Lohnfortzahlung im Minijob

yippy
von yippy
3 min
09.12.2023 00:00:00

Lohnfortzahlung im Minijob

Gleiches Recht für alle. Das ist das Grundprinzip in einem demokratischen Staat, wie es die Bundesrepublik selbstverständlich ist.

Dass dieses wichtige Prinzip auch für die Wirtschaft gilt, zeigt der Umgang mit Arbeitnehmern, die in einem Minijob arbeiten und Geld verdienen.

Wird man krank, hat man ein Recht auf eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlich festgelegten Frist von sechs Wochen.

Arbeitgeber tricksen bei der Lohnfortzahlung im Minijob

Doch leider gibt es Arbeitgeber, denen dieses Prinzip in Bezug auf ihre Mitarbeiter mit Minijob fremd ist. Sie nehmen die Krankmeldung von betroffenen Kollegen mit 450-Euro-Job zur Kenntnis. Doch auf die Idee, den Lohn für die Zeit der Krankschreibung weiter zu bezahlen, kommen sie nicht.

Dabei schreibt diese die Vorgehensweise unmissverständlich vor. Wer als Minijobber seinem Arbeitgeber vom Arzt eine gültige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, bekommt seinen Lohn im Krankheitsfall weiter. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass vor seiner Krankheit mindestens vier Wochen lang in der Firma gearbeitet hat.

Der behandelnde Arzt muss dem Minijobber übrigens nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Wichtig ist das für alle, die ihren Nebenjob parallel zum Hauptjob ausüben. Sie dürfen nicht auf eine zweite Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hoffen. Ihrem Arbeitgeber im Nebenjob können sie eine Kopie des Krankenscheins vorlegen.

Beliebter Nebenjob: Meinungsumfragen beantworten und Geld verdienen

Bezahlte Online-Umfragen sind Befragungen zu unterschiedlichen Themen, bei denen die Meinung oder die Vorlieben der Teilnehmer abgefragt werden. Da die Beantwortung der Fragen Zeit kostet, wird im Gegenzug vom ausführenden Unternehmen eine Vergütung angeboten. Damit soll der zeitliche Aufwand der Teilnehmer für die Beantwortung der Fragen entschädigt werden.

[ninja_tables id="8410"]

6 Wochen Lohnfortzahlung im Minijob

Bleibt ein Arbeitnehmer mit einem Minijob wegen einer nicht selbst verschuldeten Erkrankung der Arbeit fern, bekommt er das übliche Gehalt, was ihm laut Arbeitsvertrag zusteht, grundsätzlich weiter gezahlt. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt 42 Tage, das heißt also insgesamt sechs Wochen.

Nicht jeder Mitarbeiter in einem Minijob erzielt jeden Monat den gleichen Verdienst. Manchmal schwankt die Zahl der Arbeitsstunden wegen der Auftragslage. Ist dies der Fall, wird die Höhe des fortzuzahlenden Lohns durch die Errechnung eines Mittelwertes ermittelt.

Nach diesen 42 Tagen gibt es vom Arbeitgeber keinen Lohn im Krankheitsfall mehr. Wer später wegen derselben Erkrankung wieder arbeitsunfähig wird, hat also kein Anrecht auf die Fortzahlung seines Entgelts.

Ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall würde jedoch entstehen, wenn der Mitarbeiter vor einer neuen Arbeitsunfähigkeit wenigstens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig war. Oder wenn seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Krankheit mindestens zwölf Monate ins Land gegangen sind.

Kein Krankengeld als Minijobber nach sechs Wochen

Nach dem Ende der sechs Wochen Entgeltfortzahlung kann es passieren, dass der Arbeitnehmer mit Minijob ohne Einkommen dasteht. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht der Krankenkasse gegenüber nämlich nicht.

Zwar führt der Arbeitgeber bei einem Minijob pauschal Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Eine automatische Krankenversicherung für dem Minijobber entsteht daraus nicht.

Bis zu einem Verdienst von 450 € im Monat muss er sich auf eine andere Art versichern. Erst ab dem Arbeitseinkommen von 451 € zahlt der Arbeitgeber ausdrücklich Beiträge in die Krankenversicherung. Er muss seinen Arbeitnehmer außerdem bei einer der Krankenkassen anmelden, wenn dieser noch keiner Kasse angehört.

Dem Minijobber selbst, der nach sechs Wochen weiter krank sein sollte, bleibt nur ein Weg. Er muss sich um Grundsicherung oder Hartz IV kümmern. Meldet er sich zum Beispiel im Jobcenter, kann er dort AlG II erhalten, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

Als Bezieher von ALG II ist er nach seiner Anmeldung über das Jobcenter in einer Krankenkasse pflichtversichert. Das gilt auch, wenn er einen Minijob als Zuverdienst ausübt. So lange für ihn ein Anspruch auf Leistung besteht, zahlt der Träger der Leistung alle anfallenden Beiträge.

FAQ:

[sc_fs_multi_faq headline-0="h3" question-0="Besteht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall im Minijob?" answer-0="Ja. Wird man krank, bekommt man das Gehalt vom Minijob weiterbezahlt." image-0=" headline-1="h3" question-1="Wie lange besteht Lohnfortzahlung im Minijiob?" answer-1="6 Wochen lang." image-1="" count="2" headline-2="h3" question-2="Wie viel Geld bekommt man im Krankheitsfall im Minijob?" answer-2="Man bekommt 6 Wochen lang das komplette Gehalt." image-2="" count="3" html="true" css_class=""]

Du hast noch offene Fragen? Dann schreib uns einen Kommentar!

Quellen:

Bild: Shutterstock.com/stockfour

minijob-zentrale.de