Zusatzversicherung in der Schweiz – Die Grundversorgung sinnvoll ergänzen

Die Grundabsicherung ist für Schweizer Bürger Pflicht. Dabei gestaltet sich der Leistungskatalog bei allen Anbietern stets gleich. Einen Spielraum für individuelle Zusatz­leistungen gibt es für Versicherte nicht. Daher greifen viele Menschen in der Schweiz auf Zusatz­versicherun­gen zurück, die bestimmte Leistungen im Bedarfsfall übernehmen. Generell wird zwischen der Spital­ver­sicherung und der ambulanten Zusatzver­sicherung unterschieden. Eine Zusatzver­sicherung bietet Mitgliedern die Möglichkeit, medizinische Behandlun­gen in Anspruch zu nehmen, die nicht von der Grund­versorgung abgedeckt sind. Ein Vergleich der Kranken­zusatzversicherung lohnt sich für Versicherte in jedem Fall, da die Leistungen je nach Anbieter stark variieren.

Was interessiert Sie besonders?

Unterschied zur GrundversicherungBeliebte Schweizer ZusatzversicherungenDas sollten Versicherte beachten

Lohnt sich eine Zusatzversicherung in der Schweiz?

Zahnbehandlungen, die Anschaffung von Sehhilfen oder die Beanspruchung von alternativen Heilmethoden können schnell ins Geld gehen. Die obligatorische Grundversicherung übernimmt die Kosten dafür nur in seltenen Fällen. So bleibt den Versicherten nur die Möglichkeit, die Aufwendungen selbst zu bezahlen. Eine Alternative ist eine Krankenzusatzversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden kann. Die Mehrzahl der Schweizer Bürger ergänzt ihre Pflichtversicherung um wichtige Komponenten.

%

Rund 80 % der Bevölkerung können sich
auf eine Zusatzversicherung berufen.

Grundversicherung Zusatzversicherung
Verpflichtend Nicht verpflichtend
Leistungsumfang ist gesetzlich festgeschrieben. Leistungsumfang wird von der Krankenversicherung festgelegt.
Prämien werden jedes Jahr neu festgesetzt und durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt. Prämien werden durch die Finanzmarktaufsicht genehmigt.
Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, alle Personen aufzunehmen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht zulässig. Ebenso wenig wie Leistungsvorbehalte. Krankenkassen können eine Gesundheitsprüfung anordnen und einen Vertrag ablehnen. Auch Vorbehalte können angebracht werden.
Es gibt etwa 55 Anbieter auf dem Markt. Es gibt etwa 23 Anbieter auf dem Markt
Das Prämienvolumen beträgt 28,7 Mrd. Franken. Das Prämienvolumen beträgt 9,8 Mrd. Franken.
Der Verwaltungskostenanteil nimmt 4,9 % ein (2016). Der Verwaltungskostenanteil nimmt 15,5 % ein (2017).
Ausbezahlte Provisionen liegen bei 33 Mio. Franken (2016). Ausbezahlte Provisionen liegen bei 484 Mio. Franken (2016).
Gewinne werden den Reserven zugewiesen. Gewinne sind zulässig und zwar ohne Einschränkungen.
Eine Eigenkapitalrendite gibt es nicht. Die Eigenkapitalrendite beträgt 14,61 % (2017).
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) liegen zugrunde Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) liegen zugrunde.

Zur Grundversicherung

Grundversicherung

Die Grundversicherung ist verpflichtend.

Die Leistungen sind gesetzlich festgeschrieben.

Die Prämien werden jedes Jahr neu festgesetzt und durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt.

Die Krankenkasse ist dazu verpflichtet, alle Personen aufzunehmen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht zulässig. Ebenso wenig wie Leistungsvorbehalte.

Es gibt etwa 55 Anbieter auf dem Markt.

Das Prämienvolumen beträgt 28,7 Mrd. Franken.

Der Verwaltungskostenanteil nimmt 4,9 % ein (2016).

Ausbezahlte Provisionen liegen bei 33 Mio. Franken (2016).

Gewinne werden den Reserven zugewiesen.

Eine Eigenkapitalrendite gibt es nicht.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) liegen zugrunde.

Zur Grundversicherung

Zusatzversicherung

Die Zusatzversicherung ist nicht verpflichtend.

Die Leistungen werden von der Krankenversicherung­ festgelegt.

Die Prämien werden durch die Finanzmarktaufsicht ­genehmigt.

Krankenkassen können eine Gesundheitsprüfung anordnen und einen Vertrag ablehnen. Auch Vorbehalte können angebracht werden.

Es gibt etwa 23 Anbieter auf dem Markt.

Das Prämienvolumen beträgt 9,8 Mrd. Franken.

Der Verwaltungskostenanteil nimmt 15,5 % ein (2017).

Die Höhe der ausbezahlten Provisionen liegt bei 484 Mio. Franken (2016).

Gewinne sind ohne Einschränkungen zulässig.

Die Eigenkapitalrendite beträgt 14,61 % (2017).

Das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) liegen zugrunde.

Welche Zusatzversicherungen gibt es?

In der Schweiz haben Versicherte die Möglichkeit aus verschiedenen Leistungen der Anbieter zu wählen. Zusatzversicherungen können je nach Tarif folgende Leistungen abdecken:

Freie Auswahl des Spitals innerhalb der gesamten Schweiz: Hierbei profitieren vor allem Patienten, die ein Spital bevorzugen, das nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist. Liegen keine spezifischen medizinischen Gründe vor, die es notwendig machen, dass der Patient in einem anderen Spital behandelt wird, würde die Grundversicherung die Differenz nicht übernehmen. Eine entsprechende Zusatzversicherung übernimmt hingegen die zusätzlich anfallenden Kosten.

Freie Wahl des Arztes im Spital: Eine Zusatzversicherung ermöglicht den Versicherten eine Behandlung durch den zuständigen Belegarzt in einer privaten Einrichtung.

Alternative Behandlungsmethoden: Nicht alle alternativen Behandlungsmethoden sind durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Auch die Behandlung durch spezielle Therapeuten wird von der Grundversorgung nicht immer übernommen.

Sehhilfen, z.B. Brillen und Kontaktlinsen/Zahnbehandlungen: ­
In diesen Bereichen entstehen für Patienten häufig hohe Kosten, die von der Grundversicherung gar nicht oder nur teilweise gedeckt werden. Wenn Patienten auf den Zusatz setzen, sind ­sie vor hohen Kostenausgaben geschützt.

Rettungs- und Transportkosten: Die Zusatzversicherung beteiligt sich an Kosten, die im Rahmen einer Rettung oder eines Transportes im In- oder Ausland entstehen.

Versichert auf Reisen: Eine Reisekrankenversicherung sichert Urlauber und Geschäftsreisende ab. Eine medizinische Behandlung kann in Ländern wie den USA schnell teuer werden. Die Grundversicherung übernimmt aber maximal den doppelten Satz, der innerhalb der Schweiz für die gleiche Leistung berechnet werden würde. Mit Zusatzversicherungen sind Versicherte auf der sicheren Seite.

Mehr Komfort: Ein- oder Zweibettzimmer bieten Patienten mehr Komfort. Eine entsprechende Zusatzversicherung übernimmt die entstehende Kostendifferenz.

Medikamente: Arzneimittel, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen, werden von der obligatorischen Grundversicherung nicht übernommen. Dann können Patienten auf ihre Zusatzversicherung hoffen.

Badekuren/Erholungskuren: Hier können zusätzliche Leistungen vonseiten der extra abgeschlossenen Versicherung übernommen werden.

Haushaltshilfe: Auch hier können Interessierte von einer speziellen Versicherung profitieren.

Psychotherapie: Die Zusatzversicherung springt bei psychotherapeutischen Leistungen ein, die von nicht- ärztlichen Therapeuten durchgeführt werden.

Weitere Infos zur Krankenversicherung der Schweiz:

Mehr erfahren?

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Ambulante und stationäre Zusatzversicherung in der Schweiz

Grundsätzlich wird die Zusatzversicherung in zwei Sektoren unterteilt –  stationäre und ambulante Versorgung. Bei der hohen Anzahl von Zusatzversicherungen ist es gar nicht so einfach den Überblick zu behalten. Vor allem solch ambulante Leistungen wie die

  • Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen,
  • Zahnbehandlungen sowie
  • alter­na­tive Behandlungsformen

werden häufig in Paketen zusammengefasst. Dabei gilt: Gut beraten ist derjenige, der die Versicherungsleistungen vergleicht und nur wenige Anbieter auswählt.

Die wichtigsten Leistungen sind bereits durch die obligatorische Grundversicherung abgesichert. Aber auch wenn ein Zusatzschutz nicht unbedingt notwen­dig erscheint, so eignet er sich doch für gewisse Personengruppen, die sich ansonsten hohen Zuzahlungen gegenübersehen. Die Möglichkeiten zum Rundumschutz machen unterschiedlich viel Sinn, dabei ist jedoch auch immer die individuelle Situation der Patienten zu sehen.

Tipp: Deutsche Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung
Private Krankenversicherung Kosten
gesetzliche Zuzahlung

Spitalversicherung

Knapp jeder zweite Schweizer entscheidet sich für eine Spitalzusatzversicherung (Stand 2017). Mit der allgemeinen Spitalversicherung ist dadurch auch die Behandlung in spezialisierten Spitälern außerhalb des Kantons der Patienten ohne Aufpreis möglich. Die Spitalzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Personen,

  • die in ländlichen Regionen wohnhaft sind und
  • Wert auf eine Behandlung in Universitätsspitälern legen.
  • Menschen aus Großstädten , die besonderen Wert auf Komfort legen.

Versicherte können sich dazu entscheiden, sich entweder halbprivat oder privatzu versichern. Die halbprivate Spitalversicherung ermöglicht neben der freien Arztwahl einen Aufenthalt im Zweibettzimmer. Wer noch mehr Komfort wünscht, z.B. ein Einbettzimmer, muss die private Variante der Spitalversicherung wählen.

Dabei gilt jedoch: Das Spital muss genügend Platz zur Verfügung haben, um Menschen mit einer Halb-Privatversicherung ein Zweibettzimmer anbieten zu können. Gleiches gilt für Personen mit einer Privatversicherung und dem Wunsch nach einem Einbettzimmer. Weniger als ein Viertel der Schweizer entscheidet sich für eine der beiden zusätzlichen Varianten, die mit Zusatzkosten verbunden sind: ca. 12 % der Menschen sind halbprivat, weitere 6 % privatversichert.

der Schweizer sind halbprivat versichert (Stand 2017)der Schweizer sind privat versichert (Stand 2017)

Spitalversicherung

der Schweizer sind halbprivat versichert (Stand 2017)der Schweizer sind privat versichert (Stand 2017)

Knapp jeder zweite erwachsene Schweizer entscheidet sich für eine Spitalzusatzversicherung (Stand 2017). Mit der allgemeinen Spitalversicherung ist dadurch auch die Behandlung in spezialisierten Spitälern außerhalb des Kantons der Patienten ohne Aufpreis möglich. Die Spitalzusatzversicherung lohnt sich vor allem für Personen,

  • die in ländlichen Regionen wohnhaft sind und
  • Wert auf eine Behandlung in Universitätsspitälern legen.
  • Menschen aus Großstädten , die besonderen Wert auf Komfort legen.

Versicherte können sich dazu entscheiden, sich entweder halbprivat oder privat zu versichern. Die halbprivate Spitalversicherung ermöglicht neben der freien Arztwahl einen Aufenthalt im Zweibettzimmer. Wer noch mehr Komfort wünscht, z.B. ein Einbettzimmer, muss die private Variante der Spitalversicherung wählen.

Dabei gilt jedoch: Das Spital muss genügend Platz zur Verfügung haben, um Menschen mit einer Halb-Privatversicherung ein Zweibettzimmer anbieten zu können. Gleiches gilt für Personen mit einer Privatversicherung und dem Wunsch nach einem Einbettzimmer. Weniger als ein Viertel der Schweizer entscheidet sich für eine der beiden zusätzlichen Varianten, die mit Zusatzkosten verbunden sind.

Liegt ein Patient im Spital, werden die Kosten durch die Zusatzversicherung übernommen, sofern sie nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung gehören. Je nach Zusatzversicherung kann der Spitalaufenthalt in der Schweiz, europaweit oder im weiteren Ausland abgedeckt werden. Patienten können so von bestimmten Abteilungen der Spitäler profitieren, die für ihre spezialisierten medizinischen Eingriffe bekannt sind.

Ambulante Zusatzversicherung

Eine Zusatzversicherung im ambulanten Sektor übernimmt Leistungen, die in die Bereiche Alternativmedizin und Komplementärmedizin fallen. Auch zusätzliche Medikamente, die nicht von der Grundversicherung getragen werden, können so finanziert werden.

Hier entscheidet der Anbieter, welche Arzneimittel übernommen werden.

  • Auch psychiatrische oder psychologische Leistungen im Rahmen einer Therapie können durch die Zusatzversicherung abgedeckt werden.
  • Des Weiteren beteiligen sich manche Zusatzversicherungen an Fitness-Abonnements, an der Gesundheitsvorsorge (Hallenbadbesuche und Erholungskuren) und Impfungen, zum Beispiel während der Grippesaison.

Besonders interessant ist, dass Zusatzversicherungen teilweise oder komplett die Kosten für eine Zahnbehandlung übernehmen. Hier lohnt sich ein Vergleich der krankenkassenspezifischen Leistungen und der Deckungsübernahme. Viele setzen auf den Zusatzschutz in diesem Bereich, um hohe Zahnarztkosten zu vermeiden.

Vor allem die Zahnkorrekturenversicherung für Kinder ist lukrativ. Dabei übernimmt der Versicherer 75 % der anfallenden Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Die Prämien, die für die Zusatzversicherung anfallen, sind verhältnismäßig gering, wenn die hohen Ausgaben für eine Zahnkorrektur bedacht werden.

Zusatzversicherungen für jede Lebenslage

Die Wahl einer Zusatzversicherung sollte sich nach den individuellen Bedürfnissen des Patienten richten. Richtig ausgewählt kann der Zusatz die Grundversicherung sinnvoll ergänzen.

In folgenden Fällen macht der Abschluss einer Versicherung Sinn:

Sie sind dauerhaft auf Medikamente angewiesen, die nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen werden, zum Beispiel Ritalin.

Sie möchten von alternativen medizinischen Behandlungsformen profitieren, wie der traditionellen chinesischen Medizin, Homöopathie oder Akupunktur.

Sie legen Wert darauf, im Spital von Ärzten untersucht zu werden, die über eine lange Berufserfahrung verfügen.

Sie bevorzugen bei einem Spitalaufenthalt ein Ein- oder Zweibettzimmer.

Sie möchten sich vor hohen Zahnbehandlungskosten schützen.

Sie sind auf eine psychologische oder psychiatrische stationäre Behandlung angewiesen.

Zusatzversicherungen – darauf sollten Versicherte achten

Zusatzversicherungen – darauf sollten Versicherte achten

Prinzipiell sind die Versicherer frei, was die Gestaltung des Leistungsumfangs angeht. Deshalb sind auch die Deckungen der Anbieter entsprechend unterschiedlich. Es ist üblich, dass Versicherte vor der Aufnahme einen Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen müssen.

Die Anbieter können Vorbehalte äußern. Das betrifft zum Beispiel den Fall, dass Leistungen für eine bereits bekannte Krankheit nicht über die Zusatzversicherung abgewickelt werden können.

  • Auch Karenzfristen müssen eingehalten werden, das trifft zum Beispiel bei Mutterschaft zu. Erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit können Leistungen von der Versicherung erbeten werden. Vorher entstehende Kosten, die unter die Wartezeit fallen, werden nicht bezahlt.
  • Die Karenzzeit bei Mutterschaft beträgt nicht selten 270 bis zu 365 Tagen.
  • Erst nach Ablauf der Tage bzw. den Monaten werden die anfallenden Kosten rund um die Schwangerschaft und Geburt vonseiten der Zusatzversicherung übernommen.
  • Vor Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Versicherte deshalb die festgelegten Bestimmungen genau durchlesen.
  • Besteht der Wunsch in Zukunft ein Kind zu bekommen und von den Zusatzleistungen zu profitieren, wird empfohlen, möglichst frühzeitig eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung abzuschließen.

Minimum Karenzzeit (Wartezeit), bis Versicherung leistetMaximum Karenzzeit (Wartezeit), bis Versicherung leistet

Prinzipiell sind die Versicherer frei, was die Gestaltung des Leistungsumfangs angeht. Deshalb sind auch die Deckungen der Anbieter entsprechend unterschiedlich. Es ist üblich, dass Versicherte vor der Aufnahme einen Gesundheits­fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen müssen.

Die Anbieter können Vorbehalte äußern. Das betrifft zum Beispiel den Fall, dass Leistungen für eine bereits bekannte Krankheit nicht über die Zusatzversicherung abgewickelt werden können.

Minimum Karenzzeit (Wartezeit), bis Versicherung leistetMaximum Karenzzeit (Wartezeit), bis Versicherung leistet

  • Auch Karenzfristen müssen eingehalten werden, das trifft zum Beispiel bei Mutterschaft zu. Erst nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit können Leistungen von der Versicherung erbeten werden. Vorher entstehende Kosten, die unter die Wartezeit fallen, werden nicht bezahlt.
  • Die Karenzzeit bei Mutterschaft beträgt nicht selten 270 bis zu 365 Tagen.
  • Erst nach Ablauf der Tage bzw. den Monaten werden die anfallenden Kosten rund um die Schwangerschaft und Geburt vonseiten der Zusatzversicherung übernommen.
  • Vor Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Versicherte deshalb die festgelegten Bestimmungen genau durchlesen.
  • Besteht der Wunsch in Zukunft ein Kind zu bekommen und von den Zusatzleistungen zu profitieren, wird empfohlen, möglichst frühzeitig eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung abzuschließen.

Zusatzversicherungen bieten Müttern und Kindern mehr Leistungen

Die obligatorische Grundversorgung bietet Müttern eine ausgereifte medizinische Absicherung, von einer Zusatzversicherung können versicherte Schwangere und Mütter vor, während und nach der Geburt von zusätzlichen Leistungen profitieren.

Die Grundversicherung deckt lediglich

  • eine festgelegte Anzahl von Kontrollterminen und
  • Ultraschalluntersuchungen sowie den
  • Geburtsvorbereitungskurs ab.

Je nach Leistungsumfang deckt sie zusätzlich anfallende Kosten für

  • Schwangerschaftsgymnastik,
  • Homöopathie und
  • Bachblütenanwendung
  • ergänzende Arzneimittel und Vitamine.
  • Kosten für Geburtshausaufenthalte
  • Rückbildungskurse
  • Babymassagen
  • Kosten für Wickeln und Betreuung

Zusatzversicherungen bieten Müttern und Kindern mehr Leistungen

Die obligatorische Grundversorgung bietet Müttern eine ausgereifte medizinische Absicherung, von einer Zusatzversicherung können versicherte Schwangere und Mütter vor, während und nach der Geburt von zusätzlichen Leistungen profitieren.

Die Grundversicherung deckt lediglich

  • eine festgelegte Anzahl von Kontrollterminen und
  • Ultraschalluntersuchungen sowie den
  • Geburtsvorbereitungskurs ab.

Je nach Leistungsumfang deckt sie zusätzlich anfallende Kosten für

  • Schwangerschaftsgymnastik,
  • Homöopathie und
  • Bachblütenanwendung
  • ergänzende Arzneimittel und Vitamine.

Nach der Geburt des Kindes bieten manche Versicherer an,

  • Kosten für Geburtshausaufenthalte
  • Rückbildungskurse
  • Babymassagen
  • Kosten für Wickeln und Betreuung zu übernehmen.

Zahnspange & Co. – Rechtzeitig vorsorgen mit einer Zusatzversicherung

Welche gesundheitlichen Herausforderungen Patienten in Zukunft erwarten, ist ungewiss. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung empfehlenswert. Welche Versicherung sich lohnt, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation. Gesundheitsbewusste Menschen, die einen gesteigerten Wert auf Vorsorgeuntersuchungen und regelmäßige Besuche im Fitnesscenter legen, wählen häufig eine andere Zusatzversicherung als Menschen, bei denen bereits eine Erkrankung vorliegt und eine regelmäßige Medikamenteneinnahme notwendig ist.

Zahnspange & Co. – Rechtzeitig vorsorgen mit einer Zusatzversicherung

Welche gesundheitlichen Herausforderungen Patienten in Zukunft erwarten, ist ungewiss. Deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge mit dem Abschluss einer Zusatzversicherung empfehlenswert. Welche Versicherung sich lohnt, richtet sich nach der jeweiligen Lebenssituation.

Reisen die Versicherten viel, vor allem in Länder wie die USA, macht es unter Umständen Sinn eine Reisezusatzversicherung abzuschließen, um sich gegen hohe Kosten im Falle einer medizinischen Behandlung zu schützen. Weit im Voraus zu denken empfiehlt sich vor allem für Personen, die sich im Bereich Zahnheilkunde absichern wollen. Auch wenn aktuell kein medizinisches oder ästhetisches Problem vorliegt, kann sich dieser Umstand schnell ändern. Deshalb wird häufig empfohlen, bereits für Kinder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Gleiches gilt für Menschen, bei denen bereits früh eine Sehschwäche festgestellt wird. Auch wer sich schon rechtzeitig Gedanken um das Seniorenalter macht, wird bei den Zusatzversicherungen fündig. So können zusätzliche Ausgaben für Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Hauskrankenpflege und Bade- sowie Erholungskuren abgesichert werden. Die unterschiedlichen Anbieter stellen Interessierten Pakete zur Verfügung. Damit ist es möglich, ein Bündel von verschiedenen Leistungen abzusichern. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass ein Versicherer möglichst viele gewünschte Leistungen abdeckt. Daher lohnt es sich immer, einen Blick in die Versicherungsleistungen zu werfen und den Prämienrechner zu bemühen.

Gesundheitsbewusste Menschen, die viel Wert auf Prävention und regelmäßige sportliche Betätigung legen, benötigen eine andere Zusatzversicherung als kranke Menschen.

Menschen, bei denen bereits eine Erkrankung vorliegt und eine regelmäßige Medikamenteneinnahme notwendig ist, benötigen eine auf sie abgestimmte Zusatzversicherung.

Für Vielreisende, vor allem in Länder wie die USA oder Kanada, sollten eine Reisezusatzversicherung abschließen, um sich gegen hohe medizinische Kosten Behandlungsfall zu schützen.

Für alle Personen, die sich im Bereich Zahnheilkunde absichern wollen, ist diese Versicherung zu empfehlen, auch wenn kein akutes medizinisches oder ästhetisches Problem vorliegt. Da hier schnell hohe Kosten entstehen können, sollte bereits für Kinder eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Menschen, die bereits eine Sehschwäche vorweisen können oder eine Veranlagung zu Augenproblemen in der Familie vorliegt, sollten sich frühzeitig absichern.

Wer sich schon rechtzeitig Gedanken um das Seniorenalter macht, wird bei den Zusatzversicherungen fündig. So können zusätzliche Ausgaben für Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Hauskrankenpflege und Bade- sowie Erholungskuren abgesichert werden.

Die unterschiedlichen Anbieter stellen Interessierten Pakete zur Verfügung. Damit ist es möglich, ein Bündel von verschiedenen Leistungen abzusichern. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, dass ein Versicherer möglichst viele gewünschte Leistungen abdeckt. Daher lohnt es sich immer, einen Blick in die Versicherungsleistungen zu werfen und den Prämienrechner zu bemühen.

Die Anbieter unterscheiden sich teilweise stark durch die Fristen für eine ordentliche Kündigung. Das Bundesamt für Gesundheit teilt mit, dass Zusatzpolicen durchaus eine Mindestlaufzeit von mehreren Jahren aufweisen, während andere innerhalb einer halbjährigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden können. Auch hier lohnt sich ein direkter Vergleich.

Weitere Infos zur Krankenversicherung der Schweiz:

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