetzt. Schulen wie beispielsweise die  Green School auf Bali haben sehr interessante Ansätze, was das selbstbestimmte Lernen angeht. Ob das Homeschooling von unterwegs dann von der Schule anerkannt wird oder das Schuljahr wiederholt werden muss, liegt ganz im Ermessen der Schulleitung. Hilfreich ist das Führen eines Logbuches über den “Unterricht” während der Reise. Alle Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien gibt es auf den Webseiten des jeweiligen Kultusministeriums des Landes oder auf dieser Seite. Eine kleine Randnotiz an dieser Stelle: ein tolles Beispiel für Freilerner, die das Abitur auch ohne Schulbesuch abgelegt haben, findest du bei den  5Reicherts.  

ABSCHLIESSENDE TIPPS FÜR REISENDE FAMILIEN

In der Vorbereitungsphase gilt es bürokratische Hürden zu überkommen. Das sind ganz sicher Themen, die keine Freude bereiten, aber es auch keine schwarze Magie. Das Abenteuer sollte also definitiv nicht schon bei der Planung stoppen. Die echten Herausforderungen fangen bei den Familien, mit denen ich mich unterhalten habe, erst beim Reisen an. Die ständigen Ortswechsel mit ungewohntem Umfeld und wechselnden Tagesabläufen sind etwas, worauf sich alle Familienmitglieder einstellen müssen. Wenn du noch ein paar Tipps von vielbereisten Familien lesen möchtest, dann schaue mal in  diesen Beitrag rein. Abschließen möchte ich diesen Artikel mit Worten von Benjamin, die hoffentlich auch dich motivieren, mit deiner Familie auf Reisen zu gehen. Benjamin: “ Das Reisen mit Kindern ist ein ganz anderes, als wenn man alleine oder zu zweit unterwegs ist. Unserer wichtigster Tipp ist, es alles sehr langsam anzugehen. Kinder finden sich zwar schnell in neuen Situationen zurecht aber es ist wichtig, dass auch ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. So war es z.B. bei uns so, dass es auch gut war einige Tage am Stück mal nichts zu machen, sondern einfach nur gemeinsam Zeit zu verbringen und einen Alltag zu leben. Ich denke, dass unsere Reise uns alle verändert hat und das es nicht die letzte dieser Art gewesen sein wird.” Vielen Dank noch einmal an Lena und Benjamin für ihre hilfreichen Hinweise!  

Wenn du weitere Erfahrungswerte zu längeren Reisen mit Kindern hast, dann freuen wir uns über deinen Kommentar.