Aktuelle Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen

Themen auf dieser Seite:

  • Wahltarif für den Hausarzt
  • Wahltarif für Krankengeld
  • Wahlleistungen für Kassenpatienten
  • Kostenerstattungstarif
  • Wahltarife der GKV im Überblick


Es gibt Wahltarife, die eine Krankenkasse anbieten muss, wobei der Versicherte nicht an eine Frist gebunden ist. Andere Wahltarife, die die gesetzlichen Krankenkassen anbieten können, ziehen wiederum eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren nach sich.

Vorteile der Krankenkassen-Wahltarife:

  • Kostenersparnis
  • Auszahlung von Prämien
  • bessere Leistungen
  • eher Anspruch auf Krankengeld


Wahltarif für Hausarzt-Behandlungen

Der sogenannte Hausarzttarif beinhaltet, dass Patienten bei Beschwerden und Krankheiten immer zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen. Abgesehen vom Frauen– und Augenarzt dürfen andere Fachärzte nur durch die Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden. Dieser kennt so die gesamte Behandlungsgeschichte seines Patienten und kann ihn angemessen beraten. Der finanzielle Vorteil liegt in Prämienzahlungen oder Zahlungsermäßigungen für den Patienten (z.B. Wegfall der Praxisgebühr). Darüber hinaus können so auch mögliche Doppeluntersuchungen sowie gesundheitliche Belastungen durch beispielsweise mehrfaches Röntgen vermieden werden. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren Versicherten ein solches Modell anzubieten.

Wahltarife für Disease Management Programme

Ein sogenanntes Disease Management Programme (DMP) ist ein Wahltarif für strukturierte Behandlungsprogramme. Dieses Programm soll die Behandlung von chronisch Kranken durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen, qualitativ hochwertige medizinische Leistungen und Schulungsprogramme deutlich verbessern. Folgende Krankheiten beinhaltet das DMP:

  • Diabetes mellitus Typ I + II
  • koronare Herzerkrankung
  • Asthma
  • chronische Lungenerkrankung (COPD)
  • Brustkrebs

Ambulante Versorgung – Tarife


Bei der ambulanten Versorgung schließen Ärzte direkt Verträge mit Krankenkassen ab und bieten beispielsweise bestimmte Angebote für ein spezifisches Krankheitsbild an. Zur ambulanten Behandlung gehören die Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten.

Freiwillige Wahltarife – Angebot

Wahlleistungen Regelungen
Beispiele Wahl zwischen Einzel- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, freie Arztwahl, Chefarztbehandlung
Abrechnungen gesonderte Abrechnung bzw. Selbstzahlung
Zusatzversicherung private Zusatzversicherungen ermöglichen zusätzliche Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs


Wahltarif für Krankengeld

Mit einem Krankengeldtarif haben Selbständige und nur kurzzeitig Beschäftigte Anspruch auf Krankengeld. Im Januar 2009 wurde die gesetzliche Krankengeld-Versicherung für Selbständige gestrichen. Ab August 2009 wurde diese Regelung wieder aufgehoben und die alten Wahltarife verloren ihre Gültigkeit. Nun gibt es ein Krankengeld ab der 7. Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit, welches entweder 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- oder 90 Prozent des Nettoeinkommens ausmacht, auf jeden Fall der geringere Betrag. Die vorherigen 6 Wochen (42 Tage) bezahlt der Arbeitgeber den normalen Lohn.

Beachten Sie: Das Krankengeld ist auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beschränkt.

Kostenerstattungstarif der Krankenkasse


Der Kostenerstattungstarif ist dem Kostenerstattungsprinzip der privaten Krankenversicherung angelehnt. Versicherte können die Kostenerstattung für einzelne Bereiche der Versorgung wählen wie beispielsweise für zahnmedizinische Behandlungen oder für Gesundheitsleistungen im Ausland. Nach einer Behandlung oder beim Kauf von Medikamenten erhalten sie meist eine Rechnung, die sie zunächst aus eigener Tasche zahlen müssen. Die Abrechnung können die Versicherten dann bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Der Vorteil: Unter Umständen können Versicherte so schneller einen Termin beim Facharzt bekommen.


Vorsicht: Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse die Kosten nur teilweise erstattet! Auch im Kostenerstattungstarif haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch auf Privatleistungen. Daher sollten Sie sich vorsorglich im Vorfeld einer bevorstehenden Behandlung informieren, ob die Leistung auch im gesetzlichen Leistungskatalog der Kassen enthalten ist. Ein weiteres Kostenrisiko besteht darin, dass der Arzt nach der Gebührenordnung für Privatpatienten abrechnen kann.

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