Urlaubsanspruch im Minijob

yippy
von yippy
3 min
09.12.2023 00:00:00

Urlaubsanspruch im Minijob

Für Arbeitnehmer in Minijobs gelten im Arbeitsrecht die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das gilt auch für den Anspruch auf bezahlte Urlaubstage.

Wie viele bezahlte freie Tage Arbeitgeber ihren Teilzeitkräften in einem so genannten 450-Euro-Job gewähren müssen, hängt der Zahl der Arbeitstage in der Woche ab.

Gesetzliche Vorgaben für Urlaubsanspruch im Minijob

Anspruch auf Urlaub haben grundsätzlich alle Minijobber. Das Arbeitsrecht macht keinen Unterschied, in welchem Bereich der 450-Euro-Jobber tätig ist.

Entstanden ist der arbeitsrechtliche Urlaubsanspruch mit dem Gesetz über den Mindestlohn. Bis dahin wurden Minijobber nach den von ihnen abgeleisteten Stunden bezahlt. Ein bezahlter Urlaub wurde nicht gewährt.

Das Mindestlohngesetz brachte Aufzeichnungspflichten mit sich. Sie machten es möglich, den Urlaubsanspruch der Teilzeitkräfte im Minijob exakt festzuschreiben.

Entscheidend für Urlaubsanspruch im Minijob sind die Arbeitstage

Die Zahl der Urlaubstage für einen Minijobber wird nicht von den von ihm geleisteten Arbeitsstunden bestimmt. Ausschlaggebend ist allein die Zahl der Arbeitstage in der Woche.

Die wöchentlichen Arbeitstage werden mit dem Mindesturlaubstage für die Vollzeitbeschäftigten im Unternehmen multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Werktage pro Woche geteilt.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

[ninja_tables id="8410"]

Urlaubsanspruch im Minijob berechnen

Das Bundesurlaubsgesetz geht von 6 Werktagen pro Woche aus. Gemeint sind die Tage von Montag bis Samstag. Ein gesetzlicher Mindesturlaub für Vollzeitbeschäftigte muss 4 Wochen betragen. Bei der 6-Tage-Woche sind das insgesamt 24 Werktage.

Mit diesen Angaben kann der Urlaub für einen Minijobber auf Werktage umgerechnet werden. Die Formel dafür lautet: Individuelle Arbeitstage in der Woche x 24 (Werktage mit Urlaubsanspruch) / 6 (Arbeitstage von Montag bis Samstag).

Beispiel #1

Ein Minijobber, der pro Woche fünf Werktage arbeitet, erwirbt damit einen Anspruch auf 20 Urlaubstage (5 x 24 / 6). Das gilt auch dann, wenn er lediglich zehn Stunden pro Woche arbeitet.

Beispiel #2

Ist der Minijobber an zwei Werktagen in der Woche tätig, entsteht ihm ein Anspruch auf acht Urlaubstage (2 x 24 / 6). Auch das gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit insgesamt zehn Wochenstunden leistet.

Besonderheiten für unregelmäßig Beschäftigte im Minijob

Auch für Minijobber mit unregelmäßiger Beschäftigung lässt sich der Anspruch auf Urlaub berechnen. Grundlage sind dann die durchschnittlichen Beschäftigungstage im Jahr.

Um die Mindestzahl der Urlaubstage zu errechnen, gilt die Formel: Tatsächliche Arbeitstage / Zahl der Wochen (52 Wochen für 2017) x 4 (Wochen Mindesturlaub)

Hat der Minijobber erst angefangen, im Unternehmen zu arbeiten, wird die Zahl der ihm zustehenden Urlaubstage anteilig ermittelt. Für die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses besteht der Anspruch auf anteilige Urlaubstage für jeden einzelnen vollen Arbeitsmonat. Danach besteht ein voller Urlaubsanspruch.

Anspruch auf Schadenersatz und Urlaubsanspruch

Arbeitgeber sind vom Gesetz her dazu verpflichtet, ihren Arbeitnehmern im Minijob bezahlten Urlaub zu gewähren. Das gilt auch ohne dass ein Minijobber diesen Anspruch explizit einfordert. Gewährt der Chef seinem Mitarbeiter in Teilzeit diesen Urlaub nicht, verfällt der Anspruch im Folgejahr. Wie bei allen Arbeitnehmern ist der Stichtag dafür der 31. März.

Aus der Pflicht ist der Arbeitgeber gegenüber seinem Mitarbeiter auch nach dem Verfall des Urlaubsanspruchs nicht. Denn der Minijobber hat unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz für den entgangenen Urlaub.

Ein Ausgleich steht dem Mitarbeiter zu, wenn er als Minijobber seinem Arbeitgeber den Wunsch auf die ihm zustehenden bezahlten Urlaubstage mitgeteilt hat. Entschädigt werden muss der Mitarbeiter auch, wenn er seinen Anspruch rechtzeitig vor dem Ablauf der Frist für dessen Verfall angemeldet hat. Dabei muss die Zeit bis zum endgültigen Verfall lang genug für den gewünschten Urlaub gewesen sein.

Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den bezahlten Urlaub verweigert und ihm diesen nachträglich nicht bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums bewilligt, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz.

Als Ausgleich muss der Chef dem Mitarbeiter nachträglich den vollen Urlaub gewähren. Ist es eine Freistellung nicht möglich, wird aus dem Anspruch auf Urlaub ein Anspruch auf Geld.

Gewährt ein Arbeitgeber Minijobbern zwar den Urlaub, bezahlt ihn aber nicht, hat das rechtliche Konsequenzen. Der Arbeitnehmer kann seinen ausstehenden Verdienst einklagen.