Zahnzusatzversicherung Gesundheitsprüfung
Themen auf dieser Seite:
- Zahnstatus ermitteln
- Gesundheitsfragen
- Tarife ohne Fragen
Zahnzusatzversicherung: Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?
Es gibt kaum eine Lebens- oder Krankenversicherung, bei der die Gesundheitsfragen so schnell beantwortet sind: Meist wird lediglich gefragt, ob …
- Zahnarztbehandlungen angeraten sind,
- Behandlungen bereits begonnen wurden,
- Sie Beschwerden haben,
- mehrere Zähne fehlen oder
- bereits Zahnersatz eingesetzt wurde.
Die Gesundheitsfragen variieren schon von Zahnzusatzversicherung zu Zahnzusatzversicherung – schauen Sie sich die Anträge bei der Suche nach dem passenden Vertrag ruhig einmal genauer an.
Zahnstatus vor Vertragsabschluss selbst ermitteln
Eines eint alle Zahnzusatzversicherungen bei den Gesundheitsfragen: Sind Maßnahmen bereits vom Zahnarzt angeraten, lassen sie sich nicht mehr versichern. Die Zahnversicherung wird dem nachgehen, wenn Sie eine Rechnung einreichen – stellt sich im Nachhinein anhand der Unterlagen heraus, dass Sie eine Maßnahme abrechnen möchten, die bereits vor Vertragsabschluss in den Arztunterlagen vermerkt war, wird die Zahnzusatzversicherung nicht zahlen.
Das Problem: Manchmal wissen Sie gar nicht, dass eine solche Maßnahme vom Zahnarzt bereits in Auge gefasst worden war – vielleicht hat er sich lediglich eine Notiz in den Akten gemacht.
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Tipp: Sprechen Sie vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit Ihrem Zahnarzt den Inhalt Ihrer Patientenakte durch. So erfahren Sie, welche Notizen er sich dort gemacht hat und was Sie ggf. bei der Gesundheitsprüfung angeben müssen.
Gesundheitsfragen richtig beantworten
Gerade wenn nach dem Zahnarztbesuch klar wird, dass eine teure Maßnahme ansteht, juckt es viele, noch schnell eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Allerdings lassen sich die Gesundheitsfragen mit der Diagnose im Nacken kaum so beantworten, dass die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden kann und die angeraten Maßnahme abdeckt. Wer dann auf den Gedanken kommt, es bei den Gesundheitsfragen mit der Wahrheit nicht ganz so genau zu nehmen, der sollte daran denken, dass Falschangaben Konsequenzen haben: Anstehende Behandlungskosten werden von der Zahnzusatzversicherung nicht getragen, im schlimmsten Fall wird der Vertrag sogar vom Versicherer gekündigt. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen also unbedingt ehrlich und umfassend!
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie richtige und umfassende Angaben machen können – etwa wegen eines Zahnarztwechsels – können Sie für die Versicherung auch einen Zahnarztbericht anfertigen lassen, der den Status genau unter die Lupe nimmt und der Versicherung bestätigt. Ein weiterer Vorteil: In der Regel verzichtet die Zahnzusatzversicherung dann auf die Einhaltung der Wartezeit.
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