Wann du ein Gewerbe anmelden musst

3 min
09.12.2023 00:00:00

Wann du ein Gewerbe anmelden musst und wie einfach es geht

Hinweis: Zu diesem Thema gibt es einen ausführlichen, aktuellen Beitrag: Existenzgründung im Internet Ich möchte darauf hinweisen, dass ich weder ein Steuerberater, noch ein Gründungsexperte bin. Ich bitte dich also darum, diese Informationen kritisch zu betrachten und dich bei Bedarf noch anderweitig zu informieren. Grundsätzlich haben wir in Deutschland zwar die Gewerbefreiheit, dennoch muss jede Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit angemeldet werden. Die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit spielen dabei erst einmal keine Rolle.  

Ab wann führst du ein Gewerbe?

Diese Frage ist im Einkommensteuergesetz relativ klar geregelt. Nach §15 Abs. 2 EStG liegen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb dann vor, wenn:
  • selbständig (auf eigene Rechnung und Gefahr),
  • nachhaltig (wiederholende Tätigkeit) und
  • mit Gewinnerzielungsabsicht (gezieltes Einkommen, das Aufwendungen übersteigt)
  • am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Angebot an die Allgemeinheit gegen Entgelt) teilgenommen wird
Sobald alle vier dieser Merkmale auf dich zutreffen, dann bist du an der Pflicht ein Gewerbe anzumelden und Einkünfte aus einem Gewerbetrieb zu versteuern. Unklar? Weiter unten folgen noch einige Beispiele, die Klarheit schaffen sollten.  

Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Für die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer spielt es eine große Rolle, in welche der folgenden Kategorie deine Tätigkeit fällt. Aus all den möglichen Rechtsformen für Gewerbetreibende schauen wir hier nur auf das Einzelunternehmen, welches bei der Gründung am wenigsten Aufwand und Kosten verursacht. Einzelunternehmer: Bist du gewerblich tätig, dann kommst du um die Gewerbeanmeldung nicht herum. Bedeutet, dass deine Einkünfte aus der selbständigen Arbeit ab sofort umsatzsteuerpflichtig sind und du Gewerbesteuer sowie Einkommenssteuer für das Gewerbe bezahlen musst.
  • Kleinunternehmerregelung: Bei der Anmeldung eines Gewerbes kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn du weniger als 17.500 Euro Jahresumsatz hast. Als Kleinunternehmer bist du automatisch von der Umsatzsteuer befreit, kannst damit jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.
Freiberufler: Zu den freien Berufen gehören bestimmte kreative, journalistische, naturwissenschaftliche und technische Berufe ( hier ist eine komplette Liste). Freiberufler haben den großen Vorteil, dass keine Gewerbeanmeldung notwendig ist und auch keine Bilanzen beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Zudem entfällt für einige freie Berufe die Umsatzsteuer, für andere gilt der ermäßigte Satz von 7%. Freie Berufe sind generell nicht gewerbesteuerpflichtig.  

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung könnte kaum einfacher sein. Dazu gehst du einfach zu deinem zuständigen Ordnungsamt/Gewerbeamt, nimmst deinen Personalausweis mit und gibst dort den ausgefüllten Antrag zur Gewerbeanmeldung ab. Die Gebühren unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und liegen zwischen 15 und 60 Euro. In Berlin ist die Anmeldung übrigens auch über das Gewerbeportal möglich und kostet um die 20 Euro. Ungefähr eine Woche nach der Anmeldung erhältst du vom Finanzamt den den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Beim Ausfüllen des Bogens sind ganz besonders 2 Dinge wichtig: Art des ausgeübten Gewerbes/der Tätigkeit und die voraussichtlichen Einkünfte. Anhand deiner angegeben Tätigkeit überprüft das Finanzamt, ob du in die Kategorie der Freiberufler oder Gewerbetreibenden fällst. Auf Basis der geschätzten Einkünfte kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.  

Muss ich für Online-Einkünfte ein Gewerbe anmelden?

Das kommt am Ende ganz auf dein Geschäftsmodell an. Im Zweifelsfall musst du prüfen, ob die Merkmale eines Gewerbetriebes vorliegen und du kaufmännisch tätig wirst. Hier ein paar Beispiele:
  • Affiliate-Marketing: es muss geprüft werden, ob die Einnahmen wiederkehrend sind und die Einkünfte die Ausgaben übersteigen. Wenn dies nicht der Fall ist, können kleinere Einkünfte als sonstiges Einkommen versteuert werden.
  • Online-Werbung: ähnlich wie beim Affiliate-Marketing. Sind die Einkünfte höher als die Kosten für Hosting und gekaufte Software, dann handelt es sich um eine Gewerbetätigkeit.
  • Verkauf von eBooks: hier ist ganz klar eine kaufmännische Tätigkeit erkennbar und eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
  • Freier Texter: diese Tätigkeit fällt unter die freien Berufe, solange dies die Haupttätigkeit ist.
  • Sonstige Freelancer: nicht zu verwechseln mit dem Freiberufler. Die Anmeldung als Gewerbetreibender ist notwendig, wenn die ausgeübte Tätigkeit nicht unter die freien Berufe fällt.
Besonders Blogger halten sich zu Beginn in einer Grauzone auf, in der es nicht immer ganz klar ist, ob ein paar Euro für Google AdSense oder 1-2 Affiliate-Verkäufe bereits als Gewerbe zählen. Sobald sich diese Einkünfte jedoch wiederholen, bist du mit der Gewerbenanmeldung auf der sicheren Seite. Solltest du dir deiner Sache sicher sein, dann kommen natürlich auch Gesellschaftsformen mit mehreren Personen oder Kapitalgesellschaften in Frage. Jede dieser Unternehmensformen hat Vor- und Nachteile, die du gut recherchieren solltest. Ich hoffe, dass der Artikel einige deiner Fragen zur Gewerbeanmeldung beantworten konnte. Ansonsten lasse mir gerne einen Kommentar da und ich versuche zu helfen, so gut es geht.