BAFA Beratungskostenzuschuss: Unternehmensberatung

yippy
von yippy
4 min
09.12.2023 00:00:00

Geschlossene Geschäfte, abgesagte Konzerte und Kongresse, ein­ge­stellte Pro­duktionen - um die Aus­brei­tung des Coronavirus zu stop­pen, werden in Deutsch­land und der ge­samten Welt Maß­nahmen getroffen, die nicht nur das gesell­schaft­liche, sondern auch das wirtschaft­liche Leben zum Still­stand zwin­gen.

“Förderung unter­nehme­rischen Know-hows” vom BAFA - Was bedeutet das?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) unterstützt kleine und mittlere Unter­nehmen (KMU) durch einen fi­nanziellen Zu­schuss, wenn diese eine Unter­nehmens­bera­tung in Anspruch nehmen. Unter­nehmen können sich somit quali­fi­zierte Hilfe in den Be­­reichen Wirt­schaft­lich­keit, Fi­nanzen, Per­sonal und Or­gani­sation holen, ohne die Kos­ten alleine tragen zu müssen. Der Förder­satz ist ab­hängig vom Alter, vom Stand­ort und von der Situation des Unter­neh­mens und beträgt zwischen 50% und 90% der Beratungs­kosten, die mit 3000 - 4000 € bemessen werden.

Neuregelungen aufgrund der Corona-Pandemie

Seit dem 3. April 2020 gilt eine neue Richt­linie zur Förde­rung unter­nehmerischen Know-hows ins­besondere für kleine und mittel­ständische Unter­nehmen, Selbst­ständige und Frei­berufler, die von den Folgen der Corona-Pandemie be­troffen sind. Die Kosten einer Unternehmens­beratung werden bis zu einem Wert von 4000 € komplett be­zuschusst. Dies be­inhaltet sowohl das Honorar für den Be­rater, als auch entstehende Reise­kosten und Auslagen. So soll es den Unter­nehmen er­möglicht werden, un­abhängig von den ei­genen fi­nan­ziellen Mitteln, mit professio­neller Hilfe an Lösungs­wegen zu arbeiten und diese zeitnah um­zusetzen. Schwerpunkte sind:

  • die Erschließung von neuen Geschäfts­feldern
  • der Ausbau der digitalen Möglichkeiten des Unternehmens sowie
  • die Wiederherstellung der Liquidität

Anders als im bis­herigen Förderprogramm, wird der Zuschuss direkt an das Be­ratungs­unter­nehmen gezahlt, sodass die be­troffenen Unter­nehmer keine Vor­finanzie­rung leisten müssen. Das bedeutet: Der Unter­nehmer erhält die Be­ratungsleistung, die gesamte Zahlung aber übernimmt die Staats­kasse. Interessierte können einen Antrag auf diese spe­zielle Förde­rung nur bis zum 31.12.2020 beim BAFA stellen. Danach wird bei einer ge­förderten Be­ratung wieder ein Eigen­anteil für den Unter­nehmer fällig.

Unternehmensberatung - Ihr Weg aus der Corona-Krise

Viele Unternehmer stehen jetzt vor dem Problem, dass sie schnell alter­native Lösungen für ihr Geschäfts­modell finden müssen, um den Fort­bestand zu sichern und Mit­arbeiter halten zu können. Aus den gewohnten Mustern auszu­brechen und das Poten­tial der Firma für neue Ideen zu nutzen, fällt vielen jedoch schwer. Zukunfts­angst und zu wenig Er­fahrung mit solch ver­heerenden Aus­nahme­­situationen können Unter­nehmer zusätzlich lähmen. Eine gute Unternehmens­beratung setzt genau dort an, indem sie bei der Er­stel­lung von zukunfts­weisenden Kon­zep­ten hilft und Pers­pek­tiven in der Re­zession aufzeigt. Als neutraler Blick von außen und als Experte für Um­struktu­rierungen kann ein Berater helfen, mit Ihnen zu­sam­men Ihr Unter­nehmen fit für die Zukunft zu machen. Was eine Un­ter­nehmens­beratung leistet:

  • Unterstützung bei Anpassungen oder Neuausrichtung des Geschäftsmodells
  • Erschließung neuer Zielgruppen angehen
  • Wege zur Sicherung der Liquidität aufzeigen
  • Digitalen Ausbau des Unternehmens stärken
  • Entscheidungshilfen in allen unternehmerischen Belangen bieten

Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise Ein Interview mit den Unternehmensberatern Harro Freyschmidt und Daniel Hirsch

Welche Unternehmen haben Anspruch auf die Förderung?

Der Beratungszuschuss richtet sich an Unter­nehmen und Frei­berufler, die aufgrund der ge­troffenen Maß­nahmen zur Ein­dämmung des Corona-Virus unter er­heb­lichen fi­nan­ziel­len Ein­bußen leiden. Dabei ist es egal, ob es sich um Jung­unternehmen (0-2 Jahre nach Gründung), Bestands­unternehmen (seit mindestens 2 Jahre am Markt) oder generell um Unter­nehmen in Schwierig­keiten handelt. Außerdem sind folgende Förder­vo­raus­setzungen notwendig: Der Sitz und Geschäftsbetrieb oder aber eine Zweig­nieder­lassung müssen in Deutsch­land gemeldet sein. Das Unternehmen muss bereits ge­gründet worden sein (Bei gewerb­lich Tätigen zählt das Datum der Ge­wer­be­an­meldung bzw. des Han­dels­­register­auszugs, bei Frei­be­ruflern die An­meldung beim Finanzamt.)

  • Das Unternehmen darf maximal 249 Personen beschäftigen
  • Jahresumsatz darf 50 Millionen Euro nicht übersteigen bzw. Jahres­bilanz­summe darf nicht mehr als 43 Millionen Euro betragen

Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn:

  • es sich um Wirtschafts-, Steuer- oder Unternehmens­beratungen oder selbst­­ständige Berater, wie Anwälte, Notare oder Insolvenz­ver­walter handelt, die beratend tätig sind
  • sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet oder die Voraussetzungen hierfür erfüllt
  • es an einer Religionsgemeinschaft oder einer juristischen Person beteiligt ist
  • es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen oder einen Verein handelt

BAFA Antrag - Was Sie beachten müssen

Der Förderantrag kann online gestellt werden. Eine wesentliche Neuerung in den Richtlinien ist, dass vor der Antragstellung kein In­for­mations­ge­spräch mit einem re­gi­onalen Partner mehr nötig ist. Vor der Corona-Krise war dies für Jung­unter­nehmen und Unter­nehmen in Schwie­rig­keiten zwin­gend not­wendig. Um die Antrag­stellung so un­büro­kra­tisch wie möglich zu gestalten und den Unter­nehmen schnelle Hilfe an die Seite zu stellen, wurde diese Regelung jetzt gekippt. Als Nachweis, dass Anspruch auf die Beratungsförderung besteht, ist dem Antrag ist eine Be­gründung, in­wie­weit das Unter­nehmen unter den Folgen der Corona-Krise zu leiden hat, beizufügen. Der Antrag wird dann von einer Leitstelle des BAFA geprüft und diese übersendet an­schlie­ßend ein In­for­mations­schreiben an den betroffenen Unter­nehmer. Erst dann darf der Be­ratungs­vertrag auf­ge­setzt werden. Eine nach­träg­liche Förde­rung bereits durch­geführter Leis­tungen ist nicht möglich. Innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Be­scheides durch das BAFA kann die Be­ratungs­leistung in Form einer oder mehrerer Einzel­be­ratungen in An­spruch ge­nommen werden. Work­shops oder Seminare sind von der Beratungsförderung ausgeschlossen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Eine Unternehmensberatung dient dazu, Probleme einer Firma oder Orga­nisa­tion zu er­örtern und diesen ge­zielt ent­gegen­zuwirken. Der pro­fes­sionelle, zerti­fi­zierte Berater plant und er­arbeitet gemein­sam mit dem Kunden indi­vidu­elle Handlungs­empfeh­lungen und setzt diese an­schließend um. Im be­sonderen Fall der Corona-Krise können bei der Be­ratung die Siche­rung der Liqui­dität und die flexible Um­ge­staltung des Geschäfts­modells im Mittel­punkt stehen. Erfahren Sie mehr über das Thema Unternehmensberatung. Hinter der Abkürzung verbirgt sich das Bunde­samt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle, das als Bundes­behörde dem Bundes­minis­terium für Wirt­schaft und Energie angehört. Neben der Kon­trolle von Exporten ist auch die Wirtschafts­förderung von kleinen und mittel­ständischen Unter­nehmen eine der Haupt­aufgaben des BAFA. Hierfür werden ver­schiedene Pro­gramme ange­boten, um Unter­nehmen fit für den Wett­bewerb zu machen. Lesen Sie mehr über das Förderprogramm der BAFA. Der Antrag auf “Förderung unter­nehmerischen Know-hows” erfolgt online. Seit April 2020 gilt eine neue Richt­linie, nach der es vor der Antrag­stellung kein Informations­gespräch durch einen regio­nalen Partner mehr geben muss. Dieses kann jedoch gerne frei­willig in An­spruch ge­nommen werden. Das BAFA prüft den An­trag und infor­miert den Unter­nehmer über die Ent­scheidung. Im An­schluss kann die Hilfe durch den Unternehmens­berater erfolgen. Alles rund um die Antragstellung für die Beratungsförderung. Die Beratungs­kosten können von Fall zu Fall variieren. Das hängt unter anderem vom Um­fang der er­forder­lichen Maß­nahmen ab. Handelt es sich beispiels­weise um eine Art “Erste-Hilfe”-Projekt, um Ideen und Impulse zu geben oder bedarf es einer tiefer­gehenden Be­ratung samt Markt­forschung und Analysen? Im Vorfeld sollte auch das Vergütungs­modell geklärt werden, um zu ver­ein­baren, ob das Honorar projekt­bezogen durch einen Fest­preis oder beispiels­weise auf Stunden­basis berechnet wird. Im Falle der “Förde­rung unter­nehmerischen Know-hows” erhält das Unter­nehmen oder der Frei­berufler einen Zuschuss von 100 % für Beratungs­kosten bis maximal 4000 €. Lesen Sie mehr über die Kosten einer Unternehmensberatung. Tipps der Redaktion